Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Beschluss

Inkrafttreten des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Baars“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.01.2026 bis 15.01.2027
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Planzeichnung

Der Gemeinderat des Flecken Apenburg - Winterfeld hat auf seiner öffentlichen Sitzung am
24.09.2024 die endgültige Fassung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Sondergebiet Photovoltaik Baars“ in der Gemarkung Baars mit der dazugehörigen
Begründung einschließlich des Umweltberichtes, die umweltbezogenen Informationen und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden
Fassung als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit
ortüblich bekannt gemacht.

Die Genehmigung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde seitens des
Bauordnungsamts des Altmarkkreises Salzwedel am 03.12.2025 mit AZ: 63.0-2.1-25-009
erteilt.

Ziel ist es, auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das zuletzt durch Art.
1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52) geändert worden ist und im Zuge der
Energiewende, im Gemeindegebiet des Flecken Apenburg - Winterfeld Freiflächen-
Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Mit der Erstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes sollen planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung der Freiflächen-
Photovoltaik - Anlagen in der Nähe der Ortslage auf einer Ackerfläche geschaffen werden.

Die Zufahrt ist gesichert über die Hauptstraße „In Saalfeld“ in der Ortslage Saalfeld, das
Wegeflurstück 316/777 Gemarkung Saalfeld, Flur 3 und das Wegegrundstück 61 Gemarkung
Baars, Flur 6.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Sondergebiet Photovoltaik Baars“ des Flecken Apenburg-Winterfeld in Kraft.

Jedermann kann diese öffentliche Bekanntmachung, den rechtskräftigen vorzeitigen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbricht sowie der
zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 3 BauGB), einschließlich aller dazu gehörigen
Planunterlagen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in
38489 Beetzendorf während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind vorab telefonisch zu
vereinbaren unter Tel.: 039000-97267.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite der Verbandgemeinde
Beetzendorf-Diesdorf unter www.beetzendorf-diesdorf.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1
BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
    bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
    Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich
    gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung
    oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB
eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruches herbeigeführt wird.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1
Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3
Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem DSG LSA
(Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Winterfeld, den 19.12.2025
gez. Schneider
Bürgermeisterin

Kontakt

Ute Krüger

Telefon:039000- 97-267

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Gegenstände

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  • Begründung
  • Umweltbericht

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