Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ökodorf – Sieben Linden“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.03.2026 bis 09.04.2026
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Übersichtskarte B-Plan-Gebiet, Quelle: LA Vermessung und Geoinformation

Der Gemeinderat der Gemeinde Beetzendorf hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) „Ökodorf – Sieben Linden“ in der OL Poppau nach § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der bestehende Bebauungsplan Ökodorf Poppau – Sieben Linden wurde im Jahr 1998 aufgestellt und befindet sich seither in der Umsetzung. Grundgedanke der Planung war die Entwicklung eines Dorfes als Gemeinschaft mit dem zukunftsorientierten Ziel, nachhaltige Formen des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu schaffen. Die weitere Ausgestaltung sollte dabei den zukünftigen Bewohnenden überlassen werden.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ökodorf – Sieben Linden der Gemeinde Beetzendorf erfolgt auf Betreiben der Siedlungsgenossenschaft Ökodorf e.G. mit dem Ziel, den bestehenden Bebauungsplan vom Mai 1998, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 05.10.1998, mit den im Geltungsbereich dargestellten Flächen, den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Nach Vorabstimmung mit dem Altmarkkreis Salzwedel, wird die erste Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB betrieben. Es wird hier festgestellt, dass das Kriterium gemäß § 13a Nr. 2 BauGB gewahrt wird.

Die Gemeinde Beetzendorf verfügt derzeit über keinen wirksamen Flächennutzungsplan für

den Bereich des Ortsteils Poppau. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 kann ein Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird. Regionale Entwicklungsabsichten sind von der 1.Änderung des Bebauungsplanes jedoch nicht betroffen. Das Gebiet des Ökodorfes Sieben Linden wird im Landesentwicklungsplan und im REP – Altmark weiter als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft mit dem zugehörigen Grundzentrum Beetzendorf geführt. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Übergeordnete Planungen stehen demnach der weiteren dörflichen Entwicklung nicht entgegen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ökodorf Poppau berührt überwiegend Bereiche und Verhältnisse innerhalb des Geltungsbereiches. Weiter erfolgen Anpassungen aus dem Bodenordnungsverfahren auch mit Einbeziehung kleinerer Randflächen im Norden (Bereich Spiel‐ / Zeltplatz), Klarstellungen zum externen Ausgleich und die damit verbundenen Waldumwandlungen.

Im südlichen Teil des Geltungsbereiches werden Flächen, welche ursprünglich als naturnaher Wald geplant waren, für den ökologischen Gartenbau entwickelt. Im bestehenden Bebauungsplan von 1998 wurden Flächen für den Gartenbau nicht bedacht. Da der Anbau von Kulturen nach biologischen Anbauweisen und ökologischen Kriterien der genossenschaftlich organisierten Dorfgemeinschaft zur Selbstversorgung dient und dies dem Grundkonzept des Ökodorfes entspricht, soll eine dementsprechende Festsetzung nun nachgeholt werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes umfasst die Grenzen des bestehenden   B-Plangebietes, in der Gemarkung Bandau, Flur 6 und Flur 7 und betrifft die im Aufstellungsbeschluss aufgeführten Flurstücke. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 12.04.2021 bis 16.05.2021 bereits erfolgt.

Am 12.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Beetzendorf den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Ökodorf – Sieben Linden“ mit den unten aufgeführten Unterlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann dies zeitgleich erfolgen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ökodorf – Sieben Linden“ bestehend aus der Planzeichnung einschließlich seiner textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem

Umweltbericht und der Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung werden in der Zeit vom

                                                               06.03.2026 – 09.04.2026

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter 

www.beetzendorf-diesdorf.de

unter 

Verwaltung/ Bauleitplanung/ Beetzendorf/ 00-003 Bekanntmachung 1.Änderung des Bebauungsplanes „Ökodorf Sieben Linden“, Ortslage Poppau

