Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 226-1 "Erweiterung Klinikum Magdeburg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.02.2026 bis 27.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 04/2026 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

die Beschlussvorlage DS0306/25 zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 226-1 "Erweiterung Klinikum Magdeburg"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 22.01.2026 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:

im Norden: durch die Nordgrenze des Flurstücks 211/50 und die west- und Nordgrenze des Flurstücks 196/51;

im Osten: durch die Ostgrenzen der Flurstücke 196/51, 213/51 und 10046;

im Süden: durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 10046 und die Südgrenze des Flurstücks 212/50;

im Westen: durch die Westgrenzen der Flurstücke 212/50 und 211/50.

Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 506.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3.800 m². Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 226-1 „Erweiterung Klinikum Magdeburg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 226-1 „Erweiterung Klinikum Magdeburg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226-1 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2025

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2025

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungsfunktion, zum Verkehr sowie zum Lärm,
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur potenziellen natürlichen Vegetation und zur realen Vegetation im Plangebiet sowie eine Bewertung der Empfindlichkeit der Flora und Fauna gegenüber Flächenverlust und Zerstörung, Zerschneidung, Schadstoffeintrag, Lärm und Grundwasserabsenkung,
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Fläche als Kaltluftentstehungsgebiet und einer Bewertung von Vermeidungsmaßnahmen gegen eine Beeinträchtigung des Kaltluftentstehungsgebietes,
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild und Landschaftstyp,
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur bisherigen Versiegelung und Standorteignung sowie zur Bodenfruchtbarkeit der Ackerfläche,
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grund- und Oberflächenwasser,
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu möglichen archäologischen Verdachtsfällen und zur erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung für Erdeingriffe.

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 10.12.2024

              - Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) vom 11.11.2024

              - Bodenschutzkonzept vom 23.06.2025

              - Entwässerungskonzept vom 25.04.2025

              - umweltbezogene Stellungnahmen

  • Umweltamt (untere Abfallbehörde, untere Bodenschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde) vom 12.03.2025
  • Obere Naturschutzbehörde vom 06.03.2025
  • Obere Immissionsschutzbehörde vom 24.03.2025
  • Unterhaltungsverband „Untere Ohre“ vom 18.02.2025

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.  

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Schäffer

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5470

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang