Flächennutzungsplan Stadt Könnern Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet der Stadt Könnern

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.03.2026 bis 31.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Könnern
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Könnern am 18.02.2026 wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Könnern gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung liegt in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
im Rathaus der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, Zimmer 2 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Zusätzlich sind die Unterlagen während des Beteiligungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Könnern unter
https://stadt-koennern.de/b-plan-service.php
einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: bauamt@stadt-koennern.de), können bei Bedarf jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Könnern, den 23.02.2026
gez. Zbyszewski
Bürgermeister

Kontakt

Martin Jäger
Bauplanung / Stadtsanierung

TEL: +49 (0) 34691 / 515-604
FAX: +49 (0) 34691 / 515-335
 

Datenschutzerklärung

Information nach Art. 13 DSGVO: Datenverarbeitung durch die Stadt Könnern 

im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 und 2 BauGB

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Stadt Könnern, Bauamt / Bauplanung, Markt 1 in 06420 Könnern. Sie erreichen den Fachbereich telefonisch unter 034691 / 515 - 600 oder per E-Mail an: bauamt@stadt-koennern.de.

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o.g. Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“ oder per E-Mail unter: datenschutz@stadt-koennern.de.

  1. Datenverarbeitung durch die Stadt Könnern

2.1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Stadt Könnern sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem geltenden Landesdatenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) und weiteren baurechtlichen Gesetzen (z.B. Baugesetzbuch, Kommunalverfassungsgesetz LSA, Kommunalabgabengesetz LSA). Rechtsgrundlagen nach der DSGVO sind:

  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO im Rahmen von Einwilligungen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b) DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung vertraglicher Pflichten
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c) DSGVO zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten sowie gesellschafts-, datenschutz- und zivilrechtliche Verpflichtungen oder aufsichtsrechtliche Vorgaben unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen)
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e) DSGVO zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt.

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder anteilig widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

2.2 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen

Die Stadt Könnern verarbeitet personenbezogene Daten im Bauleitplanverfahren, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplan eine Stellungnahme an die Gemeinde abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse). Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem verwendet die Stadt Könnern die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

2.3 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind:

  • Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Fachbereiche, Gremien und deren Mitglieder) innerhalb der Stadt Könnern, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Ingenieurbüros)
  • höhere Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB
  • Behörden oder übergeordnete Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • externe Auftragnehmer gemäß Artikel 28 DSGVO (z.B. IT-Dienstleister).

Die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) erfolgt durch den Stadtrat. Hierfür werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten anonymisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmern und Planbetroffenen nicht im Internet veröffentlicht werden. Allerdings ist entsprechend dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt eine Einsichtnahme in die Verfahrensakten der Bauleitpläne zu gewähren. Derzeit werden diese Verfahrensakten als Papierakten geführt. Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.

2.4 Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden durch die Stadt Könnern nur, soweit erforderlich, für eine bestimmte Zeit gespeichert. Nach Wegfall der Erforderlichkeit werden personenbezogene Daten gelöscht. Sind wir entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verpflichtet, werden Daten auch über die Beendigung eines Verfahrens zur Bauleitplanung hinaus oder dauerhaft aufbewahrt. Die dafür notwendigen Daten werden gesperrt und nicht mehr genutzt.

Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vollständig gelöscht oder dem Archiv zur Übernahme angeboten.

2.5 Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung

Für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und Beteiligung von Planungsbetroffenen brauchen Sie uns nur die Daten mitzuteilen, die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Bauleitplanverfahren ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen. Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei einer Verweigerung der Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten Ihre Stellungnahme nicht vollumfänglich berücksichtigt werden kann und Sie auch keine Rückmeldung zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens erhalten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Wer nach dem Gesetz oder einer Satzung zu Handlungen (z.B. Meldungen) verpflichtet ist, kann gemäß den geltenden Gesetzen auch durch Androhung von Zwangsgeldern angehalten werden, die notwendigen Daten bereitzustellen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße betraft werden.

Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe im jeweiligen Erhebungs-Formular gekennzeichnet.

2.6 Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht. Ihre Daten werden nicht zum Zwecke der Profilbildung von der Stadt Könnern verarbeitet.

  1. Rechte der Betroffenen

3.1 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Betroffene haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung ihrer Daten nach
Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO und das Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO.

Anfragen zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und der Anschrift per Post oder E-Mail an: Stadt Könnern, Datenschutzbeauftragte, Markt 1 in 06420 Könnern oder datenschutz@stadt-koennern.de.

3.2 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Es steht Ihnen gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO die Möglichkeit zur Verfügung, sich an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Das Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen in dem EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes und/oder des Ortes des vermeintlichen Verstoßes zu, d.h. Sie können die Aufsichtsbehörde, an die Sie sich wenden, aus den oben genannten Orten wählen. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet Sie dann über den Stand und die Ergebnisse Ihrer Eingabe, einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gemäß Art. 78 DSGVO.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Postfach 1947, 39009 Magdeburg.

3.3 Widerspruchsrecht

Gemäß Art. 21 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen. Dies betrifft insbesondere diese Fälle:

  • Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht gemäß Art. 21, Abs. 1 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung gemäß Art. 21,
    Abs. 2 DSGVO

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.

Den Widerspruch können Sie formlos richten an: Stadt Könnern, Datenschutzbeauftragte, Markt 1 in 06420 Könnern oder datenschutz@stadt-koennern.de. Sie können uns auch anrufen unter: 034691 / 515 - 0. Bitte geben Sie dabei ebenfalls Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an.

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