Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Frühzeitige Beteiligung

„Solarpark Hanum“- Agri-PV- Anlage

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 16.01.2026 bis 17.02.2026
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Ausschnitt der Plangebietes mit Darstellung der Flächen (Quelle: Google Earth)

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Vorentwurf des
vorzeitig vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark
Hanum“- Agri-PV- Anlage

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Jübar hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 24.08.2023 den
Aufstellungsbeschluss zum vorzeitig vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) „Solarpark
Hanum“ in der Gemarkung Hanum, die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der derzeit
geltenden Fassung) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB
und der benachbarten Gemeinden (nach § 2 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023, mit
Verlängerung bis zum 09.02.2024, eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Aufgrund der
zwischenzeitlichen Änderung der Planung durch den Vorhabenträger, wonach das gesamte
Plangebiet künftig als Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage (Agri-FF-PVA) entwickelt werden
soll, ist eine Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung erforderlich. Darüber hinaus wurde der
Begriff „vorzeitig“ im Rahmen der ersten frühzeitigen Beteiligung nicht berücksichtigt. Dieser
wurde nun in die aktuellen Planunterlagen aufgenommen und entsprechend berücksichtigt.

Die geplante Agri-FF-PVA stellt eine besondere Form der Nutzung solarer Strahlungsenergie
dar, bei der die landwirtschaftliche Bewirtschaftung als Hauptnutzung einer Fläche mit der
Erzeugung von Solarstrom als Sekundärnutzung kombiniert wird. Da die Fläche weiterhin
landwirtschaftlich genutzt wird, kann das Vorhaben raumordnungsrechtlich der
landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden.

Zur Durchführung einer solchen Anlage sind die Angaben der DIN SPEC 91434 mit einem
entsprechenden Nutzungskonzept erforderlich, welches unter Punkt 07 auf der Internetseite
der VG erklärt wird.

Aus diesem Grund erfolgte eine Umplanung des Vorentwurfs. Dieser wird hiermit erneut
öffentlich ausgelegt.

Da die Gemeinde Jübar nicht über einen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet
verfügt, ist der Bebauungsplan als vorzeitiger vorhabenbezogener B-Plan aufzustellen (gemäß
§ 8 Abs. 4 S. 1 BauGB). Ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zur Realisierung des
Vorhabens im Geltungsbereich des B-Planes ist mit dem Investor noch zu schließen.

Ziel ist es, auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das zuletzt durch Art.
1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52) geändert worden ist und im Zuge der
Energiewende, im Gemeindegebiet eine Agri-FF-PVA zu errichten. Mit der Erstellung eines
vorzeitigen vorhabenbezogenen B- Planes sollen planungsrechtliche Voraussetzungen zur
Errichtung der Agri-FF-PVA in der Nähe der Ortslage auf einer Ackerfläche geschaffen
werden.

Geltungsbereich:
Der nördliche Teil des Geltungsbereiches befindet sich nördlich von Hanum, der südliche
Bereich zwischen den Orten Hanum und Jübar. Seine gesamte Ausdehnung beträgt ca.
83,74 ha. Die Sondergebietsfläche beträgt ca. 71,68 ha.

Die Planungsfläche für den Geltungsbereich des vorzeitigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans in der Gemarkung Hanum verteilt sich auf zwei Teilgebiete mit insgesamt
drei Flächen (siehe Übersichtskarte). Die folgenden Flurstücke sind betroffen:

Nördlicher Bereich, Plangebiet A und B:
• Flur 2; Flurstück 8/2 (teilweise) PG A
• Flur 2; Flurstück 8/3 (teilweise) PG A
• Flur 2; Flurstück 387/144 (teilweise) PG B
Südlicher Bereich, Plangebiet C:
• Flur 4; Flurstück 94
• Flur 4; Flurstück 363/92
• Flur 4; Flurstück 364/95
• Flur 5; Flurstück 32/5 (teilweise)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Der Vorentwurf des vorzeitig vorhabenbezogenen B-Planes „Solarpark Hanum“, bestehend
aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den
umweltbezogenen Informationen, werden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs.1 BauGB in der
Zeit vom

16.01.2026– 17.02.2026

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter
www.beetzendorf-diesdorf.de

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf,
Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 147 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme
sind außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 039000-97267 möglich.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung zum
ersten Vorentwurf und der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurden in diesem erneuten Vorentwurf entsprechend berücksichtigt.

Folgende Unterlagen und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar nach
§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Unterlagen:

06 vorz. vorhabenbez. B-Plan „Solarpark Hanum“ Begründung Stand Dezember 2025
07 Nutzungskonzept Stand November 2025
08 B-Plan, Blatt 1 Bereich Nord, Stand Dezember 2025
09 B-Plan, Blatt 2 Bereich Süd, Stand Dezember 2025
10 Umweltbericht Stand Juni 2025
11 Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1, Bereich Nord, Stand Dezember 2025
12 Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2, Bereich Süd, Stand Dezember 2025
13 Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 3, Modulschnittdarstellung
14 Alternative Standortprüfung Stand Dezember 2025
15 Kartierbericht Stand November 2025
16 Artenschutzbeitrag Stand November 2025
17 Fauna- Flora- Habitat- Verträglichkeitsprüfung (FFH- Verträglichkeitsprüfung)
18 Übersichtskarte der Kartierungsergebnisse Reptilien
19 Ergebnisse der Biotoptypen und Flora
20 Ergebnisse potenziell geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten 2024
21 Ergebnisse Revierkartierung Brutvögel
22 Blendgutachten Stand November 2025

Schutzgut Fläche
- Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen sind in der Begründung 06, dem
  Umweltbericht 10 verfügbar
- Aussagen zu landwirtschaftlich genutzter Fläche im Vorbehaltsgebiet sind in der
  Begründung 06, dem Umweltbericht 10 und in der Alternativenprüfung 14 verfügbar

Schutzgut Boden
- Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sind in der Begründung 06,
  dem Umweltbericht 10 und in der Alternativenprüfung 14 verfügbar
- Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind im Umweltbericht 10 verfügbar
- Hinweise zu Kampfmitteln in der Begründung 06, dem Umweltbericht 10
- Hinweis zu Altlasten im Plangebiet in der Begründung 06 und im Umweltbericht 10
- Aussagen zu Bodeneigenschaften wurden in der Alternativenprüfung 14 erläutert

Schutzgüter: Natura 2000-Gebiete
- Mögliche Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes Ohreaue (FFH0275L-SA,
  DE 3331-301), der geschützten Arten und seiner Entwicklungsziele im Umweltbericht
 10 sowie in Alternativenprüfung 14

Schutzgut Wasser
- Hinweise zum Oberflächenwasser in der Begründung 06, dem Umweltbericht 10
- Hinweise zum Vorrangebiet für Wassergewinnung in Begründung 06 und
  Alternativenprüfung 14

Schutzgut Luft und Klima
- Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion im Umweltbericht 10
- Aussagen zur Luftqualität / EU- Immissionsgrenzwerte im Umweltbericht 10

Schutzgut Natur – und Landschaftspflege
- Aussagen zum Vorkommen und Umgang mit artenschutzrelevanten Arten in den
  Begründungen 06, dem Umweltbericht 10, Kartierungsergebnisse von Reptilien,
  Amphibien, Brutvögel sowie ein Bericht zur Fauna -Flora- Habitat- Richtlinie in den
  Dokumenten 15 - 21
- Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in
  Begründung 06 und Umweltbericht 10,
- Hinweis zur Nähe des Waldes in der Begründung 06, dem Umweltbericht 10

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
- Aussagen zu immissionsrechtlichen Beeinträchtigungen des Geltungsbereichs sind im
  Umweltbericht 10 erläutert

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Aussagen zum Umgang mit den Kultur- und Sachgütern im Umweltbericht 10
- Hinweise zum Umgang mit denkmalrechtlichen und archäologischen Funden sind in
  der Begründung 06, dem Umweltbericht 10 erläutert

Immissionsschutz
- Aussagen zur Blendwirkung sind in der Begründung 06, dem Umweltbericht 10 sowie
  in dem Blendgutachten 22 erläutert

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Bauamt der
Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf abgegeben werden.

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen zum vorzeitigen
vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark Hanum“ Einsicht zu nehmen. Während der
Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de unter
Benennung des Betreffs:

B-Plan „Solarpark Hanum“

einzureichen.

Zusätzlich können Stellungnahmen auch bei dem Planungsbüro EE-Plan GmbH, Präsident-
Herwig-Str.34, 27472 Cuxhafen, welches das Planverfahren für die Gemeinde koordiniert,
vorzugsweise auch per E-Mail an toeb@ee-plan.de, abgegeben werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- u.
Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der
Beschlussfassung über den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können (gem. § 3 Abs. 2 BauGB).

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1
Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3
Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Jübar, den 19.12.2025
gez. Borchert
Bürgermeister

Kontakt

Ute Krüger

Telefon. 039000-97-267

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1
Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3
Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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