Bebauungsplan Stadt Zerbst/Anhalt Öffentliche Auslegung

Öffentliche Beteiligung vorzeitiger B-Plan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 11.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan vorz. B-Plan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-PV Nedlitz"

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0102/2024) beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 09.12.2024 bis 23.12.2024 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 17.12.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0246/2025).

Es handelt sich um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist. Der Standort liegt ca. 750 m nordwestlich von Nedlitz und ca. 3 km nordöstlich von Deetz. Das Flurstück hat eine Größe von 9,21 ha und eine durchschnittliche Bodenpunktzahl von 25.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Nedlitz schaffen.

Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.

Der Entwurf zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 „AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom September/Oktober 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Agri-Photovoltaikanlagen-Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen,

vom 09.02.2026 bis einschließlich 11.03.2026

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom September 2025
  • Begründung i. d. F. des Entwurfs vom September 2025
  • Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom Oktober 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom September 2024
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen-Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung
  • umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:

Natur- und Artenschutz

  • Umweltbericht, Ute + Hagen Roßmann GbR, 2025 als selbständiger Teil der Begründung
  • Gutachten Fauna, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, LASIUS Büro für Ökologie, Landschaftsplanung und Umweltbildung, Dipl.-Biol. Mark Schönbrodt, Merseburger Landstraße 39, 06246 Bad Lauchstädt, 2024

Insbesondere mit Aussagen zur naturräumlichen Ausstattung des Plangebietes und zu vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung sowie mit Aussagen zur Betroffenheit der Schutzgüter sowie zum speziellen Artenschutz.

Prognostizierte Umweltauswirkungen

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im Umweltbericht dargelegt. Neben den zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation. Zur Kompensation der Eingriffsfolgen müssen neben der dauerhaften Extensivierung der Panelstreifen keine zusätzlichen Maßnahmen zur Biotopaufwertung außerhalb des Geltungsbereiches vorgenommen werden.

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Für die geplante Nutzung werden unbebaute Ackerflächen in Anspruch genommen. Gehölze werden nicht in Anspruch genommen. Bodenbrütende Vogelarten können betroffen sein.

Auswirkungen auf Fläche und Boden:

Mit der Umsetzung der Planung kommt es durch die Flächeninanspruchnahme für technische Anlagen sowie Medienverlegung zur Überprägung der Bodenfunktionen. Diese Funktionen im Naturhaushalt werden eingeschränkt. Mit der Extensivierung von Ackerflächen können die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ausgeglichen werden.

Auswirkungen auf das Wasser:

Mit der Umsetzung der Planung erfolgen keine negativen Auswirkungen auf Oberflächengewässer. Das Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodenstrukturen vollständig im Geltungsbereich zur Versickerung gebracht werden.

Auswirkungen auf Klima und Luft:

Mit der Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse verbunden. Die Maßnahmen selbst sind Bestandteil der Klimaschutzkonzeption der Bunderegierung und der EU.

Auswirkungen auf die Landschaft:

Mit der Gestaltung und Flächennutzung erfolgt eine Überprägung des Landschaftsbildes durch die geplante Flächennutzung mit Solarpaneelen.

Auswirkungen auf den Menschen:

Zur Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter:

Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern werden nicht prognostiziert.

Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern:

Zwischen den einzelnen Umweltschutzgütern bestehen umfangreiche funktionale Wechselwirkungen. So führen beispielsweise die Versiegelungen von Böden zugleich zu Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion.

Schutzgebiete

Beeinträchtigungen von nationalen und europäischen Schutzgebieten müssen nicht befürchtet werden.

Des Weiteren sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen Teil der Auslegungsunterlagen (wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Stand 2025):

  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld; 06359 Köthen (Anhalt) – Belange der Landwirtschaft
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld; 06359 Köthen (Anhalt) – Bodenschutz
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld; 06359 Köthen (Anhalt) – Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen

Kontakt

Herr Patrick Neumann, Bau- und Liegenschaftsamt, Breite 86 a, 39261 Zerbst/Anhalt, Raum 2.05, Tel.-Nr. 03923-754-241, E-Mail: patrick.neumann@stadt-zerbst.de

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