Stadt Staßfurt - kommunale Wärmeplanung - WBG zu SFT eG Teil 1 von 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Information über die Veröffentlichung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung und die Einladung zur öffentlichen Abschlusspräsentation am 13.01.2026.
Leider führen wir am 13.01.2026 unseren langfristig geplanten Termin der Prüfungsschlusssitzung zum letzten Geschäftsjahr durch und es ist daher sehr schwierig für uns, an dem wichtigen Termin zur kommunalen Wärmeplanung teilzunehmen. Vielleicht können Sie den Termin auf Februar verschieben, dies insbesondere auch, da die öffentliche Auslage der Unterlagen nach Ihren Informationen bis zum 31.01.2026 erfolgen soll und Hinweise bzw. Anregungen aus der Bevölkerung und von anderen Betroffenen aus der Region, welche zwischen dem 13.01.2026 und 31.01.2026 erfolgen sollten, gar nicht zur öffentlichen Abschlusspräsentation berücksichtigt werden können, sollte diese bereits am 13.01.2026 stattfinden.
Da wir zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien haben, ist es uns in der Kürze der Zeit nicht möglich, vollumfänglich zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung Stellung zu nehmen und wir behalten uns daher Nachträge und Korrekturen zu der beigefügten Kurz-Stellungnahme ausdrücklich vor.
A: Zur rechtlichen Einordnung auf Seite 14
Gemäß §71 Abs. 8 GEG wird die kommunale Wärmeplanung in Bezug auf die 65%-Erneuerbare Energie-Regel des GEG erst nach einem separaten Beschluss zur Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen verbindlich. Es ist dennoch ratsam, den finalen Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung erst zum Fristablauf 30.06.2028 durch den Stadtrat zu fassen.
Die kommunale Wärmeplanung sieht im Entwurf die Weiterentwicklung von Wärmenetzen vor. Es ist unserer Ansicht sehr wahrscheinlich, dass die Versorger bald auf eine Folgebeschlussfassung zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen drängen werden, um ihre Planungen vorantreiben zu können. In diesem Falle würde die 65%-Regel bald im Nachgang schon vorfristig greifen und die Einwohner der Stadt Staßfurt belasten. Wärmenetze kann man unseres Erachtens auch weiterentwickeln, ohne dass vorher ein finaler Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung erfolgt.
Im Übrigen (siehe nachfolgende Punkte der Stellungnahme) geht der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nur unzureichend auf die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der Verwendung von Biogas ein. Durch eine vorschnelle Finalisierung der kommunalen Wärmeplanung würde man sich diesbezügliche zukünftige Planungsanpassungen, bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unnötigerweise verbauen.
B: Bio-Gas wird nur als Übergangslösung betrachtet
In der kommunalen Wärmeplanung wird Bio-Gas, welches sich heute bereits schon nach Informationen durch die EMS zu 40% im regionalen Erdgasverteilnetz befindet, nur als Übergangslösung bis zum Anschluss an Wärmenetze oder Wärmepumpen betrachtet. Begründet wird dies damit, dass vermutet wird, dass der Biogaspreis zukünftig stark steigen wird.
Hierbei wird jedoch unseres Erachtens vernachlässigt, dass auch wegen zukünftiger Nachfrageerhöhung vermutlich auch der für Wärmepumpen erforderliche Strompreis deutlich steigen wird (Großwärmepumpen, Wärmepumpen, Elektromobilität, Wasserstofferzeugung für die Industrie). Ein Vergleich der zukünftigen Entwicklung von Strom,- und Biogaspreisen ist also vermutlich nur der Blick in die „Glaskugel“. Konzepte - die auf bloßen Vermutungen beruhen - lassen sich dadurch unseres Erachtens nicht fundiert begründen.
C: Fern- und Nahwärmenetze
Wir begrüßen die geplante Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmenetze. Hier sollten jedoch Bestandsnetze Vorrang haben. Sollte es wirtschaftlich sinnvoller sein (also preisgünstiger für uns) bezüglich der Dekarbonisierung die vorhandenen Netze zusammenzuschließen, so begrüßen wir auch das.
Bei der zukünftigen Dekarbonisierung der Wärmenetze wird perspektivisch durch die Versorger eine Vorlauftemperatur von 65 Grad Celsius angestrebt. Dies würde zu einem erheblichen Investitionsbedarf in unseren Gebäuden führen, um ... (wird fortgesetzt)