Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Braunsbedra Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligung - 5. Änderung des Teiflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.02.2026 bis 06.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

5. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra 

Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat am 09.12.2025 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra für den Teilbereich Bebauungsplan Nr. 19 „Runstedter See – Teilbereich I und II“ mit Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt.

Der Änderungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich in den Ortsteilen Frankleben und Großkayna im Osten des Stadtgebietes von Braunsbedra. Der Teiländerungsbereich I liegt dabei zwischen dem nördlichen Rand von Großkayna und dem Südufer des Runstedter Sees. Der Teiländerungsbereich II liegt ca. 700 m nordöstlich des Ortsteils Großkayna an der Südostspitze des Runstedter See. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt insgesamt ca. 12,8 ha.

Für die parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 19 „Runstedter See – Teilbereich I“ und Nr. 19 „Runstedter See – Teilbereich II“ wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB je eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem separaten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Entsprechend § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes keine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und auch kein Umweltbericht erstellt. Zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen als durch den Bebauungsplan sind nicht zu erwarten.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans erfolgt als Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB am unten angegebenen Ort und innerhalb der angegebenen Frist.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

05.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026

im Internet über die Homepage der Stadt Braunsbedra unter

https://www.braunsbedra.de/de/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung.html

veröffentlicht und einsehbar.

Während der genannten Frist sind die Unterlagen auch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de verfügbar.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra, in den Räumen des Bauamtes während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Terminvereinbarung ausgelegt. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 034633-400, per Fax unter 034633-40100, per Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder persönlich während der Öffnungszeiten möglich.

Montag:          von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag:        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:    von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:           von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch an stadtplanung@braunsbedra.de und/oder mündlich zur Niederschrift übermittelt werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. E EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Braunsbedra, den 27.01.2026                       - Siegel -                    

                                                                                                          Schmitz

                                                                                                          Bürgermeister

                                                                                                          Stadt Braunsbedra

Kontakt

Stadt Braunsbedra

Bauamt

Markt 1

06242 Braunsbedra

E-Mail: stadtplanung@braunsbedra.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis im Bauleitplanverfahren

Dieser Datenschutzhinweis ergeht im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist:

Stadt Braunsbedra

Markt 1

 06242 Braunsbedra

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Braunsbedra

Markt 1

06242 Braunsbedra

Tel.: 034633-40166

E-Mail: datenschutz@braunsbedra.de

Auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet bzw. erhoben?

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im

Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der

Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?

Vorname, Name, Adresse und sonstige Kontaktdaten; Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind; Daten, die im Rahmen von Stellungsnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten).

An welche Empfänger werden die Daten weitergeleitet?

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat / Gemeinderat / Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Zudem können die Daten an höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln weitergegeben werden und auch an Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Baulleitpläne. Zudem können Ihre Daten an Dritte weitergeben werden, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt Braunsbedra eingebunden sind.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Personen bei der Datenverarbeitung

Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

-           Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art.15 DSGVO)

-           Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

-           Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

-           Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

-           Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

-           Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

-           Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, die für die Stadt Braunsbedra zuständig ist:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otte-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg; Tel.: 0391-818030, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt

Hinweis: Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

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