Bebauungsplan Stadt Sandersdorf-Brehna Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – 1. Änderung B-Plan Industriegebiet Brehna

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.01.2026 bis 06.02.2026
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Luftbild mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße« in der Ortschaft Brehna (rot eingegrenzt).

Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes ist eine Überarbeitung des Ursprungsplanes aus dem Jahr 2020. Insbesondere der Umgang mit dem Niederschlagswasser im Kontext zu den Planungen für die Erschließung von Verkehrs- und Versorgungsanlagen, welche seit geraumer Zeit umgesetzt werden, ergaben einen Änderungs- und Angleichungsbedarf. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei Erweiterungsflächen, die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie eine Modifizierung der Lärmkontingente erfolgen. Ferner müssen artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich eines geplanten Umspannwerkes erarbeitet werden. Mit den Erweiterungsflächen im Norden für den späteren Ausbau des Quetzer Weges, die nahtlose Anbindung an die Gemarkungsgrenze zum Saalekreis im Westen für die Errichtung eines Umspannwerkes und den Expansionsflächen eines ansässigen Unternehmens südöstlich des hiesigen Bebauungsplanes vergrößert sich der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes nunmehr auf ca. 200 ha.

Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.

In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (BSNR: SR SB – 068/2025).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst mit den Erweiterungsgebieten eine Fläche von ca. 200 ha; wird begrenzt:

-        im Norden durch den Quetzer Weg, welcher von Brehna nach Quetzdölsdorf führt,

-        im Osten durch die Münchener Straße respektive dem etablierten Gewerbepark Brehna,

-        im Süden durch landwirtschaftliche Flächen; im Weiteren bis Carlsfeld,

-        im Westen bis zur Gemarkungsgrenze von Landsberg.

Der Bereich der in Rede stehenden 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst folgende:

Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:

11; 15; 19/1; 20/1; 20/2; 21; 22/1; 23/1; 23/2; 24; 25; 27/1; 28; 29; 30; 128/31; 129/31; 46/1; 79/47; 80/47; 47/1; 48; 49/1; 49/2; 49/3; 53/1; 53/3; 53/4; 53/5;

146; 147; 194; 198; 200; 201; 205; 206; 207; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 52; 96; 191; 203; 204; 40/3; 41/64; 41/69; 41/70; 41/104; 41/105; 41/90; 41/91; 41/79; 41/80; 45

Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:

38/10; 38/14; 47; 64/45; 97

Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 3:

2/2; 2/4; 2/5; 2/7; 2/8; 2/9; 2/10; 2/11; 2/12; 3/4; 3/5; 3/6; 4/5; 4/6; 4/8; 5; 6/1; 7/3; 8; 36/1; 78/1; 79/1

Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes:

Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:

39/4; 41/55; 153; 157; 159

Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:

42/3; 44; 101; 63/45

Die räumliche Lage des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen werden in der Zeit:

vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 06. Februar 2026

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: https://www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, während der Dienstzeiten

Montag                                 geschlossen

Dienstag                               09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag                           13.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                  09.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach Terminabstimmung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt

Sandersdorf-Brehna, den 01.12.2025

(Steffi Syska)

Bürgermeisterin

Kontakt

Carina Brandt, Zimmer 24

Bauverwaltung Sandersdorf-Brehna

Bahnhofstraße 2

06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet. Über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung informieren wir nachfolgend gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

1. Verantwortliche Stelle

Stadt Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstraße 2
067992 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf
Telefon: 03493-801-0
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de

2. Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter

Stadt Sandersdorf-Brehna
Ingo Gondro
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna
Telefon: +49 3493 801-0
E-Mail: ingo.gondro@sandersdorf-brehna.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB, insbesondere zur Auswertung und Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB).

4. Art der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Online-Beteiligung werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:

  • Name, Vorname (sofern angegeben)

  • E-Mail-Adresse

  • Inhalt der Stellungnahme

  • ggf. weitere freiwillig gemachte Angaben

5. Übermittlung von Stellungnahmen

Die über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt eingereichten Stellungnahmen werden als E-Mail an die hierfür benannte E-Mail-Adresse der Stadt Sandersdorf-Brehna übermittelt und dort weiterverarbeitet.

6. Empfänger der Daten

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich von den mit dem Bauleitplanverfahren befassten Organisationseinheiten der Stadt Sandersdorf-Brehna sowie ggf. von beauftragten Planungsbüros verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

7. Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Dokumentation des Bauleitplanverfahrens erforderlich ist. Danach erfolgt eine Aufbewahrung entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

8. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben das Recht:

  • auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO),

  • auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),

  • auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen (Art. 17, 18 DSGVO),

  • auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

9. Freiwilligkeit der Angaben

Die Abgabe einer Stellungnahme erfolgt freiwillig. Ohne die Angabe personenbezogener Daten kann eine Zuordnung und Bearbeitung der Stellungnahme jedoch eingeschränkt sein.

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