Bebauungsplan Verbandsgemeinde Saale-Wipper Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 14 „PV-Anlage Alsleben-Nord“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.01.2026 bis 20.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung der

Stadt Alsleben (Saale)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 14 „PV-Anlage Alsleben-Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Alsleben (Saale) hat mit Beschluss vom 27.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „PV-Anlage Alsleben-Nord“ in Alsleben (Saale) beschlossen.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 38,39 und 40 in der Flur 13 der Gemarkung Alsleben. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 24,21 ha und ist in einer Übersichtskarte der Anlage beigefügt.

Ein großer Teil des Gebietes ist im gesamträumlichen Konzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Saale-Wipper als Konzeptfläche der Stadt Alsleben (Saale) enthalten.

Geplant ist die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Plötzkau A 14“ wurden in diesem Bereich Flächen zwischen der Stadt Alsleben (Saale) und Plötzkau getauscht. Ziel des Austausches sollte die „Begradigung“ der Gemarkungsgrenzen sein.

Die Ausweisung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde erfolgt als Sondergebiet für Photovoltaik.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „PV-Anlage Alsleben-Nord“, die Begründung mit dem Umweltbericht, der Lageplan Biotoptypen Bestand und der Lageplan Biotoptypen Planung sowie   die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB   und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saale-Wipper unter

https://www.saale-wipper.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal

Montag                    09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag             09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag                    09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich III in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1

Dienstag                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag             09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

lediglich als ein, der Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot.

Es liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „PV-Anlage Alsleben-Nord“

- Entwurf der Begründung mit Umweltprüfung

- Lageplan Biotoptypen Bestand

- Lageplan Biotoptypen Planung

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  • des Landesverwaltungsamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Referat Bodendenkmalpflege vom 02.09.2025
  • die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost vom 19.09.2025
  • des Salzlandkreises vom 07.10.2025
  • der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag von habit.art GmbH vom Oktober 2025

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zur Auswirkung auf den Raum
  • Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung
  • Blendwirkung durch PV-Anlage?

Schutzgüter Tiere und Pflanzen/Biotope

  • Information zu Vorkommen und Betroffenheit von Brutvögeln, Feldhamster und Zauneidechse
  • Information zu Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Information zu vorhandenen Biotopen

Schutzgüter Boden

  • Hinweise auf die sog. Bodenschutzklausel und einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden

Schutzgut Kultur und Sachgüter

  • Hinweise auf archäologische Kulturdenkmale

Schutzgut Luft/Klima

  • Prognose der Auswirkungen des Vorhabens

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail an info@saale-wipper.de vorgebracht werden. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch vereinbart werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird daraufhin gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Alsleben, den 15.01.2026

gez. Anja Twietmeyer

Bürgermeisterin

Kontakt

Christine Schwertfeger

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