Vorhaben- und Erschließungsplan Welterbestadt Quedlinburg Frühzeitige Beteiligung

VEP Nr. 32 "Tank- und Rastanlage"; 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.01.2025 bis 10.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Tank- und Rastanlage“; 1. Änderung unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Plan "Geltungsbereich" nachfolgend abgedruckten Kartenauszug durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Rastanlage.

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 13.01.2025 bis 10.02.2025

Sie können den Vorentwurf, welcher gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausliegt, zusätzlich im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten einsehen:

montags und freitags      von 9:00 – 13:00 Uhr

dienstags                        von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags                    von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Im technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um

  • die Planzeichnung des Vorentwurfs
  • der Vorentwurf der Begründung

Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Tank- und Rastanlage“ vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden.

per E-Mail: marion.jantsch@quedlinburg.de 

per Post: Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Tank- und Rastanlage“; 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Alternative 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kontaktperson

Frau Marion Jantsch
Telefon: +49 3946 905-711
E-Mail: marion.jantsch@quedlinburg.de

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZINFORMATION                                                                        

gemäß Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Daten der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB

Hierbei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Welterbestadt Quedlinburg geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Die Welterbestadt Quedlinburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Frank Ruch,

Markt 1 in 06484 Quedlinburg,

E-Mail: Oberbuergermeister[at]quedlinburg.de,

Telefon +49 (0) 3946 905-510,

verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung,

Telefon +49 (0) 3946 905-710,

E-Mail: bauverwaltung[at]quedlinburg.de.

Der Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg ist erreichbar unter:

Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg

c/o Frau Ludwig

Markt 1, 06484 Quedlinburg

Telefon +49 (0)3946 905-980

E-Mail-Adresse: datenschutz@quedlinburg.de

  1. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung der oben genannten Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 6) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

  1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

  1. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

  1. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

    • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
    • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
    • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)
  1. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

    • dem Stadtrat und den Ortschaftsräten der Welterbestadt Quedlinburg zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte),
    • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
    • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
    • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).
  1. Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzident-Prüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

  1. Rechte der Betroffenen

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art 17, 18 und 21 DSGVO)
  • Wenn Sie der Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragung zu (Art. 20 DSGVO)
  1. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO. Dies ist in Sachsen-Anhalt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg, E-Mail-Adresse: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de)

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan

Informationen

Übersicht
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