Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 253-7 "Zuckerbusch Ost" im Teilbereich

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.10.2025 bis 20.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Amtsblatt Nr. 21/2025

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

DS0204/25 zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 253-7 "Zuckerbusch Ost" im Teilbereich

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 28.08.2025 beschlossen:

  1. Der seit dem 02.03.2004 rechtsverbindliche und durch Beschluss des Stadtrates am 05.11.2015 geänderte Bebauungsplan Nr. 253-7 „Zuckerbusch Ost“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung wird umgrenzt:

  • im Norden:     durch die Südgrenze des Flurstücks 10402 (Flur 722);
  • im Osten:       durch die Westgrenze der Parkplatzfläche auf dem Flurstück 10149 (Flur 722), der Südgrenze und diese verlängert zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1819/134 (Flur 793), der Ostgrenze dieses Flurstücks verlängert zur Südgrenze des Flurstücks 10378 (Flur 793);
  • im Süden:      durch Südgrenze des Flurstücks 10378 (Flur 793);
  • im Westen:    durch die Westgrenze der Flurstücke 10378, 10374 und 10376 (Flur 793), von der Südwestgrenze der Flurstücke 2/6 und 458/1 (Flur 722) und deren Verlängerung nach Nordwesten und der Nordwestgrenze des Flurstücks 128 (Flur 721).

Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

Planungsziel ist die Festsetzung

  • eines Sonstigen Sondergebietes - Freizeit und Sport, um eine Schwimmhalle für den Hochleistungs-, Vereins- und Schulsportsport errichten zu können,
  • einer öffentlichen Grünfläche als Bestandteil eines übergeordneten Grünzuges um den Stadtteil Brückfeld sowie
  • eines naturnah gestalteten Regenrückhaltebeckens.

Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet weitestgehend als Sondergebiet Freizeit/ Sport dargestellt. Die 2. Änderung des Bebauungsplans wird somit aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt.

2.    Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

3.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 253-7 „Zuckerbusch Ost“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.       

4.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 253-7 „Zuckerbusch Ost“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.                       

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 253-7 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

20.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2025, geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.08.2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. Entwurfs mit dem Stand April 2025, geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.08.2025

Die der Planung zu Grunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.      

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Bruhn

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5391

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung in der Fassung des Entwurfs
  • Begründung

Informationen

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