Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Saale-Wipper Öffentliche Auslegung

Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ - Verbandsgemeinde Saale-Wipper

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.02.2026 bis 07.04.2026
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Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat mit Beschluss vom 25.09.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes              „Windenergie“ für den Teilbereich 3 „Ilberstedt Süd“ beschlossen.

Der Teilbereich 3 „Ilberstedt Süd“ hat eine Gesamtfläche von ca. 45 ha und ist gemarkungsübergreifend (Stadt Güsten und Gemeinde Ilberstedt). Die Fläche ist durch die beiden rechtskräftigen Bebauungspläne „Windpark Güsten“ und Windpark Ilberstedt“ überplant. Da die ausgewiesene Fläche ausgelastet ist und Investoren die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen planen, macht sich eine 1. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für diesen Bereich erforderlich. Die 1. Änderung soll eine Erweiterung des bestehenden Gebietes nach Norden und südlich der K 2108 beinhalten und gemarkungsübergreifend Flurstücke von Güsten, Ilberstedt und Plötzkau verbinden.    

Das Plangebiet ist der Anlage beigefügt.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 18.02.2026 wurde der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für den Teilbereich 3 „Ilberstedt Süd“ sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und der Erfassung windkraftsensibler Greif- und Großvögel 2024/2026 (avifaunistische Untersuchung 2024/2026)   gebilligt.  Der Entwurf der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für den Teilbereich 3 „Ilberstedt Süd“, die Begründung mit dem Umweltbericht und der Erfassung windkraftsensibler Greif- und Großvögel 2024/2026 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 02.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saale-Wipper unter

https://www.saale-wipper.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal

Montag                    09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag             09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag                    09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich Bau in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1

Dienstag                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag             09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

lediglich als ein ergänzendes Informationsangebot.

Des Weiteren können bei Bedarf zusätzliche Einsichtstermine nach Absprache flexibel eingeräumt und vereinbart werden.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung:

- Entwurf der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für den

  Teilbereich 3 „Ilberstedt Süd“

- Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht

- Erfassung windkraftsensibler Greif- und Großvögel 2024/2026 (avifaunistische Untersuchung

   2024/2026)

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 06.12.2024
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 17.12.2024
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 13.12.2024
  • Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 18.12.2024
  • Salzlandkreis vom 18.12.2024
  • Rotmilan-Zentrum am Museum Heineanum Halberstadt vom 20.02.2025  

Umweltbezogene Informationen:

Neben dem Planentwurf sind zu folgenden Themenblöcken Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

+    Tiere und Pflanzen:
           - Umweltbericht
           - Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg mit Angaben zur

             Rotmilandichte

     -Stellungnahme des Salzlandkreises mit Angaben zur Rotmilandichte

     - Stellungnahme des ROTMILAN-Zentrum am Museum Heineaneum zur

              Rotmilandichte und Auwälder bei Plötzkau

     +    Fläche und Boden:
           - Umweltbericht
           - Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

     - Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zum Bodenschutz und

       landwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

- Stellungnahme des Salzlandkreises mit Angaben zum vorsorgenden Bodenschutz und

  und Bergbau

     +    Wasser:
           - Umweltbericht

     +    Luft und Klima:
           - Umweltbericht

     +    Landschaft:
           - Umweltbericht

     +    Natura 2000-Gebiete:
           - Umweltbericht

     +    Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung
           - Umweltbericht

       +    Kulturgüter und sonstige Sachgüter
           - Umweltbericht
           - Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung       

             Bodendenkmalpflege zu archäologischen Denkmälern

-Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Bau- und  

 Kunstdenkmalpflege zu Denkmälern wie das Schloss Plötzkau

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper schriftlich oder mündlich  während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail an info@saale-wipper.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für den Teilbereich 3 „Ilberstedt Süd“ für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Güsten, den 26.02.2026

gez. Marcus Glaß

stellvertr. Verbandsgemeindebürgermeister                   

Kontakt

Frau Christine Schwertfeger

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