Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zörbig
Die Stadt Zörbig beabsichtigt, innerhalb des Stadtgebietes weitere Windenergieanlagen zu errichten. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Vorhaben ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Die Planverfahren der Bebauungspläne Nr. 29 „Sondergebiet Wind“ Salzfurtkapelle – westlich der Autobahn, Nr. 30 „Sondergebiet Wind“ Zörbig-Süd und Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost wurden bereits durch Aufstellungsbeschluss eingeleitet.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit den Bebauungsplänen Nr. 29, 30 und 32 soll die Errichtung von Windenergieanlagen planungsrechtlich gesichert werden.
Damit besteht das Erfordernis der 4. Änderung des Flächennutzungsplans.
Im Zuge der Erarbeitung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes war die Änderung des Geltungsbereiches für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz-Ost erforderlich. Die Änderung des Geltungsbereiches wurde mit Stadtratsbeschluss vom 17.12.2025 beschlossen. Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Zörbig (Fassung November 2025), die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht (Fassung November 2025) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden gemäß § 3 (2) BauGB vom 08.01.2026 bis zum 09.02.2026 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:
Willkommen→Wirtschaft→Bauen & Stadtentwicklung→Beteiligung Träger öffentlicher Belange
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/stadt-zoerbig/startseite
veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Zeit vom
08.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026
während folgender Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Ort: Stadt Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, 06780 Zörbig
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem FB Bau- und Gebäudemanagement (Tel. 034956 60213 oder 60201, franziska.brandl@stadt-zoerbig.de oder ina.schammer@stadt-zoerbig.de) wird gebeten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Zörbig abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Mail-Adresse: ina.schammer@stadt-zoerbig.de
Postadresse: Stadt Zörbig, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement
Markt 12 06780 Zörbig
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Zörbig nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Auswirkungen auf Boden und Wasser
Auswirkungen auf Luft und Klima
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Auswirkungen auf den Menschen
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zörbig, 18.12.2025
gez. Matthias Egert
Bürgermeister
Frau Ina Schammer E-Mail: ina.schammer@stadt-zoerbig.de