Regionalplan Regionale Planungsgemeinschaft Harz Erneute Beteiligung

2. Entwurf Sachlicher Teilplan "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" für die Planungsregion Harz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.03.2026 bis 09.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Herzlich Willkommen zum Online-Beteiligungsverfahren!

Bitte nutzen Sie die Struktur auf der linken Seite um Ihre Stellungnahme zu einzelnen Festlegungen im Textteil, in den Anlagen, im Umweltbericht oder zu einzelnen Vorranggebieten für Windenergienutzung (Kap. 3.2 Regionalplanerische Steuerung raumbedeutsamer Windenergieanlagen) abzugeben. 

Alle Verfahrensunterlagen werden Ihnen auf dem Beteiligungsportal zur Verfügung gestellt.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat im Zuge einer Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) am 26.02.2026 mit Beschluss-Nr. 03-RV01/2026 den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“ mit Umweltbericht zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA) gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“ umfasst den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz (Planungsregion Harz), zu dem gemäß § 6 Nr. 5 LPlanG LSA alle Städte und Gemeinden des Landkreises Harz sowie der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Sangerhausen und Allstedt, der Gemeinde Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue gehören.

Die Planungsziele des 2. Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergienutzung angepasst. Demnach sind nach § 9a Abs. 2 LPlanG LSA bis 31.12.2027 in der Planungsregion Harz als regionales Teilflächenziel mindestens 1,2 % als Windenergiegebiete im Sinne von § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auszuweisen. Zur Umsetzung dieser Vorgabe werden im 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans insgesamt 15 Vorranggebiete für Windenergienutzung in der Planungsregion Harz festgelegt. Darüber hinaus enthält dieser Entwurf:

  • weitere programmatisch-textliche Festlegungen zur räumlichen Steuerung regional bedeutsamer Windenergieanlagen;
  • erste Angaben zur künftigen zusätzlichen Einstufung der Vorranggebiete für Windenergienutzung als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land gemäß § 28 Abs. 2 ROG;
  • Festlegungen zu kleinräumigen Änderungen einzelner Vorrang- und Vorbehaltsgebiete des REPHarz mit den Raumfunktionen Landwirtschaft, Wassergewinnung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Tourismus und Erholung sowie Rohstoffgewinnung im direkten Umfeld neu ausgewiesener oder im Zuschnitt veränderter Vorranggebiete für Windenergienutzung sowie
  • programmatisch-textliche Festlegungen zur Steuerung raumbedeutsamer Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“ umfasst folgende Unterlagen:

  • Textteil inklusive Begründung;
  • Hauptkarte der Vorranggebiete für Windenergienutzung im Maßstab 1:100.000;
  • Beikarten zu den Änderungen einzelner Vorrang- und Vorbehaltsgebiete des REPHarz im Maßstab 1:100.000;
  • weitere kartografische und textliche Anlagen sowie
  • den Umweltbericht mit Anhang A und B als gesonderter Teil der Begründung.

Der Umweltbericht dokumentiert die Ergebnisse der während der Planaufstellung durchgeführten strategischen Umweltprüfung, bei der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Sachlichen Teilplanes, insbesondere die der im Teilplan festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung, auf die Schutzgüter Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter beschrieben und bewertet wurden.

Ergänzend zum Sachlichen Teilplan, seiner Begründung und dem Umweltbericht werden als weitere zweckdienliche Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 2 ROG folgende Konzepte/Gutachten, die wichtige Fachgrundlagen für die Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ darstellen, mit ausgelegt:

  • „Konzept zur Kulturlandschaftsentwicklung in der Planungsregion Harz“ (Regionales Kulturlandschaftskonzept); im Auftrag der RPGHarz erstellt durch die BIANCON GmbH und den Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. in 2014;
  • „Gutachterliche Stellungnahme als Ergänzung des Regionalen Kulturlandschaftskonzeptes hinsichtlich des Umgebungsschutzes von regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbestandteilen im Kriterienkatalog-Wind der RPGHarz“; im Auftrag der RPGHarz erstellt durch die BIANCON GmbH in 2019;
  • „Gutachterlicher Fachbeitrag zur Ermittlung von regional bedeutsamen Vorkommen und Strukturen windenergieempfindlicher Vogel- und Fledermausarten in der Region Harz (Sachsen-Anhalt)“; im Auftrag der RPGHarz erstellt durch die ÖKOTOP GbR in 2018 sowie Nachtrag in 2020 und Aktualisierung 2023;
  • „Bedeutsame Landschaften in Deutschland“ – Gutachterliche Empfehlungen für eine Raumauswahl, Band 1: Schleswig-Holstein und Hamburg, Niedersachsen und Bremen, Mecklenburg-Vorpommer, Nordrhein-Westphalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin; Bundesamt für Naturschutz 2018, BfN-Skript 516 (https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaften-deutschland ).

