Bebauungsplan Welterbestadt Quedlinburg Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 74 "Zukunftsprojekt Morgenrot"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.04.2026 bis 01.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 den Aufstellungsbeschluss (BV-StRQ/002/25) zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ gefasst. Mit der Vorlage BV-StRQ/023/26 wurde der Beschluss in öffentlicher Sitzung des Stadtrates zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtliche Festsetzungen) am 16.04.2026 neu gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

In derselben Sitzung am 16.04.2026 hat der Stadtrat dem Planentwurf, der Begründung (einschließlich des Umweltberichtes) sowie den Anlagen zugestimmt. Der Stadtrat hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (BV-StRQ/030/26).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) ist im Kartenauszug durch schwarz und grau unterbrochene Linien kenntlich gemacht.

Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Flächen für erneuerbare Energien mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen und Batteriespeichern.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Veröffentlichung in der Zeit vom 27.04.2026 bis 01.06.2026 statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) mit den untenstehend näher aufgeführten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung wird im Internet auf der Startseite der Welterbestadt Quedlinburg unter „Bauleitpläne und Konzepte im Verfahren“ (www.quedlinburg.de) und im Menü unter www.quedlinburg.de/Bauen-Umwelt-und-Verkehr/Stadtplanung/Bebauungspläne veröffentlicht.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über die Internetseite des Beteiligungsportals des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich.

Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) mit den untenstehend näher aufgeführten Unterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Dienstgebäude des Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45, Erdgeschoss, Raum 017b (barrierearm, ausgeschildert) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags             von 9:00 bis 13:00 Uhr

dienstags                                von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr.

donnerstags                           von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den im Internet veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen handelt es sich um

  • den Entwurf der Planzeichnung vom März 2026 inklusive textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtliche Festsetzungen)
  • den Entwurf der Begründung vom März 2026
  • den Entwurf des Umweltberichtes zur Begründung vom März 2026
  • den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag inklusive Kartierung
  • FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung
  • Schalltechnische Voruntersuchung
  • Geräuschkontingentierung
  • Erläuterungen zu Schall- und Schattenimmissionsprognose Energiepark
  • Entwässerungskonzept
  • Verkehrsuntersuchung Industriepark
  • Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung zu Auswirkungen geplanter Maßnahmen im Zukunftsprojekt Morgenrot auf das UNESCO-Welterbe (Zusammenfassung)
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen

Die DIN-Vorschriften, auf die in den Festsetzungen Bezug genommen wird, werden im Dienstgebäude des Technischen Rathauses in der Halberstädter Straße 45, Erdgeschoss, Raum 017b (barrierearm, ausgeschildert) zur Einsicht bereitgehalten.

Während des Beteiligungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, beispielsweise postalisch, abgegeben werden.

Per E-Mail: marion.jantsch@quedlinburg.de

Per Post: Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Fassung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ mit örtlichen Bauvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht (Entwurf) mit Stand März 2026 mit Aussagen/Auswirkungen zu den nachfolgend genannten Schutzgütern in den jeweiligen Ausgangssituationen und der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung:
  • Boden
  • Fläche
  • Wasser
  • Tiere
  • Pflanzen
  • Biologische Vielfalt incl. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  • Mensch insbesondere menschliche Gesundheit und Bevölkerung
  • Klima
  • Luft
  • Landschaft
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter

inkl. Beschreibung umweltrelevanter Wirkfaktoren, Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete.

