Flächennutzungsplan Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Öffentliche Auslegung

Punktuelle Änderung der Teil-Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Allstedt, Nienstedt und Niederröblingen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 17.10.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt hat mit Beschluss-Nr. 22-2/2024 vom 19.08.2024 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Allstedt, der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nienstedt und die 1. Änderung des Flächennutzugsplanes der Gemeinde Niederröblingen beschlossen. Der Entwurf, Stand 28.05.2025, mit Begründung wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 01.09.2025 mit Beschluss-Nr. 115-12/2025 gebilligt und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.  

Mit der Änderung der Flächennutzungspläne soll die Voraussetzung der weiteren Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 37, 38, 39 und 43 und den gesetzlichen Regelungen des § 8 Abs. 2 und 3 BauGB Rechnung getragen werden. Die genaue Lage der Änderungen ist im beiliegenden Kartenausschnitt ersichtlich.

In den Plangebieten soll ein sonstiges Sondergebiet mit den Zweckbestimmung Windenergienutzung und Photovoltaiknutzung gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für die Nutzung erneuerbarer Energien entstehen. Ziel ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen und von Solarparks zur Erzeugung sowie eines Batteriespeicher für elektrische Energie.

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Allstedt, der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nienstedt und die 1. Änderung des
Flächennutzugsplanes der Gemeinde Niederröblingen und die Begründung mit Umweltbericht kann in der Zeit

vom 15.09.2025 bis zum 17.10.2025

im Internet unter https://allstedt.de/buergerservice/bekanntmachungen/ und im Landesportal Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Allstedt/beteiligung/themen/1002051 eingesehen werden.

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt während der Dienststunden (dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 – 12.00 Uhr) im Haus II Raum 12 zur allgemeinen frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und Bürger öffentlich aus. Außerhalb dieser angegebenen Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 17.10.2025 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt oder elektronisch (per Mail unter bauamt@allstedt.de) abgegeben werden.

Kontakt

Frau Franziska Meyer
Telefon: 03465286461
E-Mail: bauamt@allstedt.de

Informationen

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