Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.01.2026 bis 12.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 27/2025 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

die Beschlussvorlsge DS0172/25 zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 28.08.2025 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß    § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  1. Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem Entwurfsbeschluss ergeben:

       - Änderung überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise und Maß der Bebauung im MU3

       - Teilung MU3 mit Neufestsetzung MU3.1 für Parkhaus

       - Entfernung „Seniorengerechte Wohnungen“ in örtlicher Bauvorschrift

  1. Bei der Weiterbearbeitung ist zu prüfen, ob Straßenbegleitgrün berücksichtigt werden kann.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

12.01.2026 bis einschließlich 12.02.2026

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Mai 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Mai 2025

Die der Planung zu Grunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.                  

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Klinkerfuß

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5388

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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