Bebauungsplan Stadt Schönebeck (Elbe) Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 81 "Wohngebiet an der Gommernschen Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 16.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 01.02.2024 den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.03.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist Schaffung von Baurecht für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) sind die Flächen als Grün- und Gewerbeflächen dargestellt. Während sich die Gewerbefläche innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Innenbereichs- und Arrondierungssatzung befindet, ist die Grünfläche dem Außenbereich zuzuordnen.

Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), kann der o.g. Bebauungsplan nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher wird dieser im Parallelverfahren angepasst.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ wird anhand des Vorentwurfs mit der Begründung in der Fassung vom November 2025 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit

vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

montags          von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr

dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr

freitags            von 08:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen der Stadt Schönebeck (Elbe) ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über das Beteiligungsportal der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/schoenebeck/startseite

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs (November 2025)
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs (November 2025)
  • Umweltbericht i.d.F. des Vorentwurfes (Juni 2025)

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 28.11.2025

Knoblauch

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Robin Wittrisch , Dipl.-Geograph

technischer Sachbearbeiter

Amt für Stadtplanung und Bauwesen

SG Stadtplanung und Stadtentwicklung

Stadt Schönebeck (Elbe)

Markt 1

39218 Schönebeck (Elbe)

Tel.: 03928/710-418

Fax: 03928/710-499

r.wittrisch@schönebeck-elbe.de

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Bebauungsplanverfahren der Stadt Schönebeck (Elbe)
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Information über die Datenverarbeitung in Verfahren der Bauleitplanung

Umfang der Datenverarbeitung
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen (Planungsbüro) weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1d i. V. m. Art. 6 Abs. 3b DSGVO im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Schönebeck (Elbe) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch, insbesondere § 3 BauGB.


Zweck
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.


Dauer
Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden.
Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Recht auf Auskunft
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.


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Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.
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Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.


Verantwortlicher
Stadt Schönebeck (Elbe)
Oberbürgermeister
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: 03928/710-101
E-Mail: ob.buero@schoenebeck-elbe.de


Stadt Schönebeck (Elbe)
Amt für Stadtplanung und Bauwesen
Breiteweg 12
39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: 03928/710-420
E-Mail: stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de


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Stadt Schönebeck (Elbe)
Datenschutzbeauftragte(r)
Markt 1 39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: +49 3928 710-115 E-Mail: datenschutz@schoenebeck-elbe.de

Stadt Schönebeck (Elbe)
Postanschrift: Postfach 1261, 39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift: Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe)
Internet: www.schoenebeck.de
Stand: 27.06.2022

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