Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 402-3.1 "Leipziger Straße 11/ ehemaliger Kristallpalast"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.10.2025 bis 06.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Amtsblatt 20/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

DS0279/25 zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 402-3.1 "Leipziger Straße 11 / ehemaliger Kristallpalast"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 28.08.2025 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet liegt in der Flur 438 und wird wie folgt neu umgrenzt:

- im Norden: durch die Südgrenze der Straße Am Fuchsberg (Südgrenze des Flurstücks 106/3);

- im Osten: durch die Westgrenze der Leipziger Straße (Westgrenze der Flurstücke 222,

929/108 und 10252), die Nordgrenze des Flurstücks 110/2, die Nord- und Westgrenze des Flurstücks 110/4 sowie die West- und Südgrenze des Flurstücks 10243;

- im Süden: durch die Südgrenze der Flurstücke 10252 und 10242;

- im Westen: durch die nach Süden verlängerte Westgrenze des Flurstücks 10297 sowie die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1748/108.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 402-3.1 „Leipziger Straße 11 / ehemaliger Kristallpalast“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 402-3.1 „Leipziger Straße 11 / ehemaliger Kristallpalast“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  1. Bei der Weiterbearbeitung ist zu prüfen, ob Straßenbegleitgrün berücksichtigt werden kann.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 402-3.1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2025, geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.08.2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2025, geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.08.2025

- Vorhaben- und Erschließungsplan Teil Architektur

- Vorhaben- und Erschließungsplan Teil Freiraum

- Artenschutzgutachten vom 06.08.2024

- Verkehrsuntersuchung vom 04.03.2025

- Schallschutznachweis vom 12.02.2025

- Brandschutzkonzept vom 10.04.2025

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.     

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:   

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Schäffer

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5470

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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