Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Raguhn-Jeßnitz Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf B-Plan „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ und partielle Änderung FNP im Parallelverfahren

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 18.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Lage des räumlichen Geltungsbereichs Kartengrundlage LVermGeo – Sachsen-Anhalt-Viewer 2026

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Raguhn-Jeßnitz über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ und der partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ mit der partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB gefasst und mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 30.05.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 29.10.2025 beschloss der Stadtrat die Änderung/Ergänzung des Geltungsbereiches.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde mit Beschluss Nr. 30-2026, der Vorentwurf der partiellen Änderung des Flächennutzungsplans mit Beschluss Nr. 27-2026 am 25.03.2026 in der vorliegenden Form gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der partiellen FNP-Änderung befindet sich südöstlich des Umspannwerkes im Ortsteil Marke. Er umfasst die Flurstücke 13/1, 13/2, 13/3 sowie anteilig die Flurstücke 7/2 und 13/4 der Flur 5, Gemarkung Marke und weist eine Gesamtgröße von ca. 6,4 ha auf.

Die Lage des Plangebiets kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden:

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs | Kartengrundlage: LVermGeo – Sachsen-Anhalt-Viewer 2026

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Batteriespeichern einschließlich der für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Anlagen zur elektrischen Netzanbindung und Spannungsumwandlung sowie der weiteren erforderlichen Nebenanlagen.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über das Vorhaben und die Planung zu unterrichten und zu beteiligen.

Die Planungsunterlagen für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.03.2026 sowie die partielle Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren in der Fassung vom 05.03.2026 werden in der Zeit vom

13.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026

im Internet über die Internetseite der Stadt Raguhn-Jeßnitz unter https://www.raguhn-jessnitz.de/ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen des Vorentwurfs öffentlich zur Einsichtnahme sowie zur Äußerung und Erörterung während der Veröffentlichungsfrist vom 13.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026 in der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz, in Raum 1.1, Conradiplatz 7, 06800 Raguhn-Jeßnitz während der folgenden Dienstzeiten aus:

Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.03.2026:

− Planzeichnung

− Textliche Festsetzungen

− Begründung

− Umweltinformationen

− Anlage zur Begründung: Lage- und Höhenplan mit Grenzermittlung

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplans in

der Fassung vom 05.03.2026:

− Plandarstellung

− Begründung

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z.B. schriftlich per Post oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Außerdem ist die Abgabe der Stellungnahme z.B. durch Fax oder in sonstiger Weise möglich. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an:

E-Mail: l.plate@bpm-ingenieure.de

    CC: info@bpm-ingenieure.de

BPM Ingenieurgesellschaft mbH

Frau L. Plate

Büro Dresden

Ostra-Allee 20

01067 Dresden

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Stadt Raguhn-Jeßnitz, den 26.03.2026

gez. Hannes Loth

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16 
06779 Raguhn-Jeßnitz

Dienstsitz:
Rathaus Jeßnitz 
Fachbereich Bau- und Grundstücksverwaltung
Conradiplatz 7
06800 Raguhn-Jeßnitz

Telefon: 03494 720415
E-Mail: bauleitplanung@raguhn-jessnitz.de

Datenschutzerklärung

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang