Bebauungsplan Wernigerode-gestalten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“, Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben - reguläre Beteiligung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 27.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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(Quelle: [TK10 / 02/2025] © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A18/1-13572/2010)

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 11.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der BPlan wird im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Wernigerode, Ortsteil Minsleben, aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Minsleben.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ in der Fassung vom November 2025.

Der Unternehmensstandort der HRV GmbH belegt seit 1994 das Gelände des Kohleumschlagplatz Minsleben des ehemaligen VEB Kohlehandel Magdeburg. Ziel der Planung ist die Sicherung des Betriebsstandortes der HRV GmbH und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes. Hiervon hängt auch die nachhaltige Bestandssicherung des erfolgreichen industriellen Altstandortes ab.

Um die bestehende Nutzung planungsrechtlich zu sichern und die Voraussetzungen für notwendige bauliche Entwicklungen zu schaffen, ist die Aufstellung des vorliegenden BPlans Nr. 79 „Betriebsgelände HRV GmbH“ erforderlich.

Hierfür ist auch die Änderung FNP notwendig, da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des FNP entwickelt sein müssen. Daher wird entsprechend die 3. Änderung des FNP der Stadt Wernigerode im Ortsteil Minsleben im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen:
  1. Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB,
  2. Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB)
  3. Boden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB)
  4. Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB)
  5. Luft/Klima  (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB)
  6. Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB)
  7. Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB)
  8. Erhaltungsziele / Schutzzweck Natura2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB)
  9. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c) BauGB)
  10. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d) BauGB
  • Gesetzliche Vorgaben:
    • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat 407 - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung, vom 02.09.2025 bzgl. Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Harz und zu beachtende Gesetze (Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht, Bundesnaturschutzgesetz),
  • Immissionsschutz:
    • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat 403 - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung, vom 10.09.2025 bzgl. Lärmimmissionen und mit ausgelegter Schallschutzgutachten und zur Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreis Harz,
    • Stellungnahme des Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 04.09.2025 bzgl. der Schutzansprüche der Wohngebäude Reddeberweg 5 (ehemaliger Bahnhof) und Reddeberweg 7 sowie zu Anlagen mit besonders hohem An- und Abfahrtsverkehr,
  • Landschaftsschutz:
    • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz vom 18.09.2025 bzgl. Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen der Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft, Tourismus und Erholung sowie zur Nichtzulässigkeit raumbedeutsamer Windkraftanlagen,
  • Kampfmittel:
    • Stellungnahme des Landkreis Harz, Ordnungsamt, SB Katastrophenschutzplanung vom 19.08.2025 zur Lage innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche (Bombenabwurfgebiet/ehemals militärisch genutzte Fläche),
  • Wasser / Abwasser:
    • Stellungnahme des Landkreis Harz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, SG Abwasser vom 19.08.2025 bzgl. der dezentralen Entsorgung von Niederschlags- und Schmutzwässern,
  • Gehölzpflanzungen:
    • Stellungnahme der Stadtwerke Wernigerode GmbH vom 22.09.2025 zur Einschränkung von Gehölzpflanzungen im Bereich von Leitungstrassen und deren Schutzstreifen,
  • Ausgleichsmaßnahmen:
    • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 16.09.2025 zum temporären Auftreten landwirtschaftlicher Immissionen und Vermeidung von Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen,
  • Bodenverhältnisse:
    • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 12.09.2025 zu den Bodenverhältnissen mit Empfehlung zur Durchführung eines Baugrundgutachtens vor Neubauvorhaben sowie Hinweis auf den einzuhaltenden Grundwasserschutz,
  • Kulturdenkmale:
    • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Bodendenkmalpflege vom 18.09.2025 bzgl. des Umganges mit unerwartet freigelegten archäologischen Kulturmerkmalen.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Ermittlung des Vorkommens und der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten/Artengruppen auf Grundlage einer Potenzialanalyse und Maßnahmenempfehlungen zum Artenschutz,
  • Schalltechnische Untersuchungen:
    • Immissionsmessung im Umfeld der Fa. HRV-GmbH Wernigerode – Minsleben,
    • Prüfbericht zu den Schallimmissionen bei Betrieb eines Reifenzerkleinerers am Standort
  • Maßnahmenbeschreibung zum Ausgleich über Ökokonto.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom November 2025 vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist zur Planung äußern.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser zweckmäßig.

Kontakt

Frau Ehelebe

Stadt Wernigerode

Dezernat II Stadtentwicklung

Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)

38855 Wernigerode

Tel.: +49 (0)3943 654-611

maria.ehelebe@wernigerode.de

Stadtplanungsamt@wernigerode.de

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