Verfahren Stadt Oranienbaum-Wörlitz Umwelt, Klima und Energie

Öffentliche Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 18.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

Bekanntmachung des Auslegungs- und Beteiligungszeitraumes über den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung gem. § 7 Abs. 1 WPG (Wärmeplanungsgesetz)

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 WPG kann der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung vom 16.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 eingesehen werden.

Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz analysiert die aus energetischer Sicht aktuellen Bedarfe und lokalen Potenziale im Gemeindegebiet. Ziel ist der kommunale Beitrag zur Wärmewende anhand einer nachhaltigen Strategie, die eine erfolgreiche und konsequente Umsetzung gewährleistet.

Der vorliegende Entwurf gliedert sich in:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  • Zielszenarien
  • Umsetzungsstrategie und Maßnahmenkatalog
  • Verstetigungsstrategie
  • Controlling-Konzept
  • Beteiligung
  • Anhang – Wärmepläne

Die Unterlagen können ab dem 16.02.2026 hier eingesehen werden. Wenn Sie Anmerkungen zu der Wärmeplanung haben, können Sie bis zum 18.03.2026 über das Beteiligungsportal abgeben. Zudem können Sie diese schriftlich per E-Mail an bauamt@oranienbaum-woerlitz.de senden oder postalisch an:

  • Stadt Oranienbaum-Wörlitz
  • Bauamt
  • Franzstraße 1
  • 06785 Oranienbaum-Wörlitz

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Herr Linford Klinowsky
Telefon: 034904 3210 65
E-Mail: linford.klinowsky@oranienbaum-woerlitz.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Falls Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang