Kontakt
Herr Robin Wittrisch , Dipl.-Geograph
technischer Sachbearbeiter
Amt für Stadtplanung und Bauwesen
SG Stadtplanung und Stadtentwicklung
Stadt Schönebeck (Elbe)
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: 03928/710-418
Fax: 03928/710-499
Datenschutzerklärung
Bebauungsplanverfahren der Stadt Schönebeck (Elbe)
Datenschutzerklärung
Information über die Datenverarbeitung in Verfahren der Bauleitplanung
Umfang der Datenverarbeitung
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen (Planungsbüro) weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1d i. V. m. Art. 6 Abs. 3b DSGVO im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Schönebeck (Elbe) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch, insbesondere § 3 BauGB.
Zweck
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Dauer
Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden.
Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Recht auf Auskunft
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.
Recht auf Berichtigung
Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung
Sie haben nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe (Art. 17 Abs. 3 DSGVO) vorliegen.
Recht auf Einschränkung
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Recht auf Widerruf der Einwilligung
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO beruht (Einwilligung in die Datenverarbeitung), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
Beschwerderecht
Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
Verantwortlicher
Stadt Schönebeck (Elbe)
Oberbürgermeister
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: 03928/710-101
E-Mail: ob.buero@schoenebeck-elbe.de
Stadt Schönebeck (Elbe)
Amt für Stadtplanung und Bauwesen
Breiteweg 12
39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: 03928/710-420
E-Mail: stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
Stadt Schönebeck (Elbe)
Datenschutzbeauftragte(r)
Markt 1 39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: +49 3928 710-115 E-Mail: datenschutz@schoenebeck-elbe.de
Stadt Schönebeck (Elbe)
Postanschrift: Postfach 1261, 39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift: Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe)
Internet: www.schoenebeck.de
Stand: 27.06.2022