Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 481-1 "Iltisweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.10.2025 bis 20.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Amtsblatt Nr. 21/2025

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

DS0123/25 zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs und geringfügigen Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 481-1 "Iltisweg"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 29.09.2025 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 "Iltisweg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
  • im Norden: durch eine im Flurstück 6063/1 der Flur 466 verlaufenden Verbindung einer in einem Abstand von 14,50 m in nördlicher Richtung parallel zu der Nordgrenze des Flurstücks 7508/01 der Flur 465 (Wolfsweg) verlaufenden Linie und einer lotrecht zu der Westgrenze des Flurstückes 6043 der Flur 466 verlaufenden Linie, welche 5 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunkts der Flurstücke 6043 und 6042/7 der Flur 466 endet;
  • im Osten: durch die verlängerte Ostgrenze des Flurstücks 6044/1, die Ostgrenzen der Flurstücke 6063/1, 6044/1, 6044/2, 6061/1 (Iltisweg) und 6060/10 (alle Flur 466);
  • im Süden: durch die Nordgrenze der Flurstücke 8368/1, 8367/1 und 8366/1 (Flur 476), die Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6063/19 (Flur 466), die Südgrenze des Flurstücks 6063/1 (Flur 466) sowie die Außengrenzen des Flurstücks 6063/11 (Flur 466);
  • im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 6063/1 der Flur 466, durch die Südgrenze des Flurstücks 7506/2 der Flur 465 sowie der nördlichen Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks 7508/1 (Wolfsweg) der Flur 465.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 481-1 "Iltisweg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

20.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juli 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juli 2025

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zu den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, insbesondere der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf den Menschen
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur potenziell-natürlichen Vegetation, den Biotoptypen sowie dem Baum- und Artenschutz
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zu den Kaltluftbahnen und zum Luftaustauschbereich
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Inanspruchnahme von Ackerflächen für die geplante Bebauung und zur Bodenschutzklausel
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächengewässer, zum Grundwasser und zur Entwässerung
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu archäologischen Denkmalen

- umweltbezogene Stellungnahmen

  • Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) vom 14.02.2023

Die der Planung zu Grunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.  

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Callehn

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5382

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung in der Fassung des 2. Entwurfs
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahme Umweltamt

Informationen

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