Dialog Salzstadt Staßfurt Umwelt, Klima und Energie

Kommunale Wärmeplanung Staßfurt

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.12.2025 bis 30.01.2026
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Salzstadt Staßfurt© Kommunale Wärmeplanung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2025 mit Beschluss-Nr. 0261/2025 die Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung Staßfurt zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Zum Entwurf der „Kommunalen Wärmeplanung Staßfurt“ haben nach §13 (4) Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und relevante Beteiligte für mindestens 30 Tage die Möglichkeit der Einsichtnahme und der Stellungnahme. Dieser Entwurf ist öffentlich auszulegen bzw. im Internet zu veröffentlichen. 

Veröffentlichungszeitraum: vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026

Alle Interessierten sind zur Abschlusspräsentation des „Kommunalen Wärmeplanung Staßfurt“ eingeladen, die am 13. Januar 2026 um 18 Uhr im Haus am See, Rathausstraße 1 in Staßfurt stattfindet.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sowie nach telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 03925 981-262 oder 03925 981-265 möglich.

Zeitraum:       vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 während der üblichen Dienststunden        

Ort:                 Stadtverwaltung Staßfurt

                        Haus I, Steinstraße 19, 39418 Staßfurt

                        Fachbereich II / Fachdienst 61

                        Planung, Umwelt und Liegenschaften

                        Bereich Klimaschutz

Mo       9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Di         9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Do        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr         9:00 bis 12:00 Uhr

Der Wärmeplan bildet die Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung in Staßfurt. Ziel ist es, die Wärmewende vor Ort umzusetzen, die CO₂-Emissionen zu senken und die Stadt unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu machen.

Erarbeitet wurde der Plan gemeinsam mit der Megawatt Ingenieurgesellschaft mbH und den Stadtwerken Staßfurt. Während des gesamten Prozesses waren zahlreiche Akteure eingebunden – darunter Energieversorger, Wohnungsunternehmen, Wirtschaftsvertreter und die lokale Politik. In einem Fachbeirat wurden regelmäßig Zwischenstände diskutiert und konkrete Maßnahmen entwickelt.

Fazit

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sowie nach telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 03925 981-262 oder 03925 981-265 möglich.

Zeitraum:       vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 während der üblichen Dienststunden        

Ort:                 Stadtverwaltung Staßfurt

                        Haus I, Steinstraße 19, 39418 Staßfurt

                        Fachbereich II / Fachdienst 61

                        Planung, Umwelt und Liegenschaften

                        Bereich Klimaschutz

Mo       9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Di         9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Do        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr         9:00 bis 12:00 Uhr

  Beiträge

Stadt Bernburg (Saale)

Kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadt Bernburg (Saale) wird mit Ihrer E-Mail vom 19.12.2025 Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Staßfurt eine Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 1 WPG abzugeben, wofür ich mich bedanken und Ihnen mitteilen möchte, dass wahrzunehmende Belange nicht berührt werden. Mit freundlichem Gruß im Auftrag Ute Pietsch Stadtverwaltung Bernburg (Saale) Stadtplanungsamt Tel.: 03471 659-427 Mail: ute.pietsch.stadt@bernburg.de

Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG

Stadt Staßfurt - kommunale Wärmeplanung - WBG zu SFT eG Teil 2 von 2

... die Wohnungen warm zu bekommen oder der Wärmepreis würde vermutlich durch eine nachgelagerte Heizquelle (Booster-Wärmepumpe oder-Heizstab) noch weiter steigen. Wir schätzen, dass die Warmmiete in diesem Falle auf bis zu 18,00 €/m² bezogen auf das heutige Preisniveau steigen könnte, was für den Staßfurter Markt und viele seiner Bürger nicht bezahlbar ist. Für den Wohnstandort Staßfurt wäre dies desaströs. Um dem entgegenzuwirken wäre schätzungsweise eine staatliche Fördersumme von etwa 40 Mio. € (bei 80%-iger Förderquote), über alle Jahre zur Erreichung der Klimaschutzziele (alleine für durch uns direkt zu tragende Kosten) erforderlich, um die vorliegende kommunale Wärmeplanung praktisch umzusetzen. Sollte es kostengünstige technische Möglichkeiten (z.B. „Boosterlösungen“) geben, die trotz einer Vorlauftemperatur von nur 65 Grad Celsius eine wirtschaftliche Vermietung ohne hohen Modernisierungsaufwand in unserer strukturschwachen Region möglich machen, sind vorgenannte Preis-Schätzungen neu zu bewerten. D: Stilllegung des Gasnetzes bis 2045 Soweit die Planung und spätere Umsetzung tatsächlich zu einer vollständigen Stilllegung des bestehenden Gasnetzes bis 2045 führen werden, führt dies bereits deutlich vorher zu einem sehr starken Anstieg der Gasnetzentgelte. Was wiederrum für die dann noch verbliebenen Gasnutzer (insbesondere in den ländlichen Ortsteilen) zu so hohen Wärmekosten führen wird, dass diese Gefahr laufen werden, in kalten Wohnungen sitzen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG Ringström Schulze Der Vorstand Tel.: Mobil: Fax.: E-Mail: Internet: +49 (0) 3925 9249-10 (Sekretariat) 0175 / 9360324 (direkt) +49 (0) 3925 9249 19 info@wbg-stassfurt.de www.wbg-stassfurt.de Aufsichtsratvorsitzender: Alfred Käppner Vorstand: Dipl.-Kfm. Hagen Ringström, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Carsten Schulze

Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG

Stadt Staßfurt - kommunale Wärmeplanung - WBG zu SFT eG Teil 1 von 2

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information über die Veröffentlichung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung und die Einladung zur öffentlichen Abschlusspräsentation am 13.01.2026. Leider führen wir am 13.01.2026 unseren langfristig geplanten Termin der Prüfungsschlusssitzung zum letzten Geschäftsjahr durch und es ist daher sehr schwierig für uns, an dem wichtigen Termin zur kommunalen Wärmeplanung teilzunehmen. Vielleicht können Sie den Termin auf Februar verschieben, dies insbesondere auch, da die öffentliche Auslage der Unterlagen nach Ihren Informationen bis zum 31.01.2026 erfolgen soll und Hinweise bzw. Anregungen aus der Bevölkerung und von anderen Betroffenen aus der Region, welche zwischen dem 13.01.2026 und 31.01.2026 erfolgen sollten, gar nicht zur öffentlichen Abschlusspräsentation berücksichtigt werden können, sollte diese bereits am 13.01.2026 stattfinden. Da wir zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien haben, ist es uns in der Kürze der Zeit nicht möglich, vollumfänglich zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung Stellung zu nehmen und wir behalten uns daher Nachträge und Korrekturen zu der beigefügten Kurz-Stellungnahme ausdrücklich vor. A: Zur rechtlichen Einordnung auf Seite 14 Gemäß §71 Abs. 8 GEG wird die kommunale Wärmeplanung in Bezug auf die 65%-Erneuerbare Energie-Regel des GEG erst nach einem separaten Beschluss zur Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen verbindlich. Es ist dennoch ratsam, den finalen Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung erst zum Fristablauf 30.06.2028 durch den Stadtrat zu fassen. Die kommunale Wärmeplanung sieht im Entwurf die Weiterentwicklung von Wärmenetzen vor. Es ist unserer Ansicht sehr wahrscheinlich, dass die Versorger bald auf eine Folgebeschlussfassung zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen drängen werden, um ihre Planungen vorantreiben zu können. In diesem Falle würde die 65%-Regel bald im Nachgang schon vorfristig greifen und die Einwohner der Stadt Staßfurt belasten. Wärmenetze kann man unseres Erachtens auch weiterentwickeln, ohne dass vorher ein finaler Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung erfolgt. Im Übrigen (siehe nachfolgende Punkte der Stellungnahme) geht der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nur unzureichend auf die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der Verwendung von Biogas ein. Durch eine vorschnelle Finalisierung der kommunalen Wärmeplanung würde man sich diesbezügliche zukünftige Planungsanpassungen, bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unnötigerweise verbauen. B: Bio-Gas wird nur als Übergangslösung betrachtet In der kommunalen Wärmeplanung wird Bio-Gas, welches sich heute bereits schon nach Informationen durch die EMS zu 40% im regionalen Erdgasverteilnetz befindet, nur als Übergangslösung bis zum Anschluss an Wärmenetze oder Wärmepumpen betrachtet. Begründet wird dies damit, dass vermutet wird, dass der Biogaspreis zukünftig stark steigen wird. Hierbei wird jedoch unseres Erachtens vernachlässigt, dass auch wegen zukünftiger Nachfrageerhöhung vermutlich auch der für Wärmepumpen erforderliche Strompreis deutlich steigen wird (Großwärmepumpen, Wärmepumpen, Elektromobilität, Wasserstofferzeugung für die Industrie). Ein Vergleich der zukünftigen Entwicklung von Strom,- und Biogaspreisen ist also vermutlich nur der Blick in die „Glaskugel“. Konzepte - die auf bloßen Vermutungen beruhen - lassen sich dadurch unseres Erachtens nicht fundiert begründen. C: Fern- und Nahwärmenetze Wir begrüßen die geplante Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmenetze. Hier sollten jedoch Bestandsnetze Vorrang haben. Sollte es wirtschaftlich sinnvoller sein (also preisgünstiger für uns) bezüglich der Dekarbonisierung die vorhandenen Netze zusammenzuschließen, so begrüßen wir auch das. Bei der zukünftigen Dekarbonisierung der Wärmenetze wird perspektivisch durch die Versorger eine Vorlauftemperatur von 65 Grad Celsius angestrebt. Dies würde zu einem erheblichen Investitionsbedarf in unseren Gebäuden führen, um ... (wird fortgesetzt)

Kontakt

Klimaschutzmanager Herr Meinert

Tel.: 03925 981-265

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