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 147 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme sind außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 039000-97267 möglich.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung zum Vorentwurf und der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Entwurf entsprechend berücksichtigt und in der Abwägungstabelle zusammengefasst. Der Entwurf enthält eine Gegenüberstellung der Änderungen, welche sich aus der angepassten Entwicklungsabsicht ergeben haben. Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits eingegangenen Stellungnahmen. Folgende Unterlagen und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Unterlagen:

  • Bebauungsplan 1.Änderung - Ökodorf Sieben Linden Stand: Dezember 2025
  • Begründung Stand: Januar 2026
  • Umweltbericht Stand: Januar 2026
  • Ausgleichsbilanzierung (Übersicht Eingriffs- und Ausgleichsflächen)
  • Bestandsunterlagen aus 1998 (B-Plan mit textl. Festsetzungen und Begründung, faunistisches Gutachten, Angaben zum Waldersatzverfahren)

Umweltbezogene Stellungnahmen:

a. Altmarkkreis Salzwedel vom 09.07.2021

b. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen- Anhalt vom 27.12.2021

c. Regionale Planungsgemeinschaft Altmark vom 13.12.2021

d. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.12.2021

e. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung u. Forsten vom 17.01.2022

f. Altmarkkreis Salzwedel, Amt f. Zivil- Brand u. Katastrophenschutz vom 02.02.2026

g. Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 27.12.2021

Aus dem Umweltbericht, den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Fläche

  • Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht, der Ausgleichsbilanzierung und in der Stellungnahme c
  • Aussagen zu landwirtschaftlich genutzter Fläche und ökologischen Gartenbau sind in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme g

Schutzgut Boden

  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht, den Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und in der Stellungnahme e
  • Hinweise zu Kampfmitteln in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme a und f
  • Hinweis zu Altlasten im Plangebiet in der Begründung und in der Stellungnahme a 

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zur Abwasserbeseitigung, Wasserwirtschaft, Gewässerentwicklung, Grundwasser und zu vorhandenen Quelltöpfen sind in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme a erläutert

Schutzgut Luft und Klima

  • Aussagen zur Luftqualität und zu klimarelevanten Ausführungen sind im Umweltbericht erläutert

Schutzgut Natur – und Landschaftspflege

  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang mit artenschutzrelevanten Arten in der Begründung und dem Umweltbericht
  • Aussagen zur Wirkung auf das Schutzgut Landschaft und Mensch und Natur wurden umfassend in der Begründung und im Umweltbericht erläutert
  • Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in      Begründung und Umweltbericht, Stellungnahme a
  • Hinweis zur Nähe des Waldes in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme a
  • Aussagen zur Waldumwandlung in Stellungnahme a
  • In der Ausgleichsbilanzierung werden Ausgleichsmaßnahmen sowie zusätzliche Pflanzungen von Bäumen zu einzelnen Bereichen des B-Planes erläutert.

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Aussagen der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs sind in der Begründung sowie im Umweltbericht erläutert

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zum Umgang mit dem mit den Kultur- und Sachgütern in der Begründung und im Umweltbericht
  • Hinweise zum Umgang mit denkmalrechtlichen und archäologischen Funden sind in der Begründung, dem Umweltbericht sowie in der Stellungnahme d erläutert

Immissionsschutz

  • Aussagen zu Geräuschen sind in der Begründung sowie dem Umweltbericht erläutert

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf abgegeben werden.

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Ökodorf Sieben Linden“ Einsicht zu nehmen. Während der Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de unter Benennung des Betreffs:

B-Plan „Ökodorf Sieben Linden

Zusätzlich können Stellungnahmen auch bei dem planungsring altmark Salzwedel GbR, Neutorstraße 24, 29410 Salzwedel, welches das Planverfahren für die Gemeinde koordiniert, vorzugsweise auch per E-Mail koenig@planungsring-altmark.de, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Beetzendorf, den 19.02.2026

gez. Lehnemann
Bürgermeister

Kontakt

Ute Krüger

SB Bauamt

Marschweg 3

38489 Beetzendorf

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Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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