  1. Artenschutzrechtliche Fachbeiträge zum Industriepark und Energiepark mit Bestandsdarstellung (u. a. Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien), Konfliktanalyse sowie Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) einschließlich faunistischer Kartierungen:
  • Bericht zur Biotopkartierung für das Industriegebiet
  • Bericht zur Biotopkartierung für das Energiegebiet
  • Bericht zur Kartierung von Brut-, Zug- und Rastvögeln für das Industriegebiet
  • Bericht zur Kartierung von Brut-, Zug- und Rastvögeln für das Energiegebiet
  • Bericht zur Kartierung von Fledermäusen für das Industriegebiet
  • Bericht zur Kartierung von Fledermäusen für das Energiegebiet
  • Bericht zur Kartierung von Amphibien und Reptilien für das Industriegebiet
  • Bericht zur Kartierung von Amphibien und Reptilien für das Energiegebiet
  • Kompensationsbedarf (Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt)
  1. FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung gemäß § 34 BNatSchG zu den betroffenen Natura2000- Gebieten mit Beschreibung der Erhaltungsziele und Bewertung möglicher Beeinträchtigungen.
  2. Schalltechnische Voruntersuchung sowie Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 mit Ermittlung der Vorbelastung, Festlegung von Emissions- und Zusatzkontingenten sowie Bewertung der Geräuschsituation an maßgeblichen Immissionsorten im Industriepark Morgenrot.
  3. Erläuterungen zur Schall- und Schattenimmissionsprognose zum Energiepark Morgenrot mit Bewertung der Auswirkungen durch Geräusche und periodischen Schattenwurf.
  4. Zusammenfassung Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung mit Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Weltkulturerbe und auf relevante Sichtbeziehungen.
  5. Verkehrsuntersuchung Zukunftsprojekt Morgenrot – Teil Industriepark mit Verkehrsanalyse und Prognose.
  6.  Entwässerungskonzept mit Beschreibung Standortbedingungen für Entwässerung und verschiedenen Entwässerungsoptionen.
  7. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen vor:
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu militärischen Belangen, insbesondere Tiefflugstrecken, zulässigen Bauhöhen sowie immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernissen.
  • Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zu Belangen der Raumordnung, insbesondere Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (Landwirtschaft, Tourismus), Flächenbedarf für Industrie- und Gewerbenutzungen, Welterbeverträglichkeit, Zielabweichungsverfahren sowie infrastrukturellen Belangen.
  • Landesverwaltungsamt (Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit) zu Gewässer- und Artenschutz sowie zum Gewässernetz.
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zu geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen sowie zum Grundwasserschutz.
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zu landwirtschaftlichen Belangen, Flächeninanspruchnahme, Bodenfunktionen, Alternativenprüfung sowie Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen.
  • Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West zu bestehenden Kompensationsmaßnahmen im Bereich übergeordneter Straßeninfrastruktur.
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abteilung Bodendenkmalpflege zu archäologischen Befunden und Anforderungen bei Baumaßnahmen.
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt zum Schutz von Kulturdenkmalen, zu Sichtbeziehungen und visuellen Auswirkungen sowie zur Notwendigkeit von Sichtachsenanalysen und Visualisierungen.
  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur zur Durchführung und Ausgestaltung der Welterbeverträglichkeitsprüfung.
  • Landkreis Harz, Ordnungsamt (Katastrophenschutz) zu Kampfmittelverdachtsflächen.
  • Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde zur Niederschlagsentwässerung, Versickerungsfähigkeit sowie wasserrechtlichen Anforderungen.
  • Landkreis Harz, Untere Naturschutzbehörde mit Hinweisen zu Eingriffs-/Ausgleichsregelungen.
  • Landkreis Harz, Vorbeugender Brandschutz zu Anforderungen an die Löschwasserversorgung und den Brandschutz.
  • Landkreis Harz, Untere Bodenschutzbehörde zu Altlasten, Bodenschutz, Bodenfunktionen sowie Anforderungen an bodenkundliche Begleitung.
  • Landkreis Harz, Untere Immissionsschutzbehörde zu immissionsschutzrechtlichen Belangen, insbesondere Lärm, dem Trennungsgrundsatz, Gerüche sowie zur Konfliktbewältigung.
  • Regionale Planungsgemeinschaft Harz zu Zielen der Raumordnung, insbesondere Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (Landwirtschaft, Tourismus, Denkmalpflege), Flächenbedarf, Welterbeverträglichkeit sowie infrastrukturellen Belangen.
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) zur Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Löschwasserversorgung.
  • 50Hertz Transmission GmbH zu Schutzstreifen und Restriktionen im Bereich von Freileitungen.
  • Autobahn GmbH des Bundes zu Verkehrsinfrastruktur, Entwässerung, Immissionsschutz (insbesondere Blendwirkungen, Schattenwurf) sowie Gefährdungspotenzialen durch Anlagen.
  • Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS e. V. zum Schutz des UNESCO-Welterbes, zum außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) sowie zur Notwendigkeit von Welterbeverträglichkeitsprüfungen und Visualisierungen.
  • Einwender 1 (19.06.2025) zu möglichen Beeinträchtigungen von Sichtachsen und Sichtbeziehungen.
  • Einwender 2 (19.06.2025) zur hohen Bodenqualität sowie zu artenschutzrechtlichen Belangen und zur Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen.
  • Einwender 3 (19.06.2025) zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Stadt-Landschaft-Zusammenhangs sowie der Erholungsfunktion.
  • Einwender 4 (19.06.2025) zur Inanspruchnahme hochwertiger Böden, zu möglichen Auswirkungen auf Mikroklima und Umwelt sowie zur Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Sichtachsen.
  • Einwender 6 (20.06.2025) zu visuellen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Landschaftsbild und Stadtsilhouette (Schutzgut Landschaft/Kulturerbe).
  • Einwender 7 (20.06.2025) zur landschaftsgerechten Gestaltung (Eingrünung), zu Lebensraumfunktionen sowie zum Flächenverbrauch und alternativen Standorten (Schutzgüter Landschaft, Tiere/Pflanzen).
  • Einwender 8 (20.06.2025) zu Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und Sichtbeziehungen sowie zur Notwendigkeit von Visualisierungen und Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten.
  • Einwender 9 (20.06.2025) zur hohen Bodenfruchtbarkeit und zur Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen sowie zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Kontakt

  • Welterbestadt Quedlinburg
  • Markt 1, 06484 Quedlinburg
  • Frau Marion Jantsch
  • Telefon: +49 3946 905-711

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Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt. 6) nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

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  1. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

  1. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

    • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
    • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
    • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)
  1. Empfänger

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    • dem Stadtrat und den Ortschaftsräten der Welterbestadt Quedlinburg zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte),
    • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
    • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
    • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).
  1. Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzident-Prüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

  1. Rechte der Betroffenen

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art 17, 18 und 21 DSGVO)
  • Wenn Sie der Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragung zu (Art. 20 DSGVO)
  1. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO. Dies ist in Sachsen-Anhalt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg, E-Mail-Adresse: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de)

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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