Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 476-1 „Mariannenviertel“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 09.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Amtsblatt 25/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

die DS0307/25 zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 476-1 „Mariannenviertel“

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 06.11.2025 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll die Satzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 476-1 „Mariannenviertel“ in einem Teilbereich im vereinfachten Verfahren geändert werden.
  1. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 476-1. Zudem wird das Flurstück 4574 der Flur 466 in den Geltungsbereich neu aufgenommen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Plans Nr. 476-1 umfasst eine Fläche von 8.917 m² und wird wie folgt umgrenzt:

im Norden: durch die Nordgrenzen der Flurstücks 4575 (Martin-Gallus-Weg) und der

westlichen und nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 4574,

im Osten: durch die Ostgrenzen der Flurstücke 4574, 10242,

im Süden: durch die Südgrenze des Flurstücks 10241 und deren Verlängerung bis zur

Ostgrenze des Flurstücks 10242, durch die Südgrenze der Flurstücke 10240,

10237 und 10236

im Westen: durch die Westgrenze der Flurstücke 10236 und 10235 und deren

Verlängerung bis auf die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 4575

Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan

(Anlage 1), welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Wegfall der Pflanzbindung und Erhalt von Pflanzen auf der privaten Grünfläche der

Adolfstraße 7 (Flurstücke 10239 und 10241 in der Flur 466),

- Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche auf dem Flurstück 4574 in der Flur 466 mit

Anpflanzbindung als Ersatz für den Wegfall der Anpflanzbindung auf den Grundstücken der Adolfstraße 7 und weiteren Grünausgleich,

- Schaffung einer Zufahrt zum Wohnhaus Adolfstraße 6 über ein Geh- und Fahrrecht.

- Sicherung der fuß- und radläufigen Bestandswege innerhalb der Grünfläche auf dem

Flurstück 4574 in der Flur 466

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 467-1 „Mariannenviertel“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 467-1 „Mariannenviertel“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB

i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß

§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 476-1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2025

Die der Planung zu Grunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.                  

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Wöbse

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5389

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung in der Fassung des Entwurfs
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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