Bebauungsplan Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Erneute Beteiligung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf des vV B-Plans „Solarpark Neuekrug-Diesdorf 2“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
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Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST/ dl-de/by-2-0

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum 2. Entwurf des
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Neuekrug-Diesdorf 2“ mit Batteriespeicher

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 4a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat des Flecken Diesdorf hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 den Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) „Solarpark Neuekrug - Diesdorf 2“ in der Gemarkung Neuekrug mit integriertem Batteriespeicher beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Während des Veröffentlichungszeitraumes sind Stellungnahmen eingegangen, die zur Überarbeitung des Entwurfs und des Geltungsbereiches geführt haben. Dadurch verschiebt sich die Anordnung der Module und der Batteriespeicher im Vorhaben- und Erschließungsplan.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist der 2. Entwurf des Bebauungsplanes erneut zu veröffentlichen. In Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen ist der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Da der Flecken Diesdorf nicht über einen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet verfügt, ist der Bebauungsplan als vorzeitiger vorhabenbezogener B-Plan aufzustellen (gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 BauGB). Ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zur Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich des B-Planes ist mit dem Investor noch zu schließen.

Ziel ist es, auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52) geändert worden ist und im Zuge der Energiewende, im Gemeindegebiet des Flecken Diesdorf eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten. Mit der Erstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik - Anlagen in der Nähe der Ortslage auf einer Ackerfläche geschaffen werden.

Die integrierte Batteriespeicheranlage kann den regenerativ erzeugten Strom zwischenspeichern, um Lastspitzen während starker Sonneneinstrahlung abzufangen und auch in Tageszeiten ohne Sonneneinstrahlung emissionsfreie Energie bereitzustellen.

Zur Erhöhung der Akzeptanz und zur Wahrung des Ortsbildes Neuekrug wurde der Geltungsbereich gegenüber dem 1. Entwurf verschoben. Hierbei wurde der Geltungsbereich in Richtung Osten von der Ortslage abgerückt sowie ein 25 m Abstandsstreifen zum westlich des Baufeldes verlaufenden Radweges zwischen der Ortslage Schmölau und Neuekrug eingefügt. Die Flurstücke 2/20, 12, 39/2, 2/22 und 92 (Gemarkung Neuekrug, Flur 3) wurden aus dem Geltungsbereich entnommen. Zur Kompensation der Flächenverringerung von insgesamt ca. 13,93 ha wird der Geltungsbereich im Norden um die Flurstücke 9/1 und 48/9 (Gemarkung Neuekrug, Flur 3) um ca. 7,1 ha erweitert. Insgesamt verringert sich der Geltungsbereich um 6,83 ha.

Der Planraum liegt im Altmarkkreis Salzwedel in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf nördlich der Ortsgemeinde Neuekrug, Flecken Diesdorf und ist aufgeteilt in zwei Teilflächen A und B. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde flurstückscharf gefasst und umfasst nachfolgende Flurstücke.

Gemarkung Neuekrug, Plangebiet A:

  • Flur: 3 Flurstücke: 9/4, 40/9, 55/9, 56/9, 9/5, 53/9, 9/2, 9/1, 48/9, 54/9, 13/6, 13/5, 13/4, 13/3, 13/2, 71/13, 81/13, 82/13, 13/1
  • Flur: 5 Flurstück: 254/98, 217/97

Gemarkung Neuekrug, Plangebiet B:

  • Flur: 4 Flurstücke:  2/1, 2/2, 2/3, 7/1, 7/2

Die äußere Erschließung des Vorhabens soll über die bestehende Alte Frachtstraße von Süden kommend durch die Ortschaft Neuekrug erfolgen, die im Plangebiet als Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist.

Die Lage des Plangebietes ist der Abbildung zu entnehmen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB erfolgt zeitgleich.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der 2. Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neuekrug - Diesdorf 2“ in der Gemarkung Neuekrug, die Begründung und dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Blendgutachten, dem Artenschutzfachbeitrag, der Übersicht über Vogelkartierungen sowie den Angaben zum Batteriespeicher, werden in der Zeit

vom 07.04.2026 – 08.05.2026

im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf unter nachfolgendem Link veröffentlicht.

www.beetzendorf-diesdorf.de

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, im Bauamt Zimmer 147 während der Öffnungszeiten

montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme sind außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 039000-97267 möglich.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung zum Entwurf und der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im 2. Entwurf entsprechend berücksichtigt. Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits eingegangenen Stellungnahmen, die in der Abwägungstabelle zusammengefasst wurden. Folgende Unterlagen und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB:

Unterlagen:

  • 2. Entwurf zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Neuekrug-Diesdorf 2“ mit Begründung Stand: März 2026
  • Umweltbericht Stand: März 2026
  • Abwägungstabelle Stand: März 2026
  • Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1-3 inkl. Batteriespeicher Stand: März 2026
  • Blendgutachten Stand: Oktober 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stand: November 2024
  • Ornithologische Bestandskarte (Brutvogelkartierung) Stand: September 2024
  • Datenblätter und Informationen zum Batteriespeicher

Umweltbezogene Stellungnahmen:

a. Altmarkkreis Salzwedel vom 21.11.2025

b. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 06.11.2025

c. Regionale Planungsgemeinschaft Altmark vom 24.11.2025

d. Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.11.2025

e. Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt Stand: 10.11.2025

f. Landesamt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.11.2025

g. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Archäologie vom 11.11.2025

h. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 17.11.2025

i. Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt vom 05.11.2025

j. NABU Landesverband Sachsen – Anhalt vom 15.12.2025

k. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Stand: 26.11.2025

Aus dem Umweltbericht, den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Fläche

  • Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme b und c
  • Aussagen zu landwirtschaftlich genutzter Fläche im Vorbehaltsgebiet sind in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme b und c

Schutzgut Boden

  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht, den Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und in der Stellungnahme a, b und c, k
  • Hinweise zu Kampfmitteln in den Begründungen, den Umweltberichten und in der Stellungnahme a
  • Hinweis zu Altlasten im Plangebiet in der Begründung und in der Stellungnahme a  
  • Aussagen zu Bodeneigenschaften wurden in der Baugrunduntersuchung erläutert
  • Aussagen zu Bodeneingriffen in der Begründung und Stellungnahme f und i
  • Hinweis zur Beachtung des Bergwerkseigentumsfeldes „Struktur Altmark/ außer Salzstock Peckensen“ Nr. III-A-a/h-49/90/847, sowie den neuen Bewilligungen „Jeetze-L“ Nr.: II-B-c-335/24 und „Jeetze -E“ Nr.: II-B-i-336/24 Stellungnahme g

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zum Oberflächenwasser, Grundwasser, zur Niederschlagswasser-beseitigung und zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme a erläutert

Schutzgut Luft und Klima

  • Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion im Umweltbericht und in der Begründung, Stellungnahme g und k

Schutzgut Natur – und Landschaftspflege

  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang mit artenschutzrelevanten Arten in den Begründungen, dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag, der ornithologischen Bestandskarte, Stellungnahme e, j und k
  • Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in      Begründung und Umweltbericht, Stellungnahme k
  • Hinweis zur Nähe des Waldes in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme i
  • Hinweise zu kumulativen Effekten durch weitere relevante Vorgänge auf die Schutzgüter siehe Begründung Pkt.3.7 und Umweltbericht Pkt. 3.8

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Aussagen der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs sind im Umweltbericht erläutert

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zum Umgang mit dem mit den Kultur- und Sachgütern in der Begründung und im Umweltbericht
  • Hinweise zum Umgang mit denkmalrechtlichen und archäologischen Funden sind in der Begründung, dem Umweltbericht sowie in der Stellungnahme g erläutert

Immissionsschutz

  • Aussagen zu Blendwirkung und Geräuschemissionen und sind in der Begründung, dem Umweltbericht, Stellungnahme a und e enthalten

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Bauamt der Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf abgegeben werden.

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen des 2. Entwurfs des vorzeitigen vorhabenbezogenen B-Plans „Solarpark Neuekrug - Diesdorf 2“ Einsicht zu nehmen. Während der Veröffentlichungs- und Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@vg-beetzendorf.de unter Benennung des Betreffs:

B-Plan „Solarpark Neuekrug-Diesdorf 2“

einzureichen.

Zusätzlich können Stellungnahmen auch bei dem Planungsbüro ENERPARC AG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg, welches das Planverfahren für die Gemeinde koordiniert, vorzugsweise auch per E-Mail an stellungnahmen@enerparc.com, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 3 Abs. 2 BauGB).

Flecken Diesdorf, den 20.03.2026

gez. Rieck
Bürgermeister

Kontakt

Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf

Marschweg 3

38489 Beetzendorf

Ute Krüger 

Tel. 039000-97267

SB Bauamt

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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