Bebauungsplan Stadt Zörbig Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 32 "Sondergebiet Wind" Schrenz-Ost

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.04.2026 bis 09.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost in der Fassung vom März 2026 mit Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet schließt Flächen in den Ortsteilen bzw. Gemarkungen Schrenz, Spören und Quetzdölsdorf ein.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost mit einer Gesamtgröße von ca. 159 ha befindet sich östlich der Bahnstrecke Halle - Magdeburg. Es liegt südlich der Landesstraße L 141, die den Ortsteil Schrenz mit dem Stadtgebiet Zörbig verbindet. Die Kreisstraße K 2061 kreuzt den Nordteil des Plangebietes.

Räumlich nah befinden sich westlich der Ortsteil Schrenz, nordöstlich die Ortsteile Prussendorf und Spören, südöstlich der Ortsteil Quetzdölsdorf. Diese Ortsteile gehören alle zur Stadt Zörbig.

Zudem liegen die Ortsteile Dammendorf südöstlich und Eismannsdorf südwestlich des Plangebietes, beide gehören zur Stadt Landsberg.

Der Entwurf zum B-Plan Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost (Fassung März 2026), die dazugehörige Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Fassung März 2026) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen werden gemäß § 3 (2) BauGB vom 08.04.2026 bis zum 11.05.2026 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:

Willkommen→Wirtschaft→Bauen & Stadtentwicklung→Beteiligung Träger öffentlicher Belange

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/stadt-zoerbig/startseite

veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Zeit vom

08.04.2026 bis einschließlich 09.05.2026

während folgender Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Ort: Stadt Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, 06780 Zörbig

Montag                                   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag                             8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                                    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem FB Bau- und Gebäudemanagement (Tel. 034956 60213 oder 60201, franziska.brandl@stadt-zoerbig.de oder ina.schammer@stadt-zoerbig.de) wird gebeten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Mail-Adresse:      ina.schammer@stadt-zoerbig.de

Postadresse:       Stadt Zörbig, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement

                            Markt 12
06780 Zörbig

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 32 nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (März 2026) mit Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Ausgleichs-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt sowie der Ermittlung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten einschließlich der Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen

Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (März 2026) mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Boden, Fläche, Oberflächen- und Grundwasser
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 09.05.2025 mit Kritik an der Inanspruchnahme des derzeit landwirtschaftlich genutzten Bodens und der daraus entstehenden nachteiligen Veränderungen für die Agrarstruktur

Auswirkungen auf Luft und Klima

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (März 2026) mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (März 2026) mit Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung. sowie die Darstellung einer Vermeidungs- und einer Ausgleichsmaßnahme wegen der Eingriffe in das Landschaftsbild

Auswirkungen auf den Menschen

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (März 2026) mit der Ermittlung von möglichen Lärmbelastungen und Schattenwirkungen sowie Bewertung der Belastungen für den Menschen und diesbezügliche Maßnahmen zum Schallschutz und Schattenwurf
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Immissionsschutz) vom 01.07.2025 mit der Forderung zur Vorlage einer Schallimmissionsprognose im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG, um Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte auszuschließen.

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (März 2026) mit Ermittlung und Bewertung der durch die Planung berührten Kultur- und Sachgüter,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie SA vom 24.04.2025 mit dem Hinweis auf das Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Denkmalschutz) vom 01.07.2025 mit dem Hinweis auf das Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale

Des Weiteren liegen folgende Unterlagen vor, die im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt wurden:

  • IB Hauffe GbR: Windpark Salzfurtkapelle, Untersuchungen Avifauna, Stand 12.12.2025
  • habit.art GmbH: Errichtung von Windenergieanlagen östlich von Schrenz, Fachgut-achten Fledermäuse, Stand Dezember 2025

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Zörbig, 10.03.2026

gez. Matthias Egert

Bürgermeister

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