Äußerungsfrist:
Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h. bis zum 09.06.2026 kann zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" 2026, zu der Begründung und zum Umweltbericht Stellung genommen werden.

Nähere Informationen zur Nutzung des Beteiligungsportals Sachsen-Anhalt für die Online-Beteiligung finden Sie unter  https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rpg_harz/informationen/benutzerregeln. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung bzw. https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/informationen/datenschutz.
Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Daneben werden diese Unterlagen auf der Internetseite der RPGHarz unter www.rpgharz.de vom 23.03.2026 bis 26.05.2026 veröffentlicht. Zusätzlich werden diese Unterlagen im genannten Zeitraum zur Einsichtnahme:

  • in der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz in 06526 Sangerhausen, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Zimmer 1.05 im Haus 2 (Fachbereich 1, Kreisplanung/ÖPNV) während folgender Öffnungszeiten

Montag           8:30 Uhr bis 15:00 Uhr                  Dienstag         8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag    8:30 Uhr bis 15:00 Uhr                   Freitag            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Tel. 03464/535-1511)

  • in der Kreisverwaltung des Landkreises Harz in 38820 Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, Zimmer 206 im Haus V (Sekretariat Dezernat IV) während folgender Öffnungszeiten

Montag          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr                  Dienstag        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr                  Donnerstag   8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (03941/5970-5530)

  • und in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz, 06484 Quedlinburg, Turnstraße 8 während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an beteiligung.rpgharz@t-online.de übermittelt, schriftlich an die Regionale Planungsgemeinschaft Harz, c/o Landkreis Harz, Postfach 1542 in 38805 Halberstadt oder an die Hausanschrift der RPGHarz, Turnstraße 8 in 06484 Quedlinburg gesendet oder zur Niederschrift in den Auslegungsstellen während der oben genannten Auslegungszeiten vorgetragen werden. Darüber hinaus steht die Fax-Nr. 03946 / 689596-55 für die Abgabe von Stellungnahmen zur Verfügung. Um eine bevorzugte elektronische Abgabe der Stellungnahmen auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG mit Ablauf der oben genannten Frist alle später eingehenden Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Über das o.g. Beteiligungsportal abgegebene Stellungnahmen erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Auf postalisch und per E-Mail abgegebene Stellungnahmen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Die Stellungnahmen und das Abwägungsergebnis werden nach erfolgter Abwägung der zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

Kontakt

Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Turnstraße 8, 06484 Quedlinburg

Vertreten durch: Geschäftsstellenleiter Dr. Jung

Telefon: 03946/68 95 96-0

Fax: 03946/68 95 96-55

E-Mail: zweckverband.rpgharz@t-online.de

https://www.rpgharz.de 

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise für die Beteiligung im Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung der im Rahmen des o. g. Beteiligungsverfahrens abgegebenen personenbezogenen Daten sowie Stellungnahmen/Anregungen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA).

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Turnstraße 8, 06484 Quedlinburg

Vertreten durch:

Geschäftsstellenleiter Dr. Jung

Telefon: 03946/68 95 96-0

Fax: 03946/68 95 96-55

E-Mail: zweckverband.rpgharz@t-online.de

3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz

Turnstraße 8, 06484 Quedlinburg

Telefon: 03946/68 95 96-0

E-Mail: zweckverband.rpgharz@t-online.de

4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wenn Sie im Rahmen des o. g. Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme/Anregung abgeben, speichert die Regionale Planungsgemeinschaft Harz als verfahrensführende Stelle Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme/Anregung zur Bearbeitung Ihres Anliegens.

Bei der Abgabe einer Stellungnahme/Anregung per E-Mail oder per Post werden diejenigen personen-bezogenen Daten gespeichert, die Sie mit Ihrer Kontaktaufnahme und Abgabe der Stellungnahme/ Anregung an die Regionale Planungsgemeinschaft Harz übermitteln.

Bei Registrierung und Abgabe der Stellungnahme/Anregung über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rpg_harz/beteiligung) erhebt die Regionale Planungsgemeinschaft Harz und der Auftragsverarbeiter folgende Daten:

  • bei der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange:

E-Mail-Adresse, Nutzername, Institution, Postleitzahl, Ort, Passwort sowie die abgegebene Stellungnahme/Anregung

  • bei der Beteiligung der Öffentlichkeit:

E-Mail-Adresse, Nachname, Postleitzahl, Ort, Nutzername, Passwort sowie die abgegebene Stellungnahme/Anregung.

Durch die Regionale Planungsgemeinschaft Harz werden nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet, die von Ihnen bereitgestellt wurden. Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz erhebt keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten bei Dritten.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen durch den Dienstleister für das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt die Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH im Auftrag der Kommunale IT-Union eG (KITU). https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/informationen/datenschutz

Verantwortung

Postanschrift:

Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID)

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Telefon: +49 391/567-01

Telefax: +49 391/567-7510

E-Mail: poststelle.mid@sachsen-anhalt.de

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 DSGVO; hier erfolgt diese im Rahmen der Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 des Bundesraumordnungsgesetzes (ROG) i.V.m. § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA).

Soweit im Rahmen der Registrierung auf dem Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rpg_harz/beteiligung/themen/1003099) eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO. Ihre Einwilligung erfolgt freiwillig.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, zugelassenen bzw. in dem online-Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig. Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz behandelt Ihre personenbezogenen Daten streng vertraulich und nutzt diese ausschließlich im Rahmen des o. g. Beteiligungsverfahrens, insbesondere für die Zuordnung Ihrer Stellungnahme/Anregung und ggf. für eine Kontaktaufnahme zur Rückfrage oder zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses.

Die von Ihnen eingereichte Stellungnahme/Anregung wird durch die Regionale Planungsgemeinschaft Harz fachlich beurteilt und ein Abwägungsvorschlag erstellt. Über den Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ wird in den entsprechenden Gremien beschlossen.

Bezüglich aller eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen erstellt die Regionale Planungsgemeinschaft Harz nach Beendigung des Abwägungsvorganges zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien eine zusammenfassende Übersicht (Synopse) aller Stellungnahmen/Anregungen sowie der dazugehörigen Abwägungsergebnisse und macht diese nach der Beschlussfassung in der Regionalversammlung öffentlich zugänglich.

Die Träger öffentlicher Belange finden in der Synopse die Stellungnahme/Anregung sowie die entsprechenden Angaben über die Behandlung ihrer Stellungnahme/Anregung unter dem Namen ihrer Körperschaft/Institution. Stellungnahmen/Anregungen von Privaten sind dort anonym, ohne Namensnennung mit Pseudonym gekennzeichnet. Alle Stellungnahmen/Anregungen sind mit einer Stellungnahme-ID versehen.

Um die Träger öffentlicher Belange und Private über die Behandlung ihrer Stellungnahme/Anregung unter Hinweis auf die Synopse zu informieren, verwendet die Regionale Planungsgemeinschaft Harz auch die personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme.

Ihre Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) verarbeitet.

6. An wen erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten?

Eine Weitergabe der Daten an Dritte – mit Ausnahme des vom Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Beteiligungsportals Sachsen-Anhalt beauftragten technischen Dienstleisters – erfolgt nicht. Dem technischen Dienstleister sind die Weitergabe und jedwede anderweitige Nutzung der personenbezogenen Daten untersagt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden von der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz so lange gespeichert, wie sie für die Bearbeitung Ihres Anliegens und die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erforderlich sind. Bezüglich der Beteiligungsverfahren im Rahmen der Regionalplanung werden Daten mit Blick auf die jeweilige Plangültigkeit im Regelfall für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

8. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Für eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, zur Veranlassung einer Berichtigung oder Löschung sowie für Ihre weitergehenden Rechte kontaktieren Sie uns bitte unter der in 2. genannten Adresse.

Weiterhin haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die Regionale Planungsgemeinschaft Harz zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Otto-von-Guericke-Straße 34a

39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 8180 310

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall zum Widerruf per E-Mail an: beteiligungsportal@sachsen-anhalt.de

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Regionale Planungsgemeinschaft Harz mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit durch eine E-Mail an zweckverband.rpgharz@t-online.de für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Harz die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhält oder diese der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz infolge der Geltendmachung der Rechte nach § 15 ff. DSGVO nicht mehr zur Verarbeitung zur Verfügung stehen, kann dies dazu führen, dass Ihr Anliegen nicht vollständig bearbeitet werden kann bzw. Sie über das Ergebnis der Abwägung Ihrer Stellungnahme/Anregung nicht informiert werden können.

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