Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorzeitigen vorhabenbezogenen B-Planes „Siebeck Nr. 1/ 2025“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
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Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kuhfelde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vVBP) „Siebeck Nr. 1/ 2025“ in der OL Siedenlangenbeck gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Da die Gemeinde Kuhfelde nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, wird das Planverfahren nach § 8 Abs. 4 i.V.m. § 12 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 – BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 – BGBl. 2025 Nr. 348, in der derzeit geltenden Fassung) durchgeführt. Es erfolgt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs der Planunterlagen und die Behördenbeteiligung (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Gem. § 4 Absatz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Ziele der Planung

Mit der Aufstellung des vVBP „Siebeck Nr. 1/2025“ in der OL Siedenlangenbeck wird das Ziel verfolgt, für die Grundstücksfläche im Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige geregelte Bebauung zu schaffen und diese in die vorhandene Struktur der Umgebung einzubinden. Die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche ist über den vorhandenen Gemeindeweg, der in die Kreisstraße K1399 mündet, vorgesehen.

Neben der Ausweisung der Fläche als eine private Nutzfläche werden bei der Aufstellung des Planes nachstehend aufgeführte flankierende Ziele verfolgt:

  • Einbindung der vorhandenen und neu entstehenden Bebauung in die vorhandene dörfliche Struktur
  • Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und an die Sicherheit der Wohnbevölkerung
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Sicherung und Ordnung der Verkehrsflachen zur Herstellung eines leichten und sicheren Verkehrsablaufes

Der vVBP „Siebeck Nr. 1 / 2025“ in der OL Siedenlangenbeck ist notwendig, um gemäß § 1 Abs. 3 BauGB eine rechtsverbindliche, städtebauliche Entwicklung und Ordnung für einen Teilbereich im Ortsteil Siedenlangenbeck der Gemeinde Kuhfelde zu garantieren und planungsrechtlich abzusichern.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 26 in der Flur 1, Gemarkung Siedenlangenbeck und grenzt an einen Gemeindeweg, der in die Kreisstraße K1399 mündet. Der Geltungsbereich befindet sich am Ortsrand von Siedenlangenbeck, jedoch im Außenbereich. Die Lage des Plangebietes in der Ortslage Siedenlangenbeck ist der abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des vVBP „Siebeck Nr. 1/ 2025“ in der OL Siedenlangenbeck, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem Umweltbericht (Stand März 2026) werden in der Zeit vom

07.04.2026 - 08.05.2026

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter www.vg-beetzendorf.de unter
unter Verwaltung/ Bauleitplanung/ Gemeinde Kuhfelde veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 147 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme sind außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 039000-97267 möglich.

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf bei der Gemeinde vorzubringen.

Folgende Unterlagen und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Unterlagen:

  • Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Stand März 2026
  • Begründung, Stand März 2026
  • Umweltbericht, Stand März 2026

Gemäß § 2a BauGB ist im vorliegenden Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB).

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird um Äußerung zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Behördenbeteiligung zeitgleich erfolgen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf abgegeben werden.

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Siebeck Nr. 1 / 2025“ Einsicht zu nehmen. Während der Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de unter Benennung des Betreffs:

B-Plan „Siebeck Nr. 1 / 2025“

einzureichen.

Zusätzlich können Stellungnahmen auch bei dem Planungs- und Ingenieurbüro Klötze GmbH (PIK), Wallstraße 3 b, 38486 Klötze, dass das Planverfahren für die Gemeinde koordiniert, vorzugsweise auch per E-Mail an info@pikgmbh.de , abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.


Kuhfelde, den 12.03.2026

gez. Serien
Bürgermeister

Kontakt

U.Krüger

Marschweg 3

38489 Beetzendorf

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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