Bebauungsplan Gemeinde Sülzetal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 10 "Gemeinbedarfsfläche Osterweddingen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.03.2026 bis 21.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal hat am 13.09.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gemeinbedarfsfläche Osterweddingen“ gefasst. Der Vorentwurf in der Fassung vom 09.09.2025 wurde im Zeitraum vom 20.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht. Ebenso erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 10.10.2025 bis zum 13.11.2025.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Grundschule, einer Sporthalle, eines Sportplatzes, einer Kindertageseinrichtung sowie der damit einhergehenden erforderlichen Erschließungsanlagen und Grünordnungsmaßnahmen.

Mit Beschluss Nr. 92/2025 vom 11.12.2025 wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um die Flurstücke 893/12 sowie 894/12 der Flur 4 im Ortsteil Osterweddingen erweitert. Damit ist das Plangebiet insgesamt 4,1 ha groß.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2026 den Entwurf des Bebauungsplans mit Anlagen gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 7/2026).

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gemeinbedarfsfläche Osterweddingen“ in der Fassung vom 12.01.2026 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung mit Anlagen liegt in der Zeit

vom 16.03.2026 bis einschließlich 21.04.2026

im Fachbereich 3 der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal OT Osterweddingen (Bürocontainer-Hofseite) zu jedermanns Einsicht

Dienstag                        08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                   08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr

und nach telefonischer Terminvereinbarung unter 039205-64641 sowie im Internet unter https://www.gemeinde-sülzetal.de (Bekanntmachungen) und im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planvorentwurf schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:

E-Mail Adresse: bauamt@gemeinde-suelzetal.de, unter Benennung des Betreffs: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 Gemeinbedarfsfläche Osterweddingen in der Gemeinde Sülzetal.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 10 nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sülzetal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte können müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gemeinbedarfsfläche Osterweddingen“ in der Gemeinde Sülzetal nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen aus:

[1] Umweltbericht als Teil B der Begründung

[2] Anlagen zum Umweltbericht

A1 Fachbeitrag Artenschutz

A2 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 19.11.2025
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 04.11.2025
  • Stellungnahme der regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 13.11.2025
  • Stellungnahme des Landkreises Börde vom 03.11.2025
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 03.11.2025
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 03.11.2025
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 03.11.2025

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren, die vom Vorhaben ausgehen, insbesondere die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geprüft.

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Informationen zu: Immissionsschutz, Belange Wohnen und Erholung, Bewertung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung

Schutzgut Boden und Fläche

Informationen zu: Versiegelung und Flächeninanspruchnahme, Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, Bodentypen und -arten, Bodennutzung und -funktion, Geologie, Vorbelastungen, Wertigkeit, Bodenschutz, Landnutzung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens

Schutzgut Wasser

Informationen zu: Oberflächengewässern, Grundwasserneubildungsrate, Grundwasserschutz, Trinkwasseranlagen, Abwasserbeseitigung, Versickerung von Niederschlagswasser sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen des Grundwassers

Schutzgut Klima und Luft

Informationen zu: Niederschlägen und Temperaturen, Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten, Vorbelastungen hinsichtlich Luftqualität, Lokalklima, Klimatopen sowie zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Klima im Plangebiet

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Informationen zu: Art der Flächennutzung, Biotoppotential, Belange des Artenschutzes, Verlust von Lebensräumen (Ackerflächen) durch die geplanten Baumaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes,  Begrünungsmaßnahmen

Schutzgut Landschaft

Informationen zu: Qualität und Struktur des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes, Bewertung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Informationen zu: Bau- und Bodendenkmälern, Bewertung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung

Umweltbezogene Informationen zur Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern


Sülzetal, 20.02.2026

Jörg Methner                                                           Dienstsiegel

Bürgermeister

Der Übersichtsplan zeigt den Geltungsbereich des B-Planes.

Kontakt

Fachbereich 3 der Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal OT Osterweddingen

Frau Elschner, Tel.: 039205646-41

Datenschutzerklärung

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist die Gemeinde Sülzetal, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal / OT Osterweddingen. Sie erreichen den Fachbereich Bau telefonisch unter 039205 646-52 oder per E-Mail an: bauamt@gemeinde-suelzetal.de.

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o.g. Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“ oder per E-Mail unter: datenschutz@gemeinde-suelzetal.de.

  1. Datenverarbeitung durch die Gemeinde Sülzetal

2.1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Gemeinde Sülzetal sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das geltende Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit weiteren baurechtlichen Gesetzen (z.B. Baugesetzbuch - BauGB). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Sülzetal sind:

  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO im Rahmen von Einwilligungen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c) DSGVO zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten sowie gesellschafts-, datenschutz- und zivilrechtliche Verpflichtungen oder aufsichtsrechtliche Vorgaben unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen)
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e) DSGVO zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt.

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

2.2 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen

Die Gemeinde Sülzetal verarbeitet personenbezogene Daten im Bauleitplanverfahren, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplan eine Stellungnahme an die Gemeinde abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse). Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem verwendet die Gemeinde Sülzetal die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

2.3 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind:

  • Verwaltungsstrukturen (andere Ämter und Fachbereiche, Gemeindevertretung und Ortsräte) innerhalb der Gemeinde Sülzetal, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros)
  • höhere Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB
  • Behörden oder übergeordnete Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • externe Auftragnehmer gemäß Artikel 28 DSGVO (z.B. IT-Dienstleister).

Die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) erfolgt durch den Gemeinderat. Hierfür werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten anonymisiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Stellungnehmern und Planbetroffenen nicht im Internet veröffentlicht werden. Allerdings ist entsprechend dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt eine Einsichtnahme in die Verfahrensakten der Bauleitpläne zu gewähren. Derzeit werden diese Verfahrensakten als Papierakten geführt.

Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.

2.4 Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden durch die Gemeinde Sülzetal nur, soweit erforderlich, für eine bestimmte Zeit gespeichert. Nach Wegfall der Erforderlichkeit werden personenbezogene Daten gelöscht.

Wir sind entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, Daten auch über die Beendigung eines Verfahrens zur Bauleitplanung hinaus oder dauerhaft aufzubewahren.

Die dafür notwendigen Daten werden gesperrt und nicht mehr genutzt. Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vollständig gelöscht oder dem Archiv zur Übernahme angeboten.

2.5 Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung

Für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und Beteiligung von Planungsbetroffenen brauchen Sie uns nur die Daten mitzuteilen, die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Bauleitplanverfahren ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei einer Verweigerung der Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten Ihre Stellungnahme nicht vollumfänglich berücksichtigt werden kann und Sie auch keine Rückmeldung zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens erhalten.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Wer nach dem Gesetz oder einer Satzung zu Handlungen (z.B. Meldungen) verpflichtet ist, kann gemäß den geltenden Gesetzen auch durch Androhung von Zwangsgeldern angehalten werden, die notwendigen Daten bereitzustellen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße betraft werden.

Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe im jeweiligen Erhebungs-Formular gekennzeichnet.

  1. Rechte der Betroffenen

3.1 Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Alle Betroffenen haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.

Alle Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsersuchen stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Anschrift per Post oder E-Mail an: Gemeinde Sülzetal, Datenschutzbeauftrage, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal / OT Osterweddingen oder datenschutz@gemeinde-suelzetal.de.

Sie haben zudem die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die für die Gemeinde Sülzetal zuständige Aufsichtsbehörde, den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, zu wenden.

Gemäß Artikel 21, Absatz 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, Widerspruch einzulegen.

Den Widerspruch können Sie formlos richten an: Gemeinde Sülzetal, Datenschutzbeauftragte, Alte Dorfstraße 26 in 39171 Sülzetal / OT Osterweddingen oder per E-Mail an: datenschutz@gemeinde-suelzetal.de.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang