Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Öffentliche Auslegung

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Zweiter Solarpark Schmölau“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.02.2026 bis 09.03.2026
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Ausschnitt der Plangebietes mit Darstellung der Flächen (Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST/ dl-de/by-2-0 ))

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Entwurf des
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Zweiter Solarpark Schmölau“ in der Gemarkung Schmölau

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Dähre hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) „Zweiter Solarpark Schmölau“ in der Gemarkung Schmölau beschlossen. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem.  § 3 Abs.1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Ratssitzung am 12.01.2026 der Entwurf mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung abgewogen, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur Veröffentlichung vorgenommen.

Da die Gemeinde nicht über einen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet verfügt, ist der Bebauungsplan als vorzeitiger vorhabenbezogener B-Plan aufzustellen (gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 BauGB). Ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zur Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich des B-Planes ist mit dem Investor noch zu schließen.

Ziel ist es, auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52) geändert worden ist und im Zuge der Energiewende, im Gemeindegebiet der Gemeinde Dähre eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten. Mit der Erstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik - Anlagen in der Nähe der Ortslage auf einer Ackerfläche geschaffen werden.

Ein weiteres Ziel der Planung ist es jährlich ca. 54 Mio. kWh erneuerbaren Strom durch die Photonen der Sonne zu erzeugen, die Nutzung regenerativer Energien zu fördern, die unabhängige Energieversorgung nachhaltig zu stärken und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Der Planraum liegt im Altmarkkreis Salzwedel in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf südlich der Ortsgemeinde Schmölau, Gemeinde Dähre. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde flurstückscharf gefasst. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 62 ha. Das Sondergebiet Photovoltaik umfasst ca. 41,5 ha.

Der Geltungsbereich des Plangebietes des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Schmölau:

Flur: 3

Flurstücke: 42/2, 56/44, 57/44, 41, 45/1, 45/2

Flur: 4

Flurstücke: 376/177, 378/177, 380/177, 177/1, 379/177, 381/177, 382/179, 383/179

Flur: 5

Flurstücke: 1/1, 3, 26/4, 26/5, 25/2

Die äußere Erschließung des Vorhabens soll über die L7 über die Ortsgemeinde Schmölau von Norden kommend erfolgen.

Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde das Planungskonzept fortgeschrieben. Gegenüber dem Stand der frühzeitigen Beteiligung im Dezember 2024 wurde eine Batteriespeicheranlage in das Vorhaben integriert. Diese dient der Zwischenspeicherung von Strom aus der Photovoltaikanlage zu Spitzenlastzeiten und trägt damit zu einer effizienteren und netzverträglicheren Energieeinspeisung bei. Die vorliegenden Planunterlagen berücksichtigen diese Anpassung und bilden damit den aktuellen Stand der Planung ab. Weiterhin erfolgte eine Abstimmung des Plangebietes mit der Landesstraßenbaubehörde, um einen Abstand zur geplanten Bundesstraße B190n zu gewährleisten. Diese Informationen sind im Entwurf unter dem Gliederungspunkt 3.6 zusammengefasst. Weiterhin wurde das Plangebiet verkleinert.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „zweiter Solarpark Schmölau“ in der Gemarkung Schmölau, die Begründung und dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag, der Übersicht über Vogelkartierungen sowie den Angaben zum Batteriespeicher, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 06.02.2026 – 09.03.2026

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter  www.beetzendorf-diesdorf.de unter

Verwaltung/ Bauleitplanung/ Dähre/ 33-003 Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zweiter Solarpark Schmölau", Gemarkung Schmölau"

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 144 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme sind außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 039000-97267 möglich.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung zum Vorentwurf und der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Entwurf entsprechend berücksichtigt und in der Abwägungstabelle zusammengefasst. Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits eingegangenen Stellungnahmen. Folgende Unterlagen und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Unterlagen:

  • vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zweiter Solarpark Schmölau“ mit Begründung Stand: November 2025
  • Umweltbericht Stand: November 2025
  • Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1-3 inkl. Batteriespeicher,Stand November 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stand: Januar 2025
  • Ornithologische Bestandskarte (Brutvogelkartierung) Stand: September 2024
  • Abwägungstabelle aus Vorentwurf Stand August 2025
  • Datenblätter und Informationen zum Batteriespeicher

Umweltbezogene Stellungnahmen:

a. Altmarkkreis Salzwedel vom 16.01.2025

b. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 09.01.2025

c. Regionale Planungsgemeinschaft Altmark vom 18.12.2025

d. Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.01.2025

e. Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt Stand: 09.12.2024 (Naturschutz)

f. Landesamt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.12.2024

g. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Archäologie vom 20.12.2024

h. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 18.12.2024

i. Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt vom 02.12.2024

j. Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. vom 19.12.2024

k. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Stand: 06.02.2025

l. Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) vom 05.12.2024

Aus dem Umweltbericht, den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Fläche

  • Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme b und c
  • Aussagen zu landwirtschaftlich genutzter Fläche im Vorbehaltsgebiet sind in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme b und c 

Schutzgut Boden

  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem

Umweltbericht, den Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und in der Stellungnahme a, b und c, k

  • Hinweise zu Kampfmitteln in den Begründungen, den Umweltberichten und in der

Stellungnahme a

  • Hinweis zu Altlasten im Plangebiet in der Begründung und in der Stellungnahme a  
  • Aussagen zu Bodeneigenschaften wurden in der Baugrunduntersuchung erläutert
  • Aussagen zu Bodeneingriffen in der Begründung und Stellungnahme f und i
  • Hinweis zur Beachtung des Bergwerkseigentumsfeldes „Struktur Altmark/ außer Salzstock Peckensen“ Nr. III-A-a/h-49/90/847, sowie den neuen Bewilligungen „Jeetze-L“ Nr.: II-B-c-335/24 und „Jeetze -E“ Nr.: II-B-i-336/24 Stellungnahme g
  • Hinweise zur Planung und dem Trassenverlauf der B190n in Begründung, Umweltbericht und Stellungnahme l

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zum Oberflächenwasser, Grundwasser und Starkregenereignissen sind in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme a erläutert

Schutzgut Luft und Klima

  • Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion im Umweltbericht und in der Begründung, Stellungnahme g und k

Schutzgut Natur – und Landschaftspflege

  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang mit artenschutzrelevanten Arten in den Begründungen, dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag, der ornithologischen Bestandskarte, Stellungnahme e, j und k
  • Aussagen zur Wirkung auf das Schutzgut Landschaft, Mensch und Erholung wurden umfassend in der Begründung unter Gliederungspunkt 3 und in dem Umweltbericht Gliederungspunkt 3.3 dargelegt
  • Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in      Begründung und Umweltbericht, Stellungnahme k
  • Hinweis zur Nähe des Waldes in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme i

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Aussagen der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs sind im Umweltbericht erläutert
  • Aussagen zum Verlauf der Bundesstraße B190n in Begründung, Stellungnahme l

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zum Umgang mit dem mit den Kultur- und Sachgütern in der Begründung und im Umweltbericht
  • Hinweise zum Umgang mit denkmalrechtlichen und archäologischen Funden sind in der Begründung, dem Umweltbericht sowie in der Stellungnahme g erläutert

Immissionsschutz

  • Aussagen zu Blendwirkung, Geräusche und sind in der Begründung, dem Umweltbericht, Stellungnahme a und e

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf abgegeben werden.

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen zum vorzeitigen vorhabenbezogenen B-Plan „Zweiter Solarpark Schmölau“ Einsicht zu nehmen. Während der Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de unter Benennung des Betreffs:

B-Plan „Zweiter Solarpark Schmölau“

einzureichen.

Zusätzlich können Stellungnahmen auch bei dem Planungsbüro ENERPARC AG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg, welches das Planverfahren für die Gemeinde koordiniert, vorzugsweise auch per E-Mail an a.huckestein@enerparc.com, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Ute Krueger

Datenschutzerklärung


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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