Bebauungsplan Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 8 "Wochenendhäuser Kretzschauer See"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.02.2026 bis 03.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kretzschau hat in der öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Wochenendhäuser Kretzschauer See“, für das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sondergebiet für Wochenendhäuser (Beschluss-Nr.: 034/2025), gem. §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sondergebiet für Wochenendhäuser, westlich am Kretzschauer See (SO WOC).

1. Anlass und Ziel der Planung

Aufgrund des immer weiter erfolgenden Ausbaus und dem vermehrten Vorliegen von Bauanträgen im Bereich des Wochenendhausgebietes am westlichen Uferbereich des Kretzschauer Sees, sollen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem Festsetzungen getroffen werden, um eine geordnete Entwicklung zum Schutz des Tagebaurestlochgebietes, der Uferzone und des Bodens sicherzustellen. Mit der Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplanes leistet die Gemeinde Kretzschau einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien und Ziele der Bundesregierung und des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die zukünftige Nutzung der bereits bestehenden Wochenendhausgrundstücke am Kretzschauer See, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, zu regeln. Bei Neuerrichtung, Erweiterung oder ähnlichen Vorhaben sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Gemäß Aufstellungsbeschluss umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans folgende Flurstücke:

Gemarkung Döschwitz, Flurstücke: 104; 102; 49; 48; 50; 27/3; 47; 46; 45; 44; 43; 42; 41; 40; 39; 38; 24/6; 24/3; 25/1 (Teilfl.); 25/2; 99; 98; 97; 96; 95; 94; 93; 100.

2. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Der betroffenen Öffentlichkeit wird mittels Auslegung die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und Erörterung in angemessener Frist gegeben.

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst

z. Hd. Frau Böttcher

Zeitzer Straße 15

06722 Droyßig

Tel: 034425 / 414-13

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Für den Fall einer Stellungnahme ohne Absenderangabe, kann darauf keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

Übersicht
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