Bebauungsplan Welterbestadt Quedlinburg Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 "Solarpark Luftenberge"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.06.2025 bis 10.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69 „Solarpark Luftenberge“

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 08.05.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 69 „Solarpark Luftenberge“ gefasst.

Planungsanlass ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom auf den Flurstücken 7 und 8, Flur 49 in der Gemarkung Quedlinburg. Die geplante Fläche befindet sich südlich der A 36 und östlich des Solarparks Liebfrauenberg und hat eine Größe von ca. 24 ha.

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 10.06.2025 – 10.07.2025

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Sie den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Gutachten sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ab sofort hier einsehen.

Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 69 „Solarpark Luftenberge“ im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

montags und freitags             von 9:00 – 13:00 Uhr
dienstags                                von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
donnerstags                           von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr.

Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 03946 905 717 vereinbart werden. Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um die Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und die Begründung.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen liegen bereits vor und werden ebenfalls im Internet veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

  • der Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans – Prüfung vollumfänglich in der vorgeschriebenen Form zu den vorgegebenen Inhalten, so u.a. die Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete, alle Schutzgüter, deren Wechselwirkung sowie der Eingriff in Natur und Landschaft sowie eine Entwicklungsprognose und Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung negativer Effekte; Bilanzierung der Eingriffe und Vorschlag sowie Bemessung von Ausgleich bzw. Ersatz für den Eingriff in Natur, Landschaft und Landschaftsbild; schließlich Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und Beschreibung der Maßnahmen des Monitoring,
  • ein vereinfachter Artenschutzfachbeitrag als Artenschutzrechtliches Gutachten zum Entwurf des Bebauungsplans, mit Aussagen zu den zu betrachtenden Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz und zu projektspezifischen relevanten Wirkungen; Ermittlung prüfungsrelevanter Arten; Konfliktanalyse und Herleitung von Artenschutzmaßnahmen sowie eine Zusammenfassung,
  • ein Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen zum Entwurf des Bebauungsplans, mit Ermittlung der Eckpunkte des Reflexionsverhaltens der Photovoltaikmodule, der möglicherweise relevanten Immissionsorte und der Störungen durch Direktreflexion und durch Streulicht durch Bündelaufweitung, vertiefend zu Auswirkungen auf Tiere sowie mit Vorschlägen sowie die Herleitung von geeigneten Sichtschutzmaßnahmen in entsprechend wirksamer Höhe zur Gewährleistung der Richtwerte,
  • eine Historische Recherche und Auswertung als Stufe 1 einer Kampfmittelvorerkundung durch kombinierte Luftbild- und Aktenauswertung, die einen weiteren diesbezüglichen Handlungsbedarf verneint,
  • die Stellungnahmen zum Vorentwurf zu Wirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und Naturhaushalt sowie baubedingten Störungen des Bodenhaushalts, die sich aus der Beteiligung entsprechend Ziel Z 115 des LEP2010 sowie Ziel Z 6.2.2-1 des in Aufstellung befindlichen neuen LEP ergeben - die relevanten Stellungnahmen zum Vorentwurf bestätigen, dass im Hinblick auf die Wirkung auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und die baubedingte Störung des Bodenhaushalts keine grundlegenden Hindernisse für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlage bestehen,
  • die vereinfachte Ermittlung des notwendigen Abstandes des Vorhabens zur Bundesautobahn gem. RPS 2009, um bauliche Anlagen in der Anbauverbotszone der Bundesautobahn A 36 zu vermeiden und um aufzuzeigen, dass die ermittelten erforderlichen Abstände eingehalten und rechnerisch überboten werden,
  • Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation zu geschützten Festpunkten
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege zum Ausschluss optischer Beeinträchtigungen der Welterbekernzone
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Bodendenkmalpflege zu vorhandenen archäologischen Kulturdenkmalen, zur Qualifizierung und Quantifizierung der archäologischen Evidenz und nachfolgender Bedingungen einer in Aussicht gestellten Zustimmung zur Maßnahme aus facharchäologischer Sicht,
  • Landesverwaltungsamt, Obere Immissionsschutzbehörde zu möglichen schädlichen Umwelteinwirkungen und zur unterschiedlichen Zuständigkeit für die Immissionsbelange,
  • Regionale Planungsgemeinschaft Harz zur Betroffenheit durch in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, der Auseinandersetzung mit Inhalten des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien-Windenergienutzung,
  • Landkreis Harz, Ordnungsamt, Sachgebiet Jagd/ Fischerei zur Betroffenheit,
  • Landkreis Harz, Ordnungsamt, Sachgebiet Katastrophenschutzplanung zur Betroffenheit,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde zum vorgesehenen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft, der artenschutzrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vorkommen der Feldlerche und zur Betrachtungsebene einschließlich der weiteren angrenzenden PV-Anlagen,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde zu nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde, Sachbereich Altlasten/ Bodenschutz zur Altlastenproblematik,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Abfallrechtliche Stellungnahmen zu abfallrechtlichen Gegebenheiten,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Forstbehörde zur Betroffenheit,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde zur Betroffenheit,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Sachgebiet Wasser mit Hinweisen zu fehlenden Nutzungsbeschränkungen und wasserrechtlichen Verboten sowie zur Lage außerhalb von Wasserschutz-, Risiko- und Überschwemmungsgebieten,
  • Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Fachbereich wassergefährdende Stoffe zur Betroffenheit,
  • Landkreis Harz, Gesundheitsamt zur Betroffenheit,
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte zur Problematik Entzug von land-
  • wirtschaftlichen Flächen und zum Umgang mit angrenzenden Restflächen,
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen, Bereich Angewandte Geologie und Georisiken zum Umgang mit dem Vorranggebiet Rohstoffgewinnung als Symboldarstellung ohne Flächenkontur im 1. Entwurf des LEP LSA
  • Unterhaltungsverband Selke/ Obere Bode zur Betroffenheit

Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 69 „Solarpark Luftenberge“ vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen abgegeben werden.

per E-Mail                                                                 
editha.niewiera@quedlinburg.de                              

per Post
Welterbestadt Quedlinburg
Markt 1
06484 Quedlinburg

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 69 „Solarpark Luftenberge“ gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Welterbestadt Quedlinburg entscheidend. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Quedlinburg, den 12.05.2025                                   

Frank Ruch

Oberbürgermeister

Welterbestadt Quedlinburg

Kontakt

Welterbestadt Quedlinburg

Markt 1, 06484 Quedlinburg

Frau Editha Niewiera

Telefon: +49 3946 905-717

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZINFORMATION                                                                  

gemäß Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Daten der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB

Hierbei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Welterbestadt Quedlinburg geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Die Welterbestadt Quedlinburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Frank Ruch,

Markt 1 in 06484 Quedlinburg,

E-Mail: Oberbuergermeister[at]quedlinburg.de,

Telefon +49 (0) 3946 905-510,

verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung,

Telefon +49 (0) 3946 905-710,

E-Mail: bauverwaltung[at]quedlinburg.de.

Der Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg ist erreichbar unter:

Datenschutzbeauftragte der Welterbestadt Quedlinburg

c/o Frau Ludwig

Markt 1, 06484 Quedlinburg

Telefon +49 (0)3946 905-980

E-Mail-Adresse: datenschutz@quedlinburg.de

  1. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung der oben genannten Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 6) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

  1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

  1. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

  1. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

    • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
    • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
    • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Kampfmittelvorerkundung
  • Blendgutachten
  • Abstandsermittlung
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang