Bebauungsplan Welterbestadt Quedlinburg Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 "Solarpark Nordost"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.03.2025 bis 30.04.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 24.08.2023 den Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Solarpark Nordost“ gefasst.

Planungsanlass ist die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den Flurstücken 24, 28, 32 und 33, Flur 48 in der Gemarkung Quedlinburg eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sowie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge zu errichten und zu betreiben. Die geplante Fläche befindet sich nördlich der A 36 und östlich der B 79 und hat eine Größe von ca. 18 ha.

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Solarpark Nordost“ beschlossen und zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im separat einsehbaren Dokument der Bekanntmachung (Kartenauszug) durch eine durchgehende rote Linie kenntlich gemacht.

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 29.03.2025 bis 30.04.2025

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) können Sie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  71 „Solarpark Nordost“ ab sofort auf der städtischen Internetseite unter folgendem Pfad: „Menü / Wohnen und Bauen / Stadtplanung / Bebauungspläne / Bauleitpläne die sich derzeit in Öffentlichkeitsbeteiligung befinden finden sie hier“ einsehen (Link: Bauleitpläne im Verfahren / Quedlinburg - Welterbestadt).

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1 und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags             von 9:00 – 13:00 Uhr

dienstags                                von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags                           von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um

  • die Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes,
  • die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes,
  • die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar bzw. folgende wesentlichen, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor:

Umweltinformationen

  • Umweltbericht mit Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Solarpark Nordost“, Anlage gemäß § 2 Abs. 4, § 2a Satz 2 Nr. 2 und Anlage 1 BauGB – durch Büro für Landschaftsarchitektur, Stadt- und Dorfplanung, Frau Dipl.-Ing. N. Khurana – Fassung Entwurf, Stand November 2024

Ergebnis der vollumfänglich in der vorgeschriebenen Form zu den vorgegebenen Inhalten durchgeführten Prüfung, so u.a. die Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete und alle Schutzgüter, deren Wechselwirkung sowie der Eingriff in Natur und Landschaft sowie eine Entwicklungsprognose und Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung negativer Effekte; Auseinandersetzung mit den Eingriffen in Natur und Landschaft einschließlich der Veränderung des Landschaftsbildes, Auseinandersetzung mit dem erforderlichen Ausgleich und Ersatz, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und Beschreibung der Maßnahmen des Monitorings.

  • Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Solarpark Nordost“ – durch: Herrn Dipl. Ing. Frank Ziehe, Braunschweig / Hessen, Bearbeitungsstand Entwurf, November 2024; insbesondere zu Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz und zum Artenschutz sowie zur Lage im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals
  • Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexionen an PV-Modulen (Blendgutachten) – durch: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Berlin Brandenburg e.V., Berlin – Fassung Entwurf, Stand Juli 2024

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

  • Stellungnahmen der Fachämter und Sachgebiete Landkreis Harz zum Vorentwurf: Stellungnahme Untere Immissionsschutzbehörde vom 07.03.2024 – zur Blendwirkung auf den Straßenverkehr und Schutz vor selbiger durch Bepflanzung, Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde vom 08.03.2024 – zur Festsetzung von Gehölzstreifen/Strauchbaumhecken, Festsetzungen zum Umgang mit Feldhamstern, allgemeinem Artenschutz, Schutzgebieten und der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, Stellungnahme des Umweltamtes (Abfall-Bodenschutz) vom 07.03.2024 – zur Verwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken, Einbau / Verwendung von Ersatzbaustoffen, Stellungnahme des Bauordnungsamtes/Vorbeugender Brandschutz vom 16.04.2024 – zur erforderlichen Schutzabständen, Zu- und Durchfahrtsbreiten für Feuerwehrfahrzeuge, Löschwasserversorgung, Kennzeichnung des Geländes und Schutz vor unbefugtem Zutritt
  • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz vom 06.03.2024 - zu bestehenden bzw. möglichen Konflikten mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung insbesondere zu Konflikten mit Grundsatz 5 der Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ des Regionalen Entwicklungsplanes (REPHarz) (PV-Anlagen vorrangig auf versiegelten oder Konversionsflächen)
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, Referat Naturschutz u.a. vom 26.03.2024,02.04.2024, 09.04.2024 sowie 15.04.2024 – insbesondere zu Immissionsschutz, Artenschutzrecht und Umweltschadensgesetz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 27.03.2024 – insbesondere zur Ingenieurgeologie und Hydrogeologie und der damit verbundenen Hinweise zur Versickerung
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 16.04.2024 – zur aktuellen und geplanten Bodennutzung, Bodenschutz und Konflikten auf Ebene der Raumordnung inkl. Vorschlag zur alternativen Nutzung von Agri-PV-Anlagen
  • Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.04.2024 – insbesondere zu Konflikten auf Ebene der Raumordnung zwischen Freiflächenphotovoltaikanlagen und Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes vom 17.04.2024 – insbesondere zu landschaftspflegerischen Maßnahmen im Zuge des Baus der A 36 und Schutzvorkehrungen während der Bauzeit bzw. beim Betrieb der PV-Anlage
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt – Abt. Bodendenkmalpflege vom 16.04.2024 – Lage von archäologischen Kulturdenkmalen im Geltungsbereich und Vorgaben zu deren Berücksichtigung in der Planung und Schutz vor Bodeneingriffen, Hinweis auf denkmalrechtliche Genehmigung und Dokumentationspflicht
  • Stellungnahme der Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich West vom 17.04.2024 – insbesondere Hinweise zu Anbauverbotszonen und Auswirkungen auf den B 79

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Solarpark Nordost“ vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vorbringung mündlich zur Niederschrift.

per E-Mail: torsten.grassmann@quedlinburg.de        

per Post: Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg                 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 71 „Solarpark Nordost“ gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Welterbestadt Quedlinburg entscheidend. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend-machung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kontakt

Herr Torsten Graßmann
Telefon: +49 3946 905-710
E-Mail: torsten.grassmann@quedlinburg.de

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DATENSCHUTZINFORMATION                                                                        

gemäß Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Daten der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB

Hierbei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Welterbestadt Quedlinburg geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Die Welterbestadt Quedlinburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Frank Ruch,

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Der Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg ist erreichbar unter:

Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg

c/o Frau Ludwig

Markt 1, 06484 Quedlinburg

Telefon +49 (0)3946 905-980

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  1. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung der oben genannten Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 6) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

  1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

  1. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

  1. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

    • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
    • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
    • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)
  1. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

    • dem Stadtrat und den Ortschaftsräten der Welterbestadt Quedlinburg zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte),
    • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
    • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
    • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).
  1. Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzident-Prüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

  1. Rechte der Betroffenen

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art 17, 18 und 21 DSGVO)
  • Wenn Sie der Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragung zu (Art. 20 DSGVO)
  1. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO. Dies ist in Sachsen-Anhalt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg, E-Mail-Adresse: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de)

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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