Bebauungsplan Wernigerode-gestalten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.08.2025 bis 19.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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(Quelle: [TK10 / 02/2025] © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A18/1-13572/2010)

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 26.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan (BPlan) Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben, in der Fassung vom Mai 2025 im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben gebilligt und beschlossen, die  frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Minsleben.

Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ in der Fassung vom Mai 2025.

Der Unternehmensstandort der HRV GmbH belegt seit 1994 das Gelände des Kohleumschlagplatz Minsleben des ehemaligen VEB Kohlehandel Magdeburg. Ziel der Planung ist die Sicherung des Betriebsstandortes der HRV GmbH und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes. Hiervon hängt auch die nachhaltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.

Um die bestehende Nutzung planungsrechtlich zu sichern und die Voraussetzungen für notwendige bauliche Entwicklungen zu schaffen, ist die Aufstellung des vorliegenden BPlans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ erforderlich.

Hierfür ist auch die Änderung des FNP notwendig, da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des FNP entwickelt sein müssen. Daher wird entsprechend die 3. Änderung des FNP der Stadt Wernigerode im Ortsteil Minsleben im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom Mai 2025 vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist zur Planung äußern.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser zweckmäßig.

Kontakt

Frau Ehelebe

Stadt Wernigerode

Dezernat II Stadtentwicklung

Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)

38855 Wernigerode

Tel.: +49 (0)3943 654-611

maria.ehelebe@wernigerode.de

Stadtplanungsamt@wernigerode.de

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