Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-5 „ehemaliges RAW- Gelände"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 30.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 08/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

  • die DS0030/25 (Beschlussvorlage) zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483-5 „ehemaliges RAW-Gelände" 

Zur Auslegung:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-5 „ehemaliges RAW- Gelände" und Betroffenenbeteiligung

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Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483-5 „ehemaliges RAW Gelände“ und die Begründung/ Umweltprüfung- GOP werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  483-5 „ehemaliges RAW Gelände“ und die Begründung/Umweltprüfung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.

Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die Änderungen wurden im Planteil A und B gekennzeichnet. Die Anlagen wurden aktualisiert.

Magdeburg, 14.03.2025

gez.

Borris                                                                                     Landeshauptstadt Magdeburg

Oberbürgermeisterin                                                                         Dienstsiegel                          

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die Begründung mit Umweltprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2025

- Umweltprüfung mit Anlagen (Biotoptypen, Baumbestand/Baumerhalt,

  Freianlagenplanung, Grünordnungsplan) als Bestandteil der Begründung

  zum 2. Entwurf des Bebauungsplans

In der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Menschen – mit Aussagen u.a. zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von nachteiligen Auswirkungen
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu den im Bebauungsplangebiet angesiedelten Tier- und Pflanzenarten und deren Schutz
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur bioklimatischen Situation des Areals
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu den Beziehungen zwischen dem Plangebiet und der freien Landschaft
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Bodenschichtung und zu Bodenbelastungen
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grund- und Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zur denkmalschutzrechtlichen Relevanz des Areals

- umweltbezogene Stellungnahmen:

  • der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 23.08.2024
  • der Unteren Naturschutzbehörde vom 23.08.2024
  • der Unteren Wasserbehörde vom 23.08.2024
  • der Oberen Naturschutzbehörde vom 19.08.2024
  • der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 20.08.2024

- Auswirkungsanalyse Einzelhandel mit Stand 26.06.2024

- Ergänzende Anlage 6 zum Entwässerungskonzept vom 19.06.2024 mit Stand  

              02.09.2024

- Verkehrsuntersuchung mit Stand April 2024

- Schalltechnische Untersuchung vom 14.02.2025

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.                 

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Jungk

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5455

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltprüfung
  • Biotoptypen
  • Baumbestand, Baumerhalt
  • Freianlagenplanung
  • Grünordnungsplan
  • Auswirkungsanalyse Einzelhandel
  • Entwässerungskonzept
  • Verkehrsuntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Obere Immissionsschutzbehörde
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Obere Naturschutzbehörde
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Untere Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzbehörde

Informationen

Übersicht
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