Bebauungsplan Gemeinde Salzatal Erneute Beteiligung

2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 06.05.2026
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Planzeichnung

Hiermit beteiligt die Gemeinde Salzatal gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Solarpark Bennstedt" mit Begründung und den weiteren Anlagen, einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Kultur- und Sachgütern, Biotope, Artenschutz und Wasser, dabei insbesondere zu den Themen sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen, Eingriffsbilanzierung, Vermeidung der Beeinträchtigung von Zauneidechsen, Amphibien, Hamstern, Fledermäusen und Bodenbrütern, Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Lufthygiene sowie zum Schutz des vorhandenen Archivbodens.

Bisherige Schritte im Planverfahren

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Salzatal am 21.06.2022 beschlossen.

Am 28.07.2022 wurde die Öffentlichkeit über die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unterrichtet. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde hat am 07.05.2024 die für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 24.06. - 25.07.2024 und wurde am 22.06.2024 bekannt gemacht.

Am 17.06.2025 wurden die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Bennstedt“ im OT Bennstedt von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie von den Nachbargemeinden und -städten vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen durch den Gemeinderat beraten, geprüft und abgewogen. Weiterhin wurde am 17.06.2025 durch den Gemeinderat der Gemeinde Salzatal der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Bennstedt" in der Fassung von Mai 2025 beschlossen und die Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und beschlossen.

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Bennstedt" wurde vom 26.06.2025 bis zum 01.08.2025 durchgeführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat am 24.03.2026 die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange aus der Beteiligung zum 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Bennstedt" abgewogen. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgten Änderungen der Planung. Diese betreffen Änderungen in der Planzeichnung und im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP):
- im Grünordnungskonzept sowie in den externen Kompensationsmaßnahmen,
- in der Verkehrserschließung,
- daraus resultierend in den Baufeldern sowie im VEP im Belegungsplan und in der Zaunführung,
- Änderungen der Grundflächenzahl,
- Änderungen in der Anordnung des Batteriespeichers,
- Übernahme der LBP Maßnahmen der A 143, 
- daraus resultierend Änderungen in den textlichen Festsetzungen.


Änderungen in der Begründung:
- Ergänzung der Begründung zur Übereinstimmung der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung,
- Aktualisierung des städtebaulichen Konzeptes analog zur Vorhabensbeschreibung auf dem VEP,
- Ergänzung der Begründung zu den Änderungen in der Planzeichnung sowie im VEP, insbeson-dere in den Punkten Verkehrserschließung und Grünordnung,
- Aussagen zum Brandschutz wurden an die geänderte Situation angepasst,
- Anpassung der Flächenbilanz,
- Überarbeitung/ Aktualisierung der Inhalte des Umweltberichtes, des Grünordnungsplans sowie des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum überarbeiteten 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Bennstedt" mit Begründung und weiteren Anlagen hat der Gemeinderat am 17.06.2025 gebilligt und beschlossen diesen für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freizugegeben.

Hiermit wird Gelegenheit zur Stellungnahme:

zum 2. überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Bennstedt",

- zu seiner Begründung,

- zur Änderung der Planzeichnungen,

- zur Änderung im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)

- und zu den weiteren Anlagen sowie zum Umweltbericht

gegeben.

Beteiligungsverfahren

Die erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Bennstedt" mit Begründung, Planzeichnungen und weiteren Anlagen erfolgt vom:

20.04.2026 bis zum 06.05.2026.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Solarpark Bennstedt" mit Begründung, Planzeichnungen und weiteren Anlagen ist unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums folgende analoge Zugangsmöglichkeiten angeboten:

Gemeinde Salzatal, Verwaltungssitz II,

Schulstraße 3,

06198 Salzatal

zu den folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann zu den Änderungen/ Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf der Internetseite unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1003382 haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zu einzelnen Festlegungen abzugeben.

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Gemeinde Salzatal

Straße der Einheit 12a

06198 Salzatal

Telefon: 034609 280

E-Mail: info@gemeinde-salzatal.de

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