Bebauungsplan Stadt Zörbig Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 29 "Sondergebiet Wind" Salzfurtkapelle westlich der Autobahn

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.01.2026 bis 09.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 29 „Sondergebiet Wind“ Salzfurtkapelle westlich der Autobahn

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat am 17.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Sondergebiet Wind“ Salzfurtkapelle westlich der Autobahn in der Fassung vom November 2025 mit Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen sowie die formale Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

In der Ortschaft Salzfurtkapelle ist die Errichtung eines Windparks mit 5 Windenergieanlagen geplant.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Salzfurtkapelle östlich der Landesstraße 141 (L 141), die Salzfurtkapelle mit der Bundesstraße 6n (B 6n) verbindet und westlich der Bundesautobahn 9 (BAB 9). Nördlich des Geltungsbereiches befindet sich die Landesstraße 136 (L 136), die die Ortschaften Thurland und Tornau vor der Heide verbindet. Im Süden befindet sich die Landesstraße 140 (L 140), welche von Salzfurtkapelle die BAB 9 querend nach Raguhn verläuft.

Der Entwurf zum B-Plan Nr. 29 „Sondergebiet Wind“ Salzfurtkapelle westlich der Autobahn (Fassung November 2025), die dazugehörige Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Fassung November 2025) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen werden gemäß § 3 (2) BauGB vom 08.01.2026 bis zum 09.02.2026 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:

Willkommen→Wirtschaft→Bauen & Stadtentwicklung→Beteiligung Träger öffentlicher Belange

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/stadt-zoerbig/startseite

veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Zeit vom

08.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026

während folgender Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Ort: Stadt Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, 06780 Zörbig

Montag                                   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag                             8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                                    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem FB Bau- und Gebäudemanagement (Tel. 034956 60213 oder 60201, franziska.brandl@stadt-zoerbig.de oder ina.schammer@stadt-zoerbig.de) wird gebeten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Mail-Adresse:      ina.schammer@stadt-zoerbig.de

Postadresse:       Stadt Zörbig, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement

                            Markt 12
06780 Zörbig

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 29 nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (November 2025) mit Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Ausgleichs-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt sowie der Ermittlung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten einschließlich der Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen
  • Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost vom 21.01.2025 mit der Forderung des Schutzes und Erhalt der realisierten Maßnahmen zum Amphibienschutz und Kompensation im Zuge der Straßenbaumaßnahme B6n
  • Stellungnahme der Autobahn GmbH vom 11.02.2025 mit der Forderung des Schutzes und Erhalt der realisierten Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Straßenbaumaßnahme Ausbau der BAB 9

Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (November 2025) mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Boden, Fläche, Oberflächen- und Grundwasser
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 14.01.2025 mit Kritik an der Inanspruchnahme des derzeit landwirtschaftlich genutzten Bodens und der daraus entstehenden nachteiligen Veränderungen für die Agrarstruktur
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen SA vom 15.01.2025 mit ingenieurgeologischen Hinweisen

Auswirkungen auf Luft und Klima

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (November 2025) mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (November 2025) mit Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung sowie die Darstellung einer Vermeidungs- und einer Ausgleichsmaßnahme wegen der Eingriffe in das Landschaftsbild

Auswirkungen auf den Menschen

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (November 2025) mit der Ermittlung von möglichen Lärmbelastungen und Schattenwirkungen sowie Bewertung der Belastungen für den Menschen und diesbezügliche Maßnahmen zum Schallschutz und Schattenwurf

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (November 2025) mit Ermittlung und Bewertung der durch die Planung berührten Kultur- und Sachgüter,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie SA vom 11.12.2024 mit dem Hinweis auf das Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Denkmalschutz) vom 27.01.2025 mit dem Hinweis auf das Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Denkmalschutz) vom 27.01.2025 mit Bedenken, wegen der Nähe des Geltungsbereiches B-Plan zur UNESCO Pufferzone zum Gartenreich Dessau-Wörlitz und zum Landschaftsschutzgebiet Mosigkauer Heide

Des Weiteren liegen folgende Unterlagen vor, die im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt wurden:

  • Windtest grevenbroich GmbH: Gutachten der zu erwartenden Schallimmissionen an relevanten Immissionspunkten durch Windenergieanlagen am Standort Salzfurtkapelle SP25057B1, 14.10.2025
  • Windtest grevenbroich GmbH: Ermittlung der optischen Immissionen für den Windenergieanlagenstandort Salzfurtkapelle SW25034B1, 14.10.2025
  • Dr. Thomas Hofmann: Windpark Salzfurtkapelle, Untersuchungen Avifauna, Stand Juni 2025
  • Dr. Thomas Hofmann: Windpark Salzfurtkapelle, Empfehlungen für Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen, Stand Juni 2025
  • habit.art GmbH: Errichtung von Windenergieanlagen bei Salzfurtkapelle, Fachgut-achten Fledermäuse, Stand Juni 2025
  • habit.art GmbH: Errichtung von Windenergieanlagen bei Salzfurtkapelle, Netzfänge – Ergänzung zum Fachgutachten Fledermäuse, Stand Oktober 2025

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Zörbig, 18.12.2025

gez. Matthias Egert

Bürgermeister

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