Bebauungsplan Wernigerode-gestalten Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 59 „Breite Straße 84“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 16.06.2025 bis 20.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Quellenvermerk CC BY 4.0: © GeoBasis-DE / BKG (2025) CC BY 4.0

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 08.05.2025 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 59 „Breite Straße 84“ mit der beigefügten Begründung, Umweltbericht, Schallimmissionsprognose und Baugrundgutachten gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) erneut öffentlich auszulegen.

Das Gebiet des vorliegenden Bebauungsplans befindet sich im Zentrum der Stadt Wernigerode, östlich des Innenstadtkerns und nordwestlich des Schlosses. Es schließt sich südlich an die Breite Straße an und erstreckt sich zwischen vorhandener Wohnbebauung bis zur südlich verlaufenden Grubestraße, an welcher auch ein Teil der historischen Stadtmauer verläuft. Er umfasst die derzeit zu großen Teilen brachliegende Fläche zwischen der straßenbegleitenden Bebauung der Schäferstraße im Osten, der Grubestraße im Süden und der Großen Schenkstraße im Westen.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 14.03.2025 mit der beigefügten Begründung, Umweltbericht, Schallimmissionsprognose und Baugrundgutachten.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten i. S. v. § 4 BauNVO in Verbindung mit einem Mischgebiet i. S. v. § 6 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohnbebauung mit Geschosswohnungsbauten für altersgerechtes Wohnen im allgemeinen Wohngebiet und mit Wohn- und Geschäftshäusern sowie einer Gemeinschaftsgarage im Mischgebiet ab. Damit wird der Bebauungsplan der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen und der baurechtlichen Sicherung der charakteristischen Bebauung der Breiten Straße als Geschäftsstraße in Wernigerode gerecht.

Die Arten umweltbezogener Informationen sind dem Download Bekanntmachungstext erneute öffentliche Auslegung unter „Gegenstände“ (siehe linke Spalte) zu entnehmen.

Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die überarbeiteten Entwurfsunterlagen in der Fassung vom 14.03.2025 vom 16.06.2025 bis einschließlich 20.07.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist zur Planung äußern.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser zweckmäßig.

Kontakt

Frau Ehelebe

Stadt Wernigerode

Dezernat II Stadtentwicklung

Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)

38855 Wernigerode

Tel.: +49 (0)3943 654-611

maria.ehelebe@wernigerode.de

Stadtplanungsamt@wernigerode.de

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