Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Windpark Diesdorf“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 24.04.2026
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Quelle: Lage des Plangebietes © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2026

Der Gemeinderat des Flecken Diesdorf hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Diesdorf“ in den Gemarkungen Neuekrug und Schadeberg, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung), sowie die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ursprünglich wurde das Verfahren auf Antrag eines Investors als vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet. Zum aktuellen Zeitpunkt können jedoch abschließende, konkrete Standorte der Windenergieanlagen, die dafür erforderlichen Erschließungswege sowie weitere planungsrelevante Details noch nicht festgelegt werden. Gerade bei Windenergievorhaben ist zudem das Risiko sehr hoch, dass sich die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens (etwa Anlagentyp, Anzahl und Standorte der WEA) im Rahmen des ohnehin erforderlichen Genehmigungsverfahrens noch einmal ändert. Hinzu kommen die bei Windenergieanlagen sehr hohen naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Anforderungen sowie Belange der Luftverkehrssicherheit, welche ebenfalls zu erforderlichen Anpassungen im Genehmigungsverfahren führen können.

Da der Flecken Diesdorf nicht über einen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet verfügt, wird das Verfahren nun in einen vorzeitigen Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 BauGB umgewandelt. Dieser ermöglicht es der Gemeinde, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung verbindlich festzulegen, ohne dass bereits ein konkreter Vorhabenträger oder eine detaillierte Standortplanung vorliegen muss. Ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich ist mit dem Investor noch zu schließen.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss erfolgte zur Fassung des Vorentwurfes eine westliche Erweiterung des Plangebietes. Gleichzeitig wurde eine Einkürzung des Geltungsbereiches im südlichen Bereich vorgenommen. Damit wurde der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen angrenzenden vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neuekrug - Diesdorf 2“ berücksichtigt.

Ziele der Planung

Unter angemessener Berücksichtigung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange wie insbesondere Immissionsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Nachbarschutz sowie der potentiellen Windanlagenbetreiberinteressen besteht das städtebauliche Ziel des vorzeitigen Bebauungsplanes „Windpark Diesdorf“ darin, Planungsrecht für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu schaffen.

Im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit beabsichtigt der Flecken Diesdorf, durch verbindliche Festsetzungen im Geltungsbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Der Flecken Diesdorf verfolgt damit insbesondere folgende Planungsziele:

  • Begrenzung der Flächenversiegelung durch Zuwegungen und Nebenanlagen, um den Eingriff in den Naturhaushalt zu minimieren.
  • Minimierung artenschutzrechtlicher Konflikte durch frühzeitige Berücksichtigung der Belange des Arten- und Habitatschutzes.
  • Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Naturraum sowie der Auswirkungen auf nahe gelegene Siedlungsbereiche durch gestalterische Festsetzungen
  • Verortung und Festlegung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes, um unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren.

Der Flecken Diesdorf beabsichtigt mit dem vorliegenden Bebauungsplan, nördlich bzw. nordwestlich der Ortslagen Neuekrug, Höddelsen und Dülseberg eigenständig Flächen für die Windenergienutzung festzusetzen, um die Errichtung von Windenergieanlagen zu ermöglichen.

Äußere Erschließung

Die dauerhafte äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über bestehende Feld- und Wirtschaftswege, die von Süden aus den Ortslagen Neuekrug und Hödelsen kommend an das Gebiet heranführen. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Alte Frachtstraße zwischen Schmölau und Neuekrug,
  • der Weg zwischen Hödelsen und Waddekat.

Nähere Erläuterungen sind der Begründung unter Punkt 8 Erschließungskonzeption zu entnehmen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Neuekrug, Flur 2: Flurstücke 18/1 – 18/5 (je teilw.), 18/ - 18/10, 18/14 (teilw.), 20/1, 28/1 (teilw.)128/31 (teilw.), 149/22, 150/23 (teilw.), 177 (teilw.)

Gemarkung Neuekrug, Flur 3: Flurstücke 6, 11 (teilw.), 15 (teilw.), 2/1, 2/2, 2/3 (teilw.), 7/1, 9/3, 30/9, 31/9, 32/9, 37/9, 14/3, 17/3, 18/3, 19/3, 20/, 21/3, 22/3, 23/3, 24/3, 25/3, 26/3, 58/2, 59/2, 61/2, 66/2, 69/9 (teilw.), 70/9 (teilw.), 90/5, 91/5

Gemarkung Neuekrug, Flur 5: Flurstücke 1, 2, 3/1 – 3/3, 4/1, 4/2, 4/3 – 4/8 (je teilw.), 4/9 – 4/18, 6/1 (teilw.), 21 (teilw.)

Gemarkung Schadeberg, Flur 7: Flurstücke 1/1 (teilw.), 7/1 (teilw.)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Windpark Diesdorf“ in der Fassung vom 29.01.2026 mit seinen textlichen Festsetzungen, einschließlich der Begründung werden in der Zeit vom

 09.03.2026 bis 24.04.2026

im Internet der Seite der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter www.beetzendorf-diesdorf.de unter

Verwaltung/ Bauleitplanung/ Flecken Diesdorf/ 28-010 Vorzeitiger Bebauungsplan "Windpark Diesdorf"

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 147 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme sind außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 039000-97267 möglich.

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf bei der Gemeinde vorzubringen.

Folgende Unterlagen und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Unterlagen:

  • vorzeitiger Bebauungsplan, Teil A, Stand: Januar 2026
  • Textliche Festsetzungen, Teil B, Stand: Januar 2026
  • Begründung, Teil C, Stand: Januar 2026

Gemäß § 2a BauGB ist im vorliegenden Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB).

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird um Äußerung zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Behördenbeteiligung zeitgleich erfolgen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf abgegeben werden.

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Windpark Diesdorf“ Einsicht zu nehmen. Während der Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de unter Benennung des Betreffs:

B-Plan „Windpark Diesdorf“

einzureichen.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Flecken Diesdorf, den 20.02.2026

gez. Rieck

Bürgermeister

Kontakt

Ute Krüger

Marschweg 3

38489 Beetzendorf

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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