Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Saale-Wipper Öffentliche Auslegung

Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.02.2026 bis 07.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung der

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat mit Beschluss vom 05.02.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 38, 39 und 40 in der Flur 13 der Gemarkung Alsleben mit einer Größe von ca. 24,21 ha.

Die 1. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde Saale-Wipper macht sich erforderlich, da die Fläche mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen bebaut werden soll und diese Fläche im wirksamen FNP Alsleben als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen ist. Im Entwurf des sich ebenfalls in Erarbeitung befindenden FNP der Verbandsgemeinde, ist nur ein Teil dieser Fläche als Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen.

Im Rahmen des Verfahrens soll nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Plangebiet ist der Anlage beigefügt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

02.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saale-Wipper unter

 https://www.saale-wipper.de/de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal

Montag                    09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag             09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag                    09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich III in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1

Dienstag                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag             09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

als ein ergänzendes Informationsangebot.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung:

- Entwurf der 1. Änderung Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Saale-Wipper

- Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des

  Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  • des Landesverwaltungsamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Referat Bodendenkmalpflege vom 19.06.2025
  • des Salzlandkreises vom 03.09.2025

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind zu folgenden Themenblöcken Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

    +    Tiere und Pflanzen:
           - Umweltbericht
           - Stellungnahme des Salzlandkreises zum Entwurf mit Angaben und zu Eingriffen in Natur

              und Landschaft

     +    Fläche und Boden:
           - Umweltbericht
           - Stellungnahme des Salzlandkreises zum Entwurf mit Angaben zum Bodenschutz

     +    Wasser:
           - Umweltbericht

-Stellungnahme des Salzlandkreises zum Entwurf mit Angaben zu Niederschlagswasser- 

  beseitigung

     +    Luft und Klima:
           - Umweltbericht

     +    Landschaft:
           - Umweltbericht

     +    Natura 2000-Gebiete:
           - Umweltbericht

     +    Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung
           - Umweltbericht

     +    Kulturgüter und sonstige Sachgüter
           - Umweltbericht
           - Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung        

             Bodendenkmalpflege zu archäologischen Denkmälern

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift sowie per E-Mail an info@saale-wipper.de abgegeben werden.

Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist..

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Güsten, den 26.02.2026

gez. Marcus Glaß

stellvertr. Verbandsgemeindebürgermeister                                                       - Siegel -

Kontakt

Frau Christine Schwertfeger

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