Umfrage Landeshauptstadt Magdeburg Kunst und Kultur

"Das unerschrockene Wort" 2027

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 01.05.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 1. Mai ein:                               

Die Magdeburger Bevölkerung kann auch in diesem Jahr wieder mitbestimmen, wer 2027 mit dem Preis der Lutherstädte „Das unerschrockene Wort“ geehrt werden soll. Mit der Auszeichnung werden Personen gewürdigt, die – wie seinerzeit der Reformator Martin Luther – Zivilcourage zeigen und sich in einer besonderen Situation, aber auch beispielhaft über einen längeren Zeitraum, mit Wort, Tat und Mut gegen Widerstände und für die Gesellschaft einsetzen.

„Der Preis wird in Erinnerung an das Wirken von Martin Luther vergeben, der auch in Magdeburg große Spuren hinterlassen hat“, stellt Oberbürgermeisterin Simone Borris die Bedeutung der Auszeichnung heraus. „Deshalb möchte ich alle Magdeburgerinnen und Magdeburger herzlich einladen, ihre sprechenden Vorbilder für den Preis zu nominieren.“

Stifter des mit 10.000 Euro dotierten Preises sind die 16 Lutherstädte Augsburg, Coburg, Eisenach, Eisleben, Erfurt, Halle, Heidelberg, Magdeburg, Marburg, Nordhausen, Schmalkalden, Speyer, Torgau, Wittenberg, Worms und Zeitz.

Alle Bürgerinnen und Bürger können einen Vorschlag für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger mit den entsprechenden Begründungen unter dem Kennwort „Das unerschrockene Wort" bis zum 1. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung einreichen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

per E-Mail an Annica.Hilger@ob.magdeburg.de

oder per Post an die Landeshauptstadt Magdeburg, Team Protokoll und Städtepartnerschaften, 39090 Magdeburg.

Persönlich kann man Vorschläge an der Rezeption des Alten Rathauses, Alter Markt 6, in der Stadtbibliothek im Breiten Weg 109, in allen Stadtteilbibliotheken und im Bürgerbüro Mitte in der Leiterstraße abgeben.

Aus den eingegangenen Vorschlägen nominiert der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg die Kandidatin oder den Kandidaten. Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Auch die vom Verwaltungsausschuss nominierte Persönlichkeit wird nicht veröffentlicht.

Hintergrundinformationen zum Preis „Das unerschrockene Wort“

Der Preis wird alle zwei Jahre im Rahmen eines Festaktes in einer der Stifterstädte verliehen. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, der neben den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der Stifterstädte auch sechs Vertretende des öffentlichen Lebens angehören. Die Bürgerinnen und Bürger der stiftenden Lutherstädte können auch Vorschläge für die Preisvergabe unterbreiten.

Die Grundsätze zur Verleihung des Preises regelt ein Preisstatut. Darin heißt es: „Der Preis soll verliehen werden an Frauen und Männer, die in einer besonderen Situation oder bei einem konkreten Anlass, aber auch beispielhaft über einen größeren Zeitraum hinweg, in Wort und Tat für die Gesellschaft, die Gemeinde, den Staat bedeutsame Aussagen gemacht und gegenüber Widerständen vertreten haben. Dabei soll es weniger um eine Zustandsbeschreibung gehen als um wegweisende, zukunftsgerichtete Überlegungen. Bei der Vergabe des Preises sollen parteipolitische und konfessionelle Gesichtspunkte keine Rolle spielen. Auch allgemeine Unzufriedenheit, querulatorische oder eigennützige Motive oder Demagogie erfüllen nicht das Kriterium des ‚unerschrockenen Wortes’. Die Preisträger können aus der Bundesrepublik Deutschland, aber auch aus dem Ausland kommen.“

2025 wurden der Berliner Buchhändler Heinz J. Ostermann und der Historiker Prof. Dr. Jens-Christian Wagner mit dem Preis geehrt.

Weitere bisherige Preisträgerinnen und Preisträger waren:

2023:   die afghanische Frauenrechtlerin Zarifa Ghafari

2021:  die weißrussischen Bürgerrechtlerinnen Weronika Zepkalo, Swetlana Tichanowskaja und Maria Kolesnikowa

2019:  die Rechtsanwältin, Autorin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş

2017:  die Ehepaare Horst und Birgit Lohmeyer aus Jamel (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Markus und Susanna Nierth aus Tröglitz (Sachsen-Anhalt)

2015:  der syrische Rechtsanwalt Mazen Darwish und das Syrische Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit

2013:  die Regensburger Initiative „Keine Bedienung für Nazis“

2011:  der russische Journalist Dmitrij Muratow und die gesamte Redaktion seiner Tageszeitung „Nowaja Gaseta“

2009:  die Politologin und Journalistin Andrea Röpke

2007:  die türkischstämmige Muslimin Emel Abidin-Algan

2005:  der Liedermacher Stephan Krawczyk

2003:  die Theologin Gertraud Knoll aus Österreich

2001:  die Polizeipräsidentin von Eberswalde, Ute Leichsenring

1999:  der Theologe Prof. Dr. Hans Küng

1996:  der Philosoph und Theologe Prof. Dr. Richard Schröder

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"Das unerschrockene Wort"

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Das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt wird den Behörden und Kommunen des Landes zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage ist das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA), § 17 Abs. (1): "Das Land stellt ... Basisdienste bereit für …
     10. elektronische Beteiligungsverfahren“.

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt hat die Auftragsdatenverarbeitung in einem Fernwartungsvertrag mit einem beauftragten Dienstleister geregelt. Dieser gilt auch für die einzelnen Mandanten (unmittelbare oder mittelbare Landesverwaltung, z. B. Kommunen).

Wir senden Ihnen diese Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (gemäß Artikel 28 DSGVO) gern im Bedarfsfall zu, wenn Sie uns eine E-Mail an: beteiligungsportal(at)sachsen-anhalt.de schreiben mit "Auftragsdatenverarbeitung" im Betreff.

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Die DS-GVO sieht im Detail zahlreiche Rechte für Sie im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Daten vor:

a) Sie können jederzeit ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO und § 15 DSG LSA geltend machen. Dabei können Sie vom oben genannten Verantwortlichen verlangen, ihnen Auskunft über ihre im MID gespeicherten personenbezogenen Daten zu geben und Informationen zum Umgang mit den Daten abfragen.

b) Sie haben das Recht, nach Art. 16 DS-GVO und § 16 Abs. 1 DSG LSA vom oben genannten Verantwortlichen die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

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Sofern Sie ihre genannten Rechte geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an die unter Nummer 1 genannte verantwortliche Stelle oder die unter Nummer 2 genannte Datenschutzbeauftragte.

f) Im Rahmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht nach Art. 77 DS-GVO und § 19 DSG LSA, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt ist der

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Datenschutzbeauftragter des Ministeriums für
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Telefon: +49 391/567-35 77
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