Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Saale-Wipper Öffentliche Auslegung

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.09.2025 bis 11.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat mit Beschluss vom 13.07.2010 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper beschlossen.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde mit den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden Alsleben (Saale), Güsten, Giersleben, Ilberstedt und Plötzkau.

Das Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der geplanten Art der Bodennutzung in den Grundzügen und die Abstimmung der Vorhaben und Entwicklungsabsichten der einzelnen Mitgliedsgemeinden untereinander.

Gemäß § 204 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die wirksamen Flächennutzungspläne der Mitgliedsgemeinden fort, bis der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde wirksam ist.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes beinhaltet auch eine Änderung des gesamträumlichen Konzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper (Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 29.05.2024).

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.08.2025 wurden der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper sowie die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gleichzeitig hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Das Plangebiet ist der Anlage beigefügt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und die umweltrelevanten Stellungnahmen können in der Zeit

vom 29.09.2025 bis einschließlich 10.11.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saale-Wipper unter

https://www.saale-wipper.de/de/bekanntmachungen-verbandsgemeinde-saale-wipper.html eingesehen werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal

Montag                          09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                       09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                       geschlossen

Donnerstag                   09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag                          09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich Bau in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1

Dienstag                       09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag                   09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

vom 29.09.2025 bis einschließlich 10.11.2025

als ein ergänzendes Informationsangebot.

Des Weiteren können bei Bedarf zusätzliche Einsichtstermine nach Absprache flexibel eingeräumt und vereinbart werden.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Abstands- und Hygienevorschriften in den Verwaltungsgebäuden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail an info@saale-wipper.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung:

  • Entwurf des Flächennutzungsplanes Verbandsgemeinde Saale-Wipper mit Beikarten
  • Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und Anlageplänen
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltrelevante Informationen:

  • Umweltbericht (Entwurf) mit Informationen über die Schutzgüter Fläche, Mensch, Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur- und Sachgüter,

darüber hinaus weitere umweltbezogene Informationen zu einzelnen Schutzgütern:

Schutzgut Mensch

  • Hinweise zum Immissionsschutz (Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 09.10.2014, Stellungnahme des Salzlandkreises vom 07.11.2014)
  • Hinweise zum Hochwasserschutz und Unterhaltung (Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 07.10.2014, Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 14.10.2014, Stellungnahme des Salzlandkreises vom 07.11.2014)
  • Hinweise zu straßenrechtlichen Entscheidungen (Stellungnahme der Landesstraßen-baubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West vom 28.10.2014)
  • Hinweise zu Kampfmittelverdachtsflächen (Stellungnahme des Salzlandkreises vom 07.11.2014)

Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope

  • Biotoptypenkartierung
  • Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Hinweise zum allgemeinen Artenschutz (Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 09.10.2014, Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft   Magdeburg vom 14.10.2014)

Schutzgut Boden

  • Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen (Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 09.10.2014, Stellungnahme des Salzlandkreises vom 07.11.2014)
  • Hinweise zu Geotopen und Bodenversiegelung (Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 14.10.2014)

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zur Gewässerunterhaltung (Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 07.10.2014)

Schutzgut Klima

  • Hinweise zum Klimaschutz (Stellungnahme des Salzlandkreises vom 07.11.2014)

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Saale-Wipper für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Güsten, den 25.09.2025

gez. Jan Ochmann

Verbandsgemeindebürgermeister                                                       - Siegel -

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