Raumordnungs-/Bauleitplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Beschluss

Inkrafttreten des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Apenburg“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.01.2026 bis 15.01.2027
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Planzeichnung

Der Gemeinderat des Flecken Apenburg - Winterfeld hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Apenburg“ in der Gemarkung Apenburg mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortüblich bekannt gemacht.

Die Genehmigung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde seitens des Bauordnungsamts des Altmarkkreises Salzwedel am 09.12.2025 mit AZ: 63.0-2.1-25-008 erteilt.

Ziel ist es, auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52) geändert worden ist und im Zuge der Energiewende, im Gemeindegebiet des Flecken Apenburg - Winterfeld FreiflächenPhotovoltaik-Anlagen zu errichten. Mit der Erstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung der FreiflächenPhotovoltaik - Anlagen in der Nähe der Ortslage auf einer Ackerfläche geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km östlich der Ortslage Apenburg und ca. 1,8 km nordwestlich der Ortslage Cheinitz. Die Abstände zur Wohnbebauung beträgt mindestens ca. 1.200 m. Das Plangebiet ist über die Landstraße L11 und angrenzende Wirtschaftswege erreichbar.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Apenburg“ des Flecken Apenburg-Winterfeld in Kraft.

Jedermann kann diese öffentliche Bekanntmachung, den rechtskräftigen vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbricht sowie der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 3 BauGB), einschließlich aller dazu gehörigen Planunterlagen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind vorab telefonisch zu vereinbaren unter Tel.: 039000-97267.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite der Verbandgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter www.beetzendorf-diesdorf.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach §  214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Apenburg Cheinitz

2. eine unter Berücksichtigung des §  214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach §  214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des §  44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§  39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem DSG LSA (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Kontakt

Ute Krüger

Telefon: 039000-97267

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Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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