Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost
Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost in der Fassung vom März 2026 mit Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet schließt Flächen in den Ortsteilen bzw. Gemarkungen Schrenz, Spören und Quetzdölsdorf ein.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost mit einer Gesamtgröße von ca. 159 ha befindet sich östlich der Bahnstrecke Halle - Magdeburg. Es liegt südlich der Landesstraße L 141, die den Ortsteil Schrenz mit dem Stadtgebiet Zörbig verbindet. Die Kreisstraße K 2061 kreuzt den Nordteil des Plangebietes.
Räumlich nah befinden sich westlich der Ortsteil Schrenz, nordöstlich die Ortsteile Prussendorf und Spören, südöstlich der Ortsteil Quetzdölsdorf. Diese Ortsteile gehören alle zur Stadt Zörbig.
Zudem liegen die Ortsteile Dammendorf südöstlich und Eismannsdorf südwestlich des Plangebietes, beide gehören zur Stadt Landsberg.
Der Entwurf zum B-Plan Nr. 32 „Sondergebiet Wind“ Schrenz Ost (Fassung März 2026), die dazugehörige Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Fassung März 2026) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen werden gemäß § 3 (2) BauGB vom 08.04.2026 bis zum 11.05.2026 auf der Internetseite der Stadt Zörbig unter:
Willkommen→Wirtschaft→Bauen & Stadtentwicklung→Beteiligung Träger öffentlicher Belange
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/stadt-zoerbig/startseite
veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Zeit vom
08.04.2026 bis einschließlich 09.05.2026
während folgender Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Ort: Stadt Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, 06780 Zörbig
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem FB Bau- und Gebäudemanagement (Tel. 034956 60213 oder 60201, franziska.brandl@stadt-zoerbig.de oder ina.schammer@stadt-zoerbig.de) wird gebeten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Mail-Adresse: ina.schammer@stadt-zoerbig.de
Postadresse: Stadt Zörbig, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement
Markt 12 06780 Zörbig
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 32 nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser
Auswirkungen auf Luft und Klima
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Auswirkungen auf den Menschen
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Des Weiteren liegen folgende Unterlagen vor, die im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt wurden:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Zörbig, 10.03.2026
gez. Matthias Egert
Bürgermeister
Frau Ina Schammer E-Mail: ina.schammer@stadt-zoerbig.de