Bebauungsplan Wernigerode-gestalten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 77 "Ziegenberg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 17.11.2025 bis 19.12.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Quellenvermerk CC BY 4.0: © GeoBasis-DE / BKG (2025) CC BY 4.0

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 11.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am westlichen Randbereich des Siedlungsbereichs Wernigerodes unterhalb des Eisenbergs und umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha. Nördlich grenzt die Straße „Am Ziegenberg“ an. Im Plangebiet ist gegenwärtig keine Bebauung vorhanden.  

Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.07.2025 mit der beigefügten Begründung und deren Anlagen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Im Bereich des Plangebietes standen bereits früher einmal Wohnblöcke. Der Abriss erfolgte in den Jahren 2005-2008. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von geplanten Mehrfamilienhäusern der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW mbH). Die GWW mbH ist als Tochterunternehmen der Stadt Wernigerode für den Bau, die Unterhaltung und die Vermietung von Wohnungen für die breite Bevölkerung Wernigerodes zuständig. Ziel des Unternehmens ist es, Wohnungen für Menschen jeden Einkommens und in jeder Lage in Wernigerode anzubieten.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da die Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) festgesetzt ist. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist somit nicht erforderlich.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 22.07.2025 vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist zur Planung äußern.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser zweckmäßig.

Kontakt

Frau Ehelebe

Stadt Wernigerode

Dezernat II Stadtentwicklung

Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)

38855 Wernigerode

Tel.: +49 (0)3943 654-611

maria.ehelebe@wernigerode.de

Stadtplanungsamt@wernigerode.de

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