Kontaktperson
Sachgebiet Bäder
Schwimmhalle Zeitz "Naether-Bad"
Freiligrathstraße 28a, 06712 Zeitz
Telefon: +49 3441 212084
E-Mail: baeder@stadt-zeitz.de
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen dürfen Kinder ab 6 Jahren.
Jedes Kind ist einzeln anzumelden.
Die Kursgebühr von 100 Euro (90 Euro für Inhaber des Sozialpasses) ist zu Beginn des Schwimmkurses in bar zu entrichten.
Falls Sie Inhaber des Sozialpasses sind, bringen Sie Ihren Sozialpass bitte zum ersten Kurstermin mit.
Verträge werden zu Beginn des Schwimmkurses ausgegeben.
Am letzten Kurstag können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Seepferdchen-Abzeichen gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 Euro ablegen.
Sollte eine Teilnahme nach Anmeldung nicht möglich sein, stornieren Sie bitte Ihre Anmeldung über den Buchungslink im Beteiligungsportal. Auf diese Weise können Interessenten, die auf der Warteliste stehen, an dem Schwimmkurs teilnehmen.
Datenschutzerklärung
Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Schwimmkurse in der Stadtverwaltung Zeitz benötigt.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Stadtverwaltung Zeitz
Sachgebiet Bäder
Freiligrathstraße 28A
06712 Zeitz
Telefonnummer: +49 3441 212084
E-Mail-Adresse: baeder@stadt-zeitz.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter Stadt Zeitz:
Herr Arnold
Altmarkt 1
Rathaus
06712 Zeitz
Raum 313
Telefon: +49 3441 83-410
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt-zeitz.de
- Art der erhobenen Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Art der erhobenen Daten
Erhoben und verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten:
- Vor- und Familienname sowie Adressdaten des Anmelders / der Anmelderin
- E-Mailadresse des Anmelders/der Anmelderin
- Vor- und Familienname des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- ob der Anmelder Inhaber des Sozialpasses ist
4b) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, …
- um einen Vertrag für den Schwimmkurs aufzusetzen. Der Vertrag wird dem Anmelder am ersten Kurstag zur Unterschrift vorgelegt.
- weil sich mit Vorliegen des Sozialpasses die Kursgebühr reduziert.
- um eine Quittung / Rechnung auszustellen, so dass auch der Anmelder ein Exemplar erhält und mithilfe der ausgestellten Rechnung ggf. einen Antrag auf Gebührenerstattung bei der Krankenkasse stellen kann.
4c) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a und b DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Nr. 11 DSGVO verarbeitet.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Empfänger innerhalb der Stadtverwaltung Zeitz: Sachgebiet Bäder, Stabsstelle Digitalisierung. Das Sachgebiet Bäder verantwortet die Durchführung der Schwimmkurse. Die Stabsstelle Digitalisierung unterstützt bei der Durchführung der Anmeldung.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die Dauer des Schwimmkurses gespeichert und nach Erfüllung bzw. Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadtverwaltung Zeitz durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.