Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 258-3A "Heumarkt" Teilbereich A

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 09.01.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Amtsblatt 25/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

die DS0369/25 zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 258-3A "Heumarkt Teilbereich A"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 06.11.2025 beschlossen:

  1. Der Bebauungsplanes Nr. 258-3 „Heumarkt“ wird in Teilbereichen fortgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 258-3A „Heumarkt Teilbereich A“ wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden: ca. 5 m südlich der Gebäudekanten der Bebauung entlang der Brückstraße,

- im Osten: durch die Westseiten des Grundstückes Brückstraße 17/19, der Straße Vor der Turmschanze und des Grundstückes Vor der Turmschanze 16 sowie der Ostseite des Geländes vom Jugend- und Sozialzentrum „Mutter Teresa“,

- im Süden durch eine ca. 70 Meter südlich des Fuß- und Radweges „Kanonenbahn“ verlaufende Linie sowie durch die südliche Grenze der Straßenbahnhaltestelle östlich der neuen Strombrücke,

- im Westen durch den östlichen Brückenkopf der Kaiser-Otto-Brücke.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 258-3A „Heumarkt Teilbereich A“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 258-3A „Heumarkt Teilbereich A“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 258-3A und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2025

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Gesundheit und zum Wohlbefinden, zur Wohn- und Wohnumfeldfunktion, sowie Erholungs- und Freizeitfunktion, insbesondere zum Verkehrslärm
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Baumkartierung, Flora, Fauna und biologischen Vielfalt im Bebauungsplangebiet
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zu den lufthygienischen und klimaökologischen Verhältnissen, insbesondere im Hinblick auf die Ventiliationsbahn der Stromelbe und Alten Elbe
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den regionalgeologischen Besonderheiten im Bebauungsplangebiet sowie zur Bodenschichtung
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser sowie zum Grundwasser und hydrologischen Verhältnissen
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu den archäologischen Flächendenkmalen und Baudenkmalen

              - Schalltechnische Untersuchung (Stand: 08.01.2023)

- umweltbezogene Stellungnahmen

  • Umweltamt (untere Bodenschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde) vom 03.08.2022

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Lehmann

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5394

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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