Sanierungssatzung Stadt Weißenfels Öffentliche Auslegung

Sanierungsgebiet "Neustadt-Gründerzeit"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Offenlage der Entwurfsfassung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet „Neustadt-Gründerzeit“

Mit dem Amtsblatt der Stadt Weißenfels vom 24.01.2025 (Nr. 1) wurde der im Stadtrat der Stadt Weißenfels am 12.12.2024 gefasste Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das Gebiet „Neustadt-Gründerzeit“ öffentlich bekanntgemacht und der Zweck der Durchführung erläutert.  

Im Zuge der gezielten, nachhaltigen Entwicklung der Neustadt soll die Erarbeitung der VU als konzeptionelle und planerische Beurteilungsgrundlage gemäß § 141 Abs. 1 BauGB im Untersuchungsgebiet „Neustadt-Gründerzeit“ (ca. 46 ha) dienen. Im nun vorliegenden Entwurfsbericht werden städtebauliche Missstände sowie funktionale und gestalterische Mängel und Defizite im Gebiet aufgezeigt und realistische Entwicklungsperspektiven zur Beseitigung von Missständen und damit zur Aufwertung des gesamten Stadtraumes dargelegt. Die VU begründet zudem eine mögliche Gebietsabgrenzung für ein förmlich festzulegendes Sanierungsgebiet gem. §§ 136 ff. BauGB und stellt zugleich die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar.

Im Ergebnis lassen sich die Defizite und Mängel für das Untersuchungsgebiet wie folgt zusammenfassen:

  • Sanierungsstau und Instandhaltungsmängel an Gebäuden, insbesondere geringer energetischer Sanierungsgrad der Gebäude
  • Bedrohte denkmalgeschützte Bausubstanz
  • Leerstände von Gewerbebauten, Geschäften und Wohnungen
  • Mängel im Wohnumfeld (mangelhafte Quantität und Qualität von Freiflächen und öffentlichen Flächen)
  • Erhebliche Funktionsverluste im Stadtteil
  • Hoher Versiegelungsgrad im Gebiet, insbesondere hoher Überbauungsgrad der Blockinnenhöfe
  • Geringer Anteil Grün- und Freiflächen (öffentlich wie privat)
  • Beeinträchtigung der natürlichen Funktionen (z.B. Regenwasserversickerung, Grundwasserneubildung, Kühlung, Filterung von Luftschadstoffen) und resultierende Anfälligkeit für die Folgen des Klimawandels
  • Funktionsdefizite aufgrund fehlender Aufenthaltsbereiche und Begegnungszonen
  • Mängel im Ortsbild bzw. Stadtgestalt durch Baulücken, Brachflächen und fehlender Raumkanten
  • Erhöhter Sanierungs- und Ausbaubedarf an den Erschließungsstraßen
  • Sanierungsstau im Bereich technischer Infrastruktur
  • Defizite im ruhenden Verkehr
  • Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Geruchs- und Lärmbelastung
  • Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe
  • Mangelhaftes Angebot an Naherholungsbereichen, Spielplätzen und kulturellen Angeboten

Die Sanierung soll dazu beitragen, das Gründerzeitquartier zu einem funktionsfähigen, modernen und resilienten Wohn- und Arbeitsort mit hoher städtebaulicher Qualität und attraktiven Grün- und Freiräumen zu entwickeln.

Zur Erreichung dieses Ziels sollen zum Teil Finanzmittel (Bundes- und Landesmittel) über die Städtebauförderung akquiriert werden. Die entsprechende Aufnahme des Gebietes in die Städtebauförderung wurde bereits beantragt und bewilligt.

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 den Entwurf des Ergebnisberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Neustadt-Gründerzeit gem. § 141 BauGB zur Vorbereitung eines Sanierungsgebiets gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Ergebnisberichts gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der öffentlichen Auslegung der Entwurfsfassung des Berichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen soll neben der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit über das Verfahren informiert werden. Während der Auslegungsfrist wird den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen die Möglichkeit zur Erörterung der Sanierung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurfsbericht der Vorbereitenden Untersuchungen „Neustadt-Gründerzeit“ mit Sanierungszielen, städtebaulicher Konzeption und Maßnahmenübersicht wird im Zeitraum vom

07.04.2026 bis 08.05.2026

während der Dienststunden

Montag:          09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch:        09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:           09:00 bis 12:00 Uhr

im Technischen Rathaus, Klosterstraße 5, 06667 Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels, Abteilung Stadtplanung, Zimmer T218, öffentlich ausgelegt.

Termine außerhalb dieses Zeitraums können telefonisch unter 03443 370 563 vereinbart werden.

Der Berichtsentwurf ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice à Stadtentwicklung à Veröffentlichungen à Auslegungen sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligungen.sachsen-anhalt.de) einsehbar.

Im Anschluss an die öffentliche Auslegung erfolgen die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie eine entsprechende Überarbeitung des Berichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen.

Weißenfels, 13.03.2026

Martin Papke

Oberbürgermeister

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Stadtplanung

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