Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Erneute Beteiligung

Verbrauchermarkt Wittinger Straße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.11.2025 bis 09.12.2025
Bild vergrößern
GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2021

Flecken Diesdorf Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Veröffentlichung des 3. Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ in der Ortslage Diesdorf Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat des Flecken Diesdorf hat auf seiner Sitzung am 22.04.2025 den 2.Entwurf des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ in der OL Diesdorf bestätigt und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde die Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017-BGBl. I S. 3634, in der derzeit geltenden Fassung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der Planung werden aus städtebaulicher Sicht die folgenden Ziele verfolgt:

• Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung der Flächen unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Anforderungen,

• Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel nach § 11 BauNVO,

• Stärkung der Funktion Diesdorfs als Grundzentrum, • Stärkung der Nahversorgung durch einen mindestens großflächigen Lebensmittelmarkt,

• Sicherung von Arbeitsplätzen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8c BauGB,

• Sicherung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB und

• Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ in der OL Diesdorf, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht (Stand April 2024) wurde im Zeitraum vom 17.06.2024 bis 19.07.2024 auf der Internetseite veröffentlicht und im gleichen Zeitraum zusätzlich im Bauamt der VG Beetzendorf-Diesdorf ausgelegt. Während des Auslegungszeitraumes sind Stellungnahmen eingegangen, die eine Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes erforderten. Dazu erfolgte eine erneute Veröffentlichung und Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ in der Zeit vom 14.07.2025 bis 22.08.2025. Während dieses Auslegungszeitraumes sind weitere Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund dieser Rückmeldungen war es notwendig, textliche Änderungen und Ergänzungen in dem Bebauungsplanentwurf vorzunehmen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den 3. Entwurf des Bebauungsplanes erneut zu veröffentlichen. Das Plangebiet liegt im Altmarkkreis Salzwedel in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, am südwestlichen Ortsrand von Diesdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ (Sondergebiet großflächiger Einzelhandel) umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Diesdorf (tw. =teilweise) und hat eine Größe von ca. 0,59 ha:

Flur 3: Flurstücke 813/207 tw., 859/207 tw.

Flur 6: Flurstücke 1/1, 21 tw., 143/16 und 163/16 tw.

Die durch den Bebauungsplan zugelassenen Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht vollständig in dem geplanten Sondergebiet ausgeglichen werden. Zur Kompensation werden externe Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Diese Maßnahme dient dem ökologischen Ausgleich und der Verbesserung des Landschaftsbildes. Unter Punkt 7.4 der Begründung werden die Ausgleichsflächen beschrieben. Den Grundstücken im Sondergebiet wird die Herstellung von Baumalleen auf folgenden Flurstücken der Gemarkung Waddekath Flur 5, Flurstücke 18, 19, 20 sowie Flur 7 Flurstücke 1 und 55 zugeordnet. Diese sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten gekennzeichnet. Der Eigentümer dieser Flächen ist die Gemeinde.

Der Geltungsbereich der externen Ausgleichsflächen umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Waddekath, Flur 5, Flurstücke 18, 19, 20 sowie Flur 7 Flurstücke 1 und 55 

Kartenausschnitt externe Ausgleichsfläche Gemarkung Waddekath, Flur 5, Flurstücke 18, 19, 20 und Flur 7, Flurstück 1 Abbildung 2 Kartenausschnitt externe Ausgleichsfläche Gemarkung Waddekath, Flur 7, Flurstück 55 Abbildung 3

(vgl. Website der Verbandsgemeinde, Nr. 26 & 27 Ausgleichsflächen)

Erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ in der OL Diesdorf mit der Begründung mit Umweltbericht (Stand Oktober 2025) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit vom

07.11.2025 – 08.12.2025

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde unter www.beetzendorf-diesdorf.de veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und

4. der Entwurf der Bebauungsplanunterlagen auch in der Verbandsgemeinde BeetzendorfDiesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 144 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

montags und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Telefon-Nr.: 039000-97267) eingesehen werden können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Aus dem Umweltbericht, den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:

Schutzgut Vegetation, Tierwelt und biologische Vielfalt

 Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Oktober 2025 einschließlich Eingriffs-AusgleichsBilanzierung, Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Durchführung einer Eingriffsbilanzierung und Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 12.10.2023 – Natur- und Landschaftspflege (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans) Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu den Belangen des Artenschutzes

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 11.07.2024 – Natur- und Landschaftspflege (Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans), Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu den Kompensationsmaßnahmen  Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.01.2025 und vom 02.09.2025 – Abteilung Natur- und Landschaftspflege (Beteiligungen zum 2. Entwurfs des Bebauungsplans), Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu den Belangen des Artenschutzes

Schutzgut Fläche, Boden und Wasser

 Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Oktober 2025 mit Ermittlung und Bewertung des Zustands von Boden, Fläche, Oberflächenwasser und Grundwasser, Beschreibung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der Auswirkungen bei Durchführung/ Nichtdurchführung der Planung

 Geotechnischer Bericht Nr. 062/23, Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung, Mai 2023

 Auswirkungsanalyse zur geplanten Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes Stand Oktober 2025

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 12.10.2023 – Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans) Hinweise zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser und zum Schutz des Grundwassers

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.01.2025 – Abteilung Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung (Beteiligung zum 2. Entwurfs des Bebauungsplans) Hinweise zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser und zum Schutz des Grundwassers

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 02.09.2025 – Abteilung Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung (Beteiligung zum 2. Entwurfs des Bebauungsplans) Hinweise auf Berücksichtigung des Schutzguts Wasser in Bezug auf die beabsichtigte Versickerung von Niederschlagswasser

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 12.10.2023 – Bodenschutz und Altlasten (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans) Hinweise zum Bodenschutz

 Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 23.12.2024 – Hinweis zur raumordnerischen Bewertung

 Stellungnahme Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung vom 19.12.2024, Hinweise zu Regenwasser, Trinkwasser uns Löschwasser

Schutzgut Luft / Klima

 Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Oktober 2025 mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas, Beschreibung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der Auswirkungen bei Durchführung/Nichtdurchführung der Planung

 Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zur allgemeinen Lufthygiene (Punkt 12.1.2 in Teil B der Begründung); zu Auswirkungen der Erhöhung des Versiegelungsgrades und der zusätzlichen Bebauung auf die klimatischen Verhältnisse, zu Vermeidungsmaßnahmen durch geplante Grünfestsetzungen; zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baumpflanzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes. (Punkt 7.4 der Begründung)

Schutzgut Landschaft

 Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Oktober 2025 mit Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung

 Auswirkungen auf die Landwirtschaft in der Begründung Punkt 12.1.2.6

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.01.2025 – Abteilung Angaben zu Natur- und Landschaftspflege sowie Hinweise zu Forstwirtschaft und Wald

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

 Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Oktober 2025 mit Ermittlung und Bewertung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion und der Erholungseignung, Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Wohn- und Wohnumfeldfunktion in der Begründung, Teil B, Punkt 12.1.2.7

 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Wittinger Straße“ in Diesdorf, Bonk – Maire – Hoppmann PartGmbB vom Oktober 2025

 Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.01.2025 – Abteilung Immissionsschutz, Hinweis auf zu beachtende Schallschutzbelange im Rahmen der Umsetzung der Planung

 Stellungnahme Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt vom 19.12.2024 - Beurteilung der Lärmimmission

 Verkehrstechnische Untersuchung vom September 2025, Angaben zu Verkehrsbelastungen und lärmtechnische Berechnung

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b (DSGVO) und § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der VG Beetzendorf-Diesdorf.

Diesdorf, den 17.10.2025

gez. Rieck Bürgermeister

Kontakt

Frau Ute Krüger
Telefon: 03900097100

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der VG Beetzendorf-Diesdorf.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang