Sicherungssatzung Welterbestadt Quedlinburg Öffentliche Auslegung

Neufassung Gestaltungssatzung Altstadt Quedlinburg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 31.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 30.05.2024 den Entwurfsbeschluss der Neufassung der „Örtlichen Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten in der Altstadt von Quedlinburg“ (Gestaltungssatzung) gefasst. Der Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht wurde gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsanlass ist der Beschluss des Stadtrates zur Überprüfung der bestehenden Gestaltungssatzung zur Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für die Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen.

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist im Kartenauszug durch eine farblich unterlegte Fläche kenntlich gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Sie den Entwurf der Gestaltungssatzung auf der städtischen Internetseite (www.quedlinburg.de) unter folgendem Pfad : „Quedlinburg / Wohnen und Bauen / Stadtplanung / Erhaltungs- und Gestaltungssatzung“ (Link Erhaltungs- und Gestaltungssatzung / Quedlinburg - Welterbestadt) sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (Link: Startseite / Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt) einsehen.

Zusätzlich liegt der Entwurf der Gestaltungssatzung in den Dienstgebäuden Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1 und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags             von 9:00 – 13:00 Uhr
donnerstags                           von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
dienstags                                von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr.

Eine Verlängerung der Auslegung ist nicht erforderlich, da es sich um ein einfaches Vorhaben handelt.  Die betroffenen Belange sind überschaubar.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um

  • den Entwurf der Neufassung der Gestaltungssatzung in Synopsenform,
  • die Anlage 01 mit dem „Meyerschen Plan“,
  • die Anlage 02 mit dem Plan des Geltungsbereiches der Neufassung der Gestaltungssatzung,
  • die Begründung einschl. Umweltbericht zum Entwurf der Neufassung der Gestaltungssatzung,
  • die Auswertung der Stellungnahmen zur Beteiligung zum Vorentwurf.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Umweltprüfung vom 18.03.2024 erstellt durch die Welterbestadt Quedlinburg mit dem

  • Schutzgut Wasser inkl. Karten zum Überschwemmungsgebiet „Bode 2“ nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, Bericht zur Überprüfung der Vorflutverhältnisse des Niederschlagswasserableitungssystems des Mühlgrabens, Karten zum Grundwasserschutz
  • Schutzgüterkomplex Klima, Mensch inkl. menschliche Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit mit Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung des Deutschen Wetterdienstes
  • Schutzgut Arten (Tiere, Pflanzen) und Biotope, Habitate und Lebensräume mit Übersicht der Arten und Biotope sowie der biologischen Vielfalt gemäß Umweltbericht der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 09.08.2023
  • Schutzgüterkomplex Denkmalschutz, Landschafts- und Ortsbild mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz 2009) Sichtachsenanalyse, Welterbemanagementplan
  • Schutzgut Boden mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung

Begründung vom 18.03.2024 erstellt durch die Welterbestadt Quedlinburg mit dem

  • Schutzgut Wasser inkl. Karten zum Überschwemmungsgebiet „Bode 2“ nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, Bericht zur Überprüfung der Vorflutverhältnisse des Niederschlagswasserableitungssystems des Mühlgrabens, Karten zum Grundwasserschutz
  • Schutzgüterkomplex Klima, Mensch inkl. menschliche Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit mit Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung des Deutschen Wetterdienstes
  • Schutzgüterkomplex Denkmalschutz, Landschafts- und Ortsbild mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz 2009) Sichtachsenanalyse, Welterbemanagementplan
  • Schutzgut Boden mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung

Wesentliche bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen

  • Stellungnahme vom 09.02.2024 zur Auswirkung auf Kulturgüter und Denkmalschutz sowie Welterbestatus im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und der Pufferzone um das Welterbegebiet (Schutzgüterkomplex Denkmalschutz, Landschafts- und Ortsbild)
  • Stellungnahmen vom 06.12.2023 und 04.03.2024 zum Vorrangstandort für Kultur- und Denkmalpflege „Quedlinburg UNESCO Weltkulturerbestadt mit Stiftsschloss und -kirche, Wiperti-Kloster und Parkanlagen“ (Schutzgüterkomplex Denkmalschutz, Landschafts- und Ortsbild)
  • Stellungnahme vom 18.01.2024, hier besonders zur Hydrogeologie wie z.B. Grundwasserabständen und Lage in Wasserschutzgebieten (Schutzgut Boden)

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Satzungsbeschlusses der Neufassung der „Örtlichen Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten in der Altstadt von Quedlinburg“ (Gestaltungssatzung) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Neufassung der Gestaltungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kontaktperson

torsten.grassmann@quedlinburg.de

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Neufassung der Gestaltungssatzung vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden.

Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg

Unter Anwendung des § 2 Abs, 1 PlanSiG kann von der in der Hauptsatzung geregelten ortsüblichen Bekanntmachungsform abgewichen werden. Die Einsichtnahme der Unterlagen bei pandemischen Lagen ist nur mit vorheriger Terminabstimmung (03946/905–718 bzw. -713) möglich.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das im Internet auf der städtischen Internetseite ausliegt.

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