Flächennutzungsplan Welterbestadt Quedlinburg Öffentliche Auslegung

Entwurf der 27. Änderung des FNP zum Solarpark Luftenberge

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.06.2025 bis 10.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Welterbestadt Quedlinburg – Darstellung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Solarpark Luftenberge“

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 20.04.2023 den Einleitungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Welterbestadt Quedlinburg – Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gefasst. Aus Verfahrensgründen wird das Verfahren inzwischen als 27. Änderung des Flächennutzungsplanes weitergeführt.

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 08.05.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Planungsanlass ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom auf den Flurstücken 7 und 8, Flur 49 in der Gemarkung Quedlinburg. Die geplante Fläche befindet sich südlich der A 36 und östlich des Solarparks Liebfrauenberg und hat eine Größe von ca. 24 ha.

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 10.06.2025 – 10.07.2025

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Sie den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Gutachten sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ab sofort hier einsehen.

Zusätzlich liegt der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

montags und freitags             von 9:00 – 13:00 Uhr
dienstags                                von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
donnerstags                           von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr.

Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 03946 905 717 vereinbart wer-den. Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um die Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und die Begründung.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen liegen bereits vor und werden ebenfalls im Internet veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

  • der Umweltbericht zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung vollumfänglich in der vorgeschriebenen Form zu den vorgegebenen Inhalten, so u. a. die Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete, alle Schutzgüter, deren Wechselwirkung sowie der Eingriff in Natur und Landschaft sowie eine Entwicklungsprognose und Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung negativer Effekte; schließlich Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und Beschreibung der Maßnahmen des Monitoring
  • eine historische Recherche und Auswertung als Stufe 1 einer Kampfmittelvorerkundung durch kombinierte Luftbild- und Aktenauswertung, die einen weiteren diesbezüglichen Handlungsbedarf verneint
  • die Stellungnahmen zum Vorentwurf zu Wirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und Natur-haushalt sowie baubedingten Störungen des Bodenhaushalts, die sich aus der Beteiligung entsprechend Ziel Z 115 des LEP2010 sowie Ziel Z 6.2.2-1 des in Aufstellung befindlichen neuen LEP er-geben - die relevanten Stellungnahmen zum Vorentwurf bestätigen, dass im Hinblick auf die Wirkung auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und die baubedingte Störung des Bodenhaushalts keine grundlegenden Hindernisse für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlage bestehen
  • Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation - zu geschützten Festpunkten
  • Landesamt für Denkmalpflege für Archäologie, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege - zum Ausschluss optischer Beeinträchtigungen der Welterbekernzone
  • Landesamt für Denkmalpflege für Archäologie, Abteilung Bodendenkmalpflege - zu vorhandenen archäologischen Kulturdenkmalen, zur Qualifizierung und Quantifizierung der archäologische Evidenz und nachfolgender Bedingungen einer in Aussicht gestellten Zustimmung zur Maßnahme aus facharchäologischer Sicht
  • Regionale Planungsgemeinschaft Harz - zur Betroffenheit durch in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, der Auseinandersetzung mit Inhalten des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien - Windenergienutzung
  • Landkreis Harz, Ordnungsamt, Sachgebiet Jagd/Fischerei - zur Betroffenheit
  • Landkreis Harz, Ordnungsamt, Sachgebiet Katastrophenschutzplanung - zur Betroffenheit
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde - zu naturschutzrechtlichen Belangen, zum vorgesehenen vollständigen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft, der artenschutzrechtlichen Belangen mit dem Vorkommen der Feldlerche und zur Betrachtungsebene einschließlich der weiteren angrenzenden PV-Anlagen
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde - zu nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde, Sachbereich Altlasten/Boden-schutz - zur Altlastenproblematik,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, abfallrechtliche Stellungnahmen - zu abfallrechtlichen Gegebenheiten
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Forstbehörde - zur Betroffenheit
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde - zur Betroffenheit
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Sachgebiet Wasser - mit Hinweisen zu fehlenden Nutzungsbeschränkungen und wasserrechtlichen Verboten sowie zur Lage außerhalb von Wasserschutz-, Risiko- und Überschwemmungsgebieten
  • Landkreis Harz, Gesundheitsamt - zur Betroffenheit
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte - zur Problematik Entzug von land-wirtschaftlichen Flächen und zum Umgang mit angrenzenden Restflächen
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen, Bereich Angewandte Geologie und Georisiken - zum Umgang mit dem Vorranggebiet Rohstoffgewinnung als Symboldarstellung ohne Flächenkontur im 1. Entwurf des LEP LSA
  • Unterhaltungsverband Selke/Obere Bode - zur Betroffenheit

Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen abgegeben werden.

per E-Mail                                                                  per Post

editha.niewiera@quedlinburg.de                               Welterbestadt Quedlinburg

Markt 1

06484 Quedlinburg

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Feststellungsbeschlusses der 27. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Ab-sendung, sondern der Eingang bei der Welterbestadt Quedlinburg entscheidend. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), in der zurzeit geltenden Fassung, in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Absatz 2 sowie Absatz 3 Satz 1 UmwRG ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Quedlinburg, den 12.05.2025

Frank Ruch

Oberbürgermeister

Welterbestadt Quedlinburg

Kontakt

      • Welterbestadt Quedlinburg
      • Markt 1, 06484 Quedlinburg
      • Frau Editha Niewiera
      • Telefon: +49 3946 905-717

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Die Welterbestadt Quedlinburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Frank Ruch,

Markt 1 in 06484 Quedlinburg,

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verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung,

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Der Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg ist erreichbar unter:

Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg

c/o Frau Ludwig

Markt 1, 06484 Quedlinburg

Telefon +49 (0)3946 905-980

E-Mail-Adresse: datenschutz@quedlinburg.de

  1. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung der oben genannten Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 6) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

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Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

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  1. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Kampfmittelvorerkundung